Diagnosen & private Versicherungen: Worauf Psychotherapeut:innen bei der Diagnostik achten können
In diesem Beitrag möchte ich das Thema Versicherungen und (psychische) Diagnosen mal von der anderen Seite aufrollen. Warum? Weil ich in vielen Gesprächen mit Kund:innen festgestellt habe, dass auch bei Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen bei der Vergabe von Diagnosen große Unsicherheit besteht.
In Zusammenarbeit mit der approbierten Psychotherapeutin Dr. Milana Smolkina habe ich zu diesem Thema zwei Dokumente erarbeitet, die Unsicherheiten nehmen sollen und ein Bewusstsein für die Konsequenzen einer Diagnose auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung oder vergleichbaren Verträgen schaffen sollen.
Warum eine Aufklärung sinnvoll ist?
Vorerkrankungen, insbesondere psychische Diagnosen, spielen beim Abschluss von bestimmten Versicherungsprodukten eine extrem große Rolle. Teilweise können Diagnosen dazu führen, dass die betroffene Person keinen Vertrag abschließen kann. Unter Umständen kann dies zu weitreichenden Versicherungslücken führen, z. B. wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dadurch unmöglich wird.
Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung kein Luxusprodukt, sondern die wichtigste Form der Arbeitskraftabsicherung ist, sollte jeder erwerbstätige Mensch einen solchen Vertrag besitzen – außer man ist ausreichend vermögend, um im Falle einer 100%igen Berufsunfähigkeit das restliche Leben von diesem Vermögen zu leben.
Eine BU ist kein Luxusprodukt, sondern die Mindestabsicherung!
Im übrigen liegt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens berufsunfähig zu werden, bei knapp 25%. Jeder Vierte wird in Deutschland berufsunfähig!
In meinem Alltag unterstütze ich als freie Versicherungsmaklerin Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen bei der Auswahl der passenden Versicherungslösung, nicht nur bei der BU, sondern auch in allen anderen sinnvollen Bereichen.
Wer einen solchen Vertrag abschließen möchte, muss zunächst eine Risikoprüfung durchlaufen. Dabei müssen alle Erkrankungen der letzten 3-10 Jahre wahrheitsgemäß angegeben werden. So kann die Versicherungsgesellschaft einschätzen, ob es ein erhöhtes Risiko gibt, dass die versicherte Person die Leistungen des Vertrags in Anspruch nehmen wird.
Ist das Risiko für die Gesellschaft zu groß, wird die Annahme des Antrags verweigert und der Antragstellende steht ohne Versicherungsschutz dar. Im Ernstfall ein existenzbedrohender Zustand.
Welche Versicherungen können davon betroffen sein?
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Krankenvollversicherung (PKV)
- private Krankenzusatzversicherungen (ambulante & stationäre Zusatzversicherung, Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung)
- Risikolebensversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease)
- private Pflegeversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Renten-/Lebensversicherungen mit Zusatzbausteinen (z. B. für Berufsunfähigkeit, Risikoleben, …)
Es geht bei dem Thema also nicht nur um die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch um zahlreiche andere Versicherungsverträge. Natürlich sind nicht alle der aufgeführten Policen existenzsichernd. Aber alle haben ihre Daseinsberechtigung und können, je nach beruflichem und privaten Kontext, an Wichtigkeit zunehmen.
Als niedergelassene:r Psychotherapeut:in wird z. B. der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich. Wer in der GKV bleiben möchte (oder muss), sollte aber zumindest ein privates Krankentagegeld abschließen, da für selbstständige kein Anspruch auf Krankengeld von der GKV besteht.
Welche Konsequenzen können Vorerkrankungen haben?
Gefahrerhöhende Vorerkrankungen können unterschiedliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Grundsätzlich sind 3 Szenarien denkbar:
- Risikozuschlag: Die versicherte Person muss einen erhöhten Beitrag zahlen
- Risikoausschluss: Bei Leistungsfällen aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen besteht kein Anspruch auf die Leistung (z. B. Ausschluss psychische Erkrankungen)
- Ablehnung: Die versicherte Person kann keinen Vertrag abschließen – es können gravierende Versicherungslücken entstehen, insbesondere in den Bereichen Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld bei Selbstständigen
Ein Risikozuschlag ist schmerzhaft für den Geldbeutel, bietet aber zumindest die Möglichkeit, einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zu erhalten.
Ein Risikoausschluss kann ein Kompromiss sein, sollte aber gut durchdacht angenommen werden. Im besten Fall wird eine Überprüfungsoption für einen Ausschluss verhandelt.
