BU trotz Psychotherapie

Eine Psychotherapie zählt immer noch als einer der größten Stolpersteine, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt. Für viele Versicherungen, aber auch für viele Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler gilt eine vorangegangene Psychotherapie als Ablehnungsgrund. Dabei hat sich der Umgang mit dieser Vorerkrankung in der Risikoprüfung in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Wie genau du vorgehen solltest, wenn du eine BU trotz Psychotherapie abschließen möchtest, erfährst du in diesem Artikel.

Warum sind Vorerkrankungen relevant für eine BU?

Bevor du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, musst du Angaben zu deinen Vorerkrankungen machen. In der Regel sind hier alle Erkrankungen der letzten 3-5 Jahre relevant, bei einigen Anbietern und bestimmten Erkrankungen können aber auch die letzten 10 Jahre abgefragt werden.

Die Versicherung prüft dann, ob du ein erhöhtes Risiko hast, berufsunfähig zu werden. Sollte dies der Fall sein, musst du ggfs. einen höheren Beitrag zahlen (Risikozuschlag) oder eine besonders risikoerhöhende Erkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Risikoausschluss). Es kann aber auch passieren, dass die Versicherung generell ablehnt, dich zu versichern (Ablehnung).

Diese sogenannte Risikoprüfung, oder auch Gesundheitsprüfung genannt, dient dem Schutz des Versichertenkollektivs. Jeder Tarif am Markt ist so kalkuliert, dass eine bestimmte Anzahl an Versicherungsfällen finanziell abgesichert ist. Durch die Risikoprüfung soll sichergestellt werden, dass diese Kalkulation langfristig passt und nicht mehr Leistungsfälle auftreten, als der Tarif finanziell tragen kann.

Besonderheit psychische Vorerkrankung in der BU

Psychische Vorerkrankungen haben für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine besondere Relevanz. Das liegt vor allem daran, dass inzwischen mehr als ein Drittel aller BU-Leistungsfälle aufgrund von psychischen Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen, Angststörung, PTBS, …) entstehen.

Gründe Berufsunfähigkeit 2022
Gründe für Berufsunfähigkeit, eigene Darstellung

Die Versicherungen haben also ein berechtigtes Interesse daran, genau zu überprüfen, ob und wenn ja in welcher Form eine psychische Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko darstellt. Bis vor wenigen Jahren galt jede Form der psychischen Vorerkrankung als Ablehnungsgrund in der BU-Versicherung. Inzwischen geht die Risikoprüfung deutlich differenzierter vor. Einige Anbieter (die Bayerische, LV 1871, …) haben extra eine:n Psycholog:in bzw. Psychotherapeut:in für die Risikoprüfung eingestellt.

BU trotz Psychotherapie – wie geht das?

Wie eingangs bereits erklärt, ist eine Psychotherapie oder psychische Vorerkrankung kein pauschaler Ablehnungsgrund mehr, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Heute wird differenzierter geprüft, welche Diagnose und Behandlungsform überhaupt vorliegt und welche Relevanz diese für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat.

1. Abfragezeiträume prüfen

Viele Versicherungen haben inzwischen deutlich kürzere Abfragezeiträume für Vorerkrankungen. Bis vor wenigen Jahren wurden psychische Vorerkrankungen in der Regel 10 Jahre rückwirkend abgefragt. Heute hat sich ein Abfragezeitraum von 5 Jahren etabliert, teilweise reichen auch 3 Jahre.

2. Verkürzte Gesundheitsfragen nutzen

Für bestimmte Berufsgruppen oder Altersgruppen gibt es bei einigen Anbietern verkürzte Gesundheitsfragen. Diese können z. B. den Abfragezeitraum weiter einschränken (i. d. R. 3 Jahre) oder nur bestimmte Krankheitsbilder umfassen.

