Ambulante Krankenzusatzversicherung für Psychologen und Psychotherapeuten: Bestleistungen trotz gesetzlicher Krankenversicherung
Für Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, für die (noch) kein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, empfiehlt es sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen. Neben einer Zahnzusatzversicherung und einer stationären Zusatzversicherung empfiehlt sich eine ambulante Zusatzversicherung, um die Leistungen bei ambulanten Heilbehandlungen zu optimieren. Wie genau das funktioniert und welche Leistungen eine solche ambulante Zusatzversicherung umfasst, erfährst du in diesem Artikel.

Lücken in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Das System der gesetzlichen Krankenversicherungen beruht auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot (gem. § 12 SGB V). Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen also nicht über das zwingend notwendige Maß hinausgehen.
Manchmal ist aber mehr erforderlich, als das absolute Minimum an Untersuchung und Behandlung. Und dann endet es in der Regel damit, dass
- entweder die Leistung (Untersuchung, Behandlung, Medikament) verweigert wird
- oder zur Selbstzahlerleistung wird.
Ich selbst bin schon oft genug in die Situation geraten, dass eine Behandlung als nicht notwendig eingestuft wurde, z. B. mit Anfang 20, als ich durch meinen Vollzeit-Büro-Job und das berufsbegleitende Studium plötzlich ein Taubheitsgefühl im rechten Arm hatte. Ich bin also zum Arzt, habe meine Beschwerden geschildert. Auf die Frage, ob ich regelmäßig Sport machen würde, antwortete ich wahrheitsgemäß: „Ja, ich gehe 3x die Woche laufen und zusätzlich 2-3x in Fitness-Studio.“ Die Antwort hat mich wirklich aus den Latschen gehauen: „Dann kann ich nichts für Sie tun, aber Sie können gerne auf eigene Kosten zur Physiotherapie gehen, ich empfehle Ihnen da den Kollegen XY.“
Defizite bei Heil- und Hilfsmitteln
Egal ob Brille, Hörgerät oder Gehhilfen – in der Regel bleiben gesetzlich Krankenversicherte auf den Kosten für Hilfsmittel sitzen. Erst bei starken Einschränkungen (z. B. Sehschwächen von mehr als 6dpt) gibt es teils kleine Zuschüsse der GKV. Der größte finanzielle Anteil bleibt aber beim Versicherten. Wer einen leichteren Rollstuhl möchte, damit das Vorankommen einfacher wird, zahlt drauf. Das kleinere Hörgerät, was optisch weniger auffällt und damit zum persönlichen Wohlbefinden beiträgt, kostet extra.
Das gleiche gilt häufig auch für Heilmittel wie Krankengymnastik, Logopädie, manuelle Therapie und viele andere Anwendungen. Hier greift zusätzlich das Problem der Budgetierung der Vertragsärzte. Pro Quartal kann ein kassenärztlich niedergelassener Arzt nur eine bestimmte Anzahl an Maßnahmen verordnen. Daher kommt es häufig zum Ende eines Quartals immer wieder dazu, dass trotz dringender Notwendigkeit keine Verordnung ausgestellt werden kann. Je nach zeitlichem Horizont wird diese ins neue Quartal gezogen. Häufig greifen Versicherte aber lieber in die eigene Tasche, als auf die dringend nötige Behandlung zu warten.
Vorsorgeuntersuchungen
Viele Vorsorgeuntersuchungen werden erst ab einem bestimmten Alter vollständig übernommen. Das Hautkrebsscreening beispielsweise wird ab dem 35. Lebensjahr übernommen, allerdings nur alle 2 Jahre und nur in der Basisvariante. Wer die Veränderungen der Haut zusätzlich per Fotodokumentation festhalten möchte, zahlt in jedem Fall extra (meine persönliche Erfahrung: 60 € zusätzlich). Das aktuelle GKV-Stabilisierungskonzept sieht vor, das Hautscreening zukünftig vollständig aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen.
Naturheilkunde und alternative Verfahren
Heilpraktiker-Leistungen oder Osteopathie werden von der GKV nur sehr eingeschränkt oder gar nicht übernommen. Wer auf sanfte Medizin, Akupunktur (außer bei chronischen Rücken-/Knieschmerzen) oder Homöopathie setzt, bleibt oft auf Rechnungen im dreistelligen Bereich sitzen.
Einige Krankenkassen bieten im Rahmen der individuellen Leistungen ein Budget für alternative Verfahren an. Diese sind jedoch auf einen recht geringen Erstattungssatz begrenzt.
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. (Techniker Krankenkasse)
Sie können Ihre gesammelten Bonuspunkte zur Bezuschussung solcher Aktivitäten nutzen und damit in Ihre Gesundheit investieren. Den Zuschuss von bis zu 200 Euro erhalten Sie für folgende Aktivitäten: Osteopathie, Akupunktur, Anthroposophische Heilmittel, uvm. (Barmer)
Die beiden Beispiele zeigen, dass die Leistungen schlichtweg nicht ausreichen. Wer bereits eine osteopathische Behandlung in Anspruch genommen hat, weiß, dass die Kosten pro Stunde bei rund 100-120 € liegen. Bei der Barmer muss man sich den Zuschuss außerdem zunächst „verdienen“, z. B. in dem man präventive Gesundheitskurse absolviert.