Die Ablehnung ist der wirklich schwerwiegendste Fall, weil der Antragstellende keinerlei Chance auf einen Vertragsabschluss hat.
Mehr zum Thema Risikoprüfung, Zuschlägen und Ausschlüssen kannst du hier lesen:
Was können Psychotherapeut:innen tun?
Aufklärung betreiben
Für mich als freie Versicherungsmaklerin sind zwei Punkte besonders wichtig:
- Aufklärung
- Ein zurückhaltender Umgang mit Diagnosen
Als Milana mich darum gebeten hat, ob wir nicht einen Leitfaden erstellen können, was Psychotherapeut:innen bei der Diagnosestellung beachten können, wurde uns beiden klar, dass Aufklärung enorm wichtig ist.
Zum einen liegt uns beiden viel daran, dass Patient:innen darüber aufgeklärt werden, dass die Psychotherapie nicht nur positive Effekte mitbringt, sondern eben in manchen Bereichen auch Schwierigkeiten bringen kann. Dabei denke ich konkret natürlich an mein Kerngebiet der Versicherungen. Aber auch beim Thema Verbeamtung kann es Auswirkungen geben.
Patient:innen darüber aufzuklären ist ein wichtiger Schritt.
Auf der anderen Seite sind aber auch viele Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nicht vollumfänglich im Bilde, welche Zusammenhänge zwischen Diagnosen und Versicherungen bestehen können. Und auch hier ist es mir (und Milana) ein wichtiges Anliegen, das nötige Wissen an die Hand zu geben.
Achtsamer Umgang mit Diagnosen
Als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin müssen Diagnosen gestellt werden, um mit den Krankenkassen abzurechnen. Ganz ohne Diagnosen geht es also nicht.
Was aber geht ist ein achtsamer Umgang bei der Vergabe von Diagnosen. Für die meisten Therapeut:innen gehört das wahrscheinlich sowieso zur Grundhaltung.
Grundsätzlich empfehle ich, eine Diagnose lieber zunächst etwas „sanfter“ zu stellen. Denn später mit einer stärkeren Diagnose nachbessern ist kein Problem. Eine einmal gestellte Diagnose zurücknehmen ist aber in der Regel gar nicht oder nur schwer möglich.
Wer zwischen zwei Diagnoseschlüsseln schwankt, macht sicher nichts falsch, wenn er zunächst den schwächeren Code abrechnet. Sollte sich dann herauskristallisieren, dass doch eine schwerere Erkrankung vorliegt, lässt es sich leichter korrigieren.
Was ich natürlich nicht möchte: Dazu animieren nur zum Patient:innenwohle falsche Diagnosen abzurechnen. Das ist Betrug und nicht Ziel meines Beitrags.
Leitfäden für den Alltag nutzen
Für die Aufklärung haben wir (Milana Smolkina & ich) gemeinsam Dokumente erarbeitet, die gerne genutzt, verteilt und gerne auch mit deinem Feedback weiterentwickelt werden dürfen.
Die Patienteninformation darfst du natürlich gerne auch mit deinem einen Logo versehen.
Wenn du den Leitfaden im Kolleg:innenkreis verteilst, sind wir dir sehr dankbar. Selbst wenn es nur 1 Person hilft, hat sich die Mühe schon gelohnt.
Keine Behandlung aufschieben
Eins ist mir noch besonders wichtig, zu erwähnen: Ich möchte mit dem Thema auf keinen Fall bewirken, dass eine dringend notwendige Therapie aufgeschoben wird, nur weil es noch Lücken im Versicherungsschutz gibt. Die Gesundheit geht immer vor!
Fazit
Bei einigen Versicherungsprodukten wird eine Gesundheitsprüfung gemacht, in der Vorerkrankungen der vergangenen Jahre offengelegt werden müssen. Diese Gesundheitsprüfung dient der Versicherung als Risikoeinschätzung: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Leistungsfall bei dieser Person eintritt? Insbesondere bei psychischen Vorerkrankungen liegt der Abfragezeitraum teilweise bei bis zu 10 Jahren.
Ein achtsamer Umgang und eine umfassende Aufklärung über die Konsequenzen von Diagnosen im Bereich der Versicherungen kann allen Beteiligten helfen.
Nutze gerne die Dokumente, die ich gemeinsam mit der Psychotherapeutin Dr. Milana Smolkina ausgearbeitet habe!
Und für Fragen stehe ich gerne jederzeit bereit, kostenfrei und unverbindlich.