3. Anonyme Risikovoranfrage – Vorerkrankungen sauber aufarbeiten

Die Prüfung der bisherigen Gesundheitshistorie dient der Versicherung dazu, eine Einschätzung zu erhalten, mit welcher Wahrscheinlichkeit du in Zukunft berufsunfähig wirst. Je detaillierter und greifbarer du deine Vorerkrankungen darlegst, umso besser kann die Risikoprüfung einen Eindruck über deinen Vorerkrankungen gewinnen.

Was ist wichtig bei der Gesundheitsprüfung/Risikovoranfrage?

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gehe ich für die Ausarbeitung der Risikovoranfrage (die später auch Bestandteil des BU-Antrags wird) in der Regel wie folgt vor:

Was war wann, wie lange bestand die Erkrankung, wie wurde sie behandelt, seit wann besteht Beschwerde- und Behandlungsfreiheit?

Dieses Schema gibt den Mitarbeitenden der Risikoprüfung einen guten Eindruck über die Erkrankung und Behandlung. Besonders bei der Beschreibung des „Was war“ macht es einen enormen Unterschied, ob ich lediglich eine Diagnose angebe oder Erklärungen ergänze, was genau die Beschwerden ausgelöst hat.

Beispiel:

Zu Beginn deines Studiums hattest du regelmäßig Bauchschmerzen und Durchfall. Eine umfangreiche medizinische Abklärung hat ergeben, dass beide Symptome keiner organischen Ursache haben. Dein Hausarzt hat seinerzeit eine somatoforme Störung abgerechnet.

Nun kannst du folgende zwei Wege gehen:

  1. Herbst 2023: somatoforme Störung, keine Behandlung erfolgt, nach 8 Wochen beschwerdefrei

oder

  1. Du platzierst eine gründlich ausgearbeitete Risikovoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften. Diese kann wie folgt ausgestaltet sein (Eigenerklärung):
    • Zu Beginn meines Studiums der Psychologie (Herbst 2023) hatte ich vermehrt Bauchschmerzen und Durchfall. Eine körperliche Ursache wurde durch meinen Hausarzt ausgeschlossen, sodass er eine somatoforme Störung diagnostizierte. Die Beschwerden hielten für ca. 8 Wochen an und verschwanden dann ohne weitere Behandlung von selbst. Ich habe keine Medikamente eingenommen. Seiher bin ich vollständig und durchgehend beschwerdefrei. Ich gehe davon aus, dass der Umzug in eine neue Stadt und die Aufregung der ersten Wochen im Studium die Ursache meiner Beschwerden waren.

Durch die Aufbereitung der Umstände gibst du dem Risikoprüfer/der Risikoprüferin die Möglichkeit, einen Eindruck davon zu gewinnen, was genau vorgelegen hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung deinen Antrag annimmt, steigt dadurch enorm an.

Besonders wichtig ist, dass du keine Vorerkrankung verheimlichst, in der Hoffnung, dass das schon kein Problem wird und niemand merkt. Sollte es innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsabschluss zum Leistungsfall kommen, prüf die Versicherung sehr genau nach, ob du etwas Risikoerhebliches verschwiegen hast (Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gem. § 19 VVG). Im schlimmsten Fall hat der Versicherer die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern (durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Vertrags).

Psychotherapie selbst bezahlt – Relevanz beim BU-Abschluss

Dass eine selbst bezahlte Psychotherapie keine Relevanz für den Abschluss einer BU-Versicherung hat, ist ein weit verbreiteter Irrtum der auch von manchem Berater immer noch fälschlicherweise verbreitet wird. Für die Versicherung spielt es keine Rolle, ob die Therapie selbst gezahlt wurde oder über die Krankenversicherung abgerechnet wurde.

Die Fragestellung lautet:

Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht oder behandelt worden wegen psychischer Beschwerden?

und nicht:

Wurde in den letzten 5 Jahren eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung abgerechnet?