Reise-Impfungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur von der STIKO empfohlene Schutzimpfungen. Wer für eine Reise zusätzliche Impfungen benötigt (z. B. Gelbfieber, Hepatitis A/B, …) zahlt die entstehenden Kosten aus eigener Tasche. Einige wenige Krankenkassen bieten Leistungen für Reiseimpfungen an, sie gehören jedoch nicht zu den Standardleistungen im GKV-Katalog.
Wer braucht eine ambulante Zusatzversicherung?
Das Angebot an ambulanten Zusatzversicherung ist vielfältig und kann bedarfsgerecht ausgewählt werden.
- Der „Viel-Seher“: Fokus auf Brillen- und Kontaktlinsen-Budgets.
- Der Naturheilkunde-Fan: Fokus auf Heilpraktiker und Osteopathie.
- Der Vorsichtige: Fokus auf regelmäßige Check-ups, Hautkrebsscreening (vor dem 35. Lebensjahr) und Impfungen.
- Der Vielflieger: Umfangreiche reisemedizinische Leistungen. Einige ambulante Tarife enthalten zusätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Grundsätzlich gilt: Besonders für Menschen, die regelmäßig Sehhilfen, Hörgeräte oder andere Heil- und Hilfsmitteln benötigen, sollten sich mit einer passenden ambulanten Zusatzversicherung eindecken.
Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen und den damit einhergehenden weiteren Leistungskürzungen (siehe dazu auch GKV-Stabilisierung) empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss eines solchen Tarifs.
Der „Tarif-Dschungel“: Worauf muss man achten?
Bei der Auswahl des passenden Anbieters und des passenden Tarifs gibt es ein paar Punkte zu beachten.
- Wartezeiten: Meistens musst du nach Vertragsschluss 3 Monate warten, bis du Leistungen in Anspruch nehmen kannst.
- Gesundheitsfragen müssen ehrlich beantwortet werden, sonst droht die Kündigung des Vertrags und Leistungsfreiheit. Mehr dazu: Gesundheitsprüfung KV
- Leistungsgrenzen (Summenstaffel): Auch in ambulanten Zusatztarifen werden nicht automatisch alle Kosten in voller Höhe übernommen. Achte auf Begrenzungen in den einzelnen Bereichen.
- Leistungsbereiche: Nicht alle Tarife bieten Leistungen in allen Bereichen. Überlege dir vorher, welche Punkte für dich besonders wichtig sind und achte darauf, dass der Tarif alles abdeckt.
- Alterungsrückstellungen sorgen für stabile Beiträge bis ins Hohe alter. Diese Tarife sind zunächst teurer, haben dafür aber keine automatischen Beitragsanpassungen. Mehr zum Thema: Alterungsrückstellungen
Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?
Die Frage ist ähnlich gut zu beantworten, wie die Frage „Was kostet ein Auto?“. Die Antwort: „Kommt darauf an, ob du einen Dacia oder einen Porsche möchtest. Und soll es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter sein?“
Günstige ambulante Zusatztarife gibt es schon für unter 10 € monatlich. Allerdings sind hier die Leistungen häufig auch sehr begrenzt. Das obere Ende liegt bei ca. 70-80 €.
Wichtig: Deine Beiträge hängen auch von deinem Alter bei Vertragsabschluss und deinem Gesundheitszustand ab. Je früher und gesünder du beim Abschluss bist, umso günstiger ist dein monatlicher Beitrag.
Am besten lässt du dir ein persönliches Angebot erstellen. So hast du eine wirklich konkrete Einschätzung der monatlichen bzw. jährlichen Kosten und kannst abwägen, ob sich das für dich persönlich rechnet.
Fazit
Besonders vor dem Hintergrund der geplanten Kürzungen der GKV-Leistungen, gewinnt die ambulante Zusatzversicherung immer mehr Bedeutung. Wer auch bei niedergelassenen Ärzt:innen bestmögliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, ohne dabei jedes Mal selbst tief in die Tasche greifen zu müssen, sollte eine ambulante Zusatzversicherung abschließen.
Bei der Auswahl solltest du auf die richtigen Tarifmerkmale achten und dir überlegen, welche Leistungen für dich besonders wichtig: Brille, Hörgeräte, Heilmittel wie manuelle Therapie usw. Berücksichtige dabei bitte nicht nur deinen aktuellen Bedarf, sondern auch den Bedarf im hohen Alter. Schließlich soll die Versicherung auch im Rentenalter noch sinnvolle Unterstützung bieten.
Besonders wichtig ist eine saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorie, damit der Vertrag rechtssicher zustandekommt.
Am besten lässt du dich unverbindlich beraten, damit das Angebot wirklich deinem Bedarf entspricht.