Es muss also jedwede Behandlung oder Therapie, die stattgefunden hat und innerhalb des Abfragezeitraums liegt, beim BU-Abschluss angegeben werden – egal ob es sich um eine Kassenleistung oder eine selbst bezahlte Therapie handelt.

Besonderheit: Selbsterfahrung bei Psychotherapeut:innen

Die Selbsterfahrung ist fester Bestandteil der Psychotherapeutenausbildung. Sie ist (in den meisten Fällen) kein Hindernis beim BU-Abschluss. Die Selbsterfahrung ist zwar grundsätzlich angabepflichtig in der Gesundheitsprüfung, ist jedoch kein Ablehnungsgrund, sofern sie

  1. vollständig selbst bezahlt wurde
  2. keine behandlungsbedürfitge Diagnose gestellt wurde

Unter diesen Voraussetzungen kann die Versicherung das Risiko normal annehmen.

In meinem Beratungsalltag habe ich zuletzt häufiger erlebt, dass Gefälligkeitsdiagnosen gestellt wurden, damit die Selbsterfahrung über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Das ist zwar für den eigenen Geldbeutel ein attraktives Angebot. Die Abrechnung führt jedoch dazu, dass die Selbsterfahrung in der Risikoprüfung wie eine reguläre Psychotherapie gewertet wird. Es kann zu Ablehnung oder Ausschluss für psychische Erkrankungen führen.

Fazit: Die BU trotz Psychotherapie ist machbar – mit der richtigen Strategie

Eine Psychotherapie oder psychische Vorerkrankung im Lebenslauf ist heute kein automatisches K.-o.-Kriterium mehr für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zeiten, in denen Versicherer bei diesem Thema pauschal den Rotstift angesetzt haben, sind vorbei. Die Risikoprüfung ist differenzierter geworden – doch der Erfolg steht und fällt mit deiner Vorbereitung.

Wenn du trotz therapeutischer Begleitung oder Selbsterfahrung eine BU abschließen möchtest, solltest du drei goldene Regeln parat haben:

  • Kontext statt nur Diagnose: Präsentiere deine Gesundheitshistorie der Versicherung nicht als nackte, bedrohliche Diagnose. Liefere mit einer sauberen Eigenerklärung (Was war wann, warum und wie lange?) den nötigen Rahmen, damit der Risikoprüfer deine Situation fair bewerten kann.
  • Ehrlichkeit schützt die Existenz: Das Verschweigen von Behandlungen – egal ob selbst bezahlt oder über die Krankenkasse abgerechnet – ist ein gefährliches Eigentor. Fliegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Leistungsfall auf, stehst du am Ende ohne Schutz da.
  • Der sichere Weg über die Nische: Nutze immer den Weg einer anonymen Risikovoranfrage. So klopfst du vorab ab, welche Gesellschaft dich zu welchen Konditionen annimmt, ohne eine offizielle Ablehnung zu riskieren.

Mein Rat an dich: Lass dich von einer vergangenen Therapie oder einer Selbsterfahrung im Rahmen deiner Ausbildung nicht verunsichern. Mit verkürzten Abfragezeiträumen und einer professionell aufbereiteten Patientenakte stehen die Chancen für deinen BU-Schutz heute besser denn je. Packen wir es einfach strategisch, transparent und sauber an!

Noch etwas persönliches…

Ich gehe mit deinen Gesundheitsdaten zu jeder Zeit vertraulich um. Für viele ist es ein unangenehmes Gefühl, die komplette Gesundheitshistorie offenzulegen. Einige Vorerkrankungen sind mit einem Schamgefühl behaftet. Bei mir gilt: Ich urteile nicht und gebe dir einen sicheren Raum für die Beratung, damit du dich zu jedem Zeitpunkt wohlfühlen kannst. Und selbstverständlich biete ich dir einen datenschutzkonformen Übermittlungsweg für deine sensiblen Daten an, entweder über simplr oder via Panda Kundenlink.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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