Weniger arbeiten, mehr Leben? Warum deine BU bei Teilzeit genau hinschaut

Hand aufs Herz: Hast du auch schon mal darüber nachgedacht, die Stunden im Job zu reduzieren? Oder hast es sogar schon umgesetzt? Mehr Zeit für sich, weniger Stress, durchatmen.

Teilzeit ist für viele der Königsweg, um die mentale Gesundheit zu schützen und dem Hamsterrad zu entkommen. Eine wunderbare Entscheidung für die Psyche – aber oft ein blinder Fleck für die existenzielle Absicherung.

Denn was viele nicht wissen: Wer die Arbeitszeit herunterschraubt, verändert unbewusst die Spielregeln seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Ohne die sogenannte Teilzeitklausel kann der Traum von mehr Lebensqualität im Ernstfall zum finanziellen Albtraum werden. Warum das so ist und worauf du achten musst, dröseln wir jetzt ganz entspannt auf.

Teilzeitklausel BU

Warum arbeiten Menschen in Teilzeit?

Gründe, warum Menschen einer Teilzeittätigkeit nachgehen, gibt es mehrere:

  1. Zeit für die Kinder: Eltern, die sich zusätzlich zur beruflichen Tätigkeit um die Kinder kümmern möchten, arbeiten in der Regel in Teilzeit.
  2. Zeit für die Pflege von Angehörigen: Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, reduziert häufig die Arbeitszeit im eigentlichen Job.
  3. Life-Style-Teilzeit: Ein Begriff, der sich etabliert hat, von dem ich aber eigentlich ungerne Gebrauch mache – bei zeitintensiven Hobbys oder einfach aufgrund einer sonst zu hohen körperlichen oder psychischen Belastung reduzieren viele ihre Arbeitszeit
  4. Menschen mit mehreren Berufen: wer zwei oder mehreren Berufen parallel nachgeht, arbeitet in der Regel jeweils in Teilzeit
  5. Studierende und Azubis mit Nebenjob

In Deutschland arbeiten insgesamt rund ein Drittel der Beschäftigten in Teilzeit. Bei den Frauen liegt der Anteil immer noch deutlich höher (ca. 50%), bei den Männern liegt der Anteil bei etwa 15%.

Umso wichtiger ist eine wohlwollende Teilzeitklausel in der BU.

Das Problem mit der Teilzeittätigkeit bei Berufsunfähigkeit

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält eine monatlich vereinbarte BU-Rente dann, wenn er seine bisherige Tätigkeit nur noch zu maximal 50% ausüben kann. Gemessen werden diese 50% daran, was du zu gesunden Tagen tatsächlich geleistet hast.

Sehr vereinfacht dargestellt bedeutet das: Wenn du bisher 40 Stunden pro Woche in deiner Praxis gearbeitet hast, und jetzt nur noch 18 Stunden schaffst, dann bist du berufsunfähig und erhältst die vereinbarte Rente.

Jetzt bist du aber nicht nur Unternehmer:in, sondern auch noch Mama/Papa von wundervollen Kindern, denen du auch entsprechende Zeit und Aufmerksamkeit schenken willst. Deswegen hast du zu gesunden Tagen entschieden, wöchentlich maximal 30 Stunden in deiner Praxis zu verbringen. Du arbeitest also in Teilzeit.

Wenn wir bei der vereinfachten Darstellung von Berufsunfähigkeit bleiben, würde es bedeuten, dass du berufsunfähig bist, wenn du nur noch weniger als 15 Stunden arbeiten kannst.

Nun liegt also eine Erkrankung bei dir vor, aufgrund derer du nur noch 18 Stunden wöchentlich arbeiten kannst.

Hättest du vor Beginn deiner Erkrankung Vollzeit mit 40 Stunden gearbeitet, wärest du bei möglichen 18 Stunden Wochenarbeitszeit berufsunfähig. Da du aber bisher „nur“ 30 Stunden gearbeitet hast, wärest du bei der exakt gleichen Erkrankung (die dir noch 18 Stunden pro Woche ermöglicht), nicht berufsunfähig.

Oder kurz zusammengefasst:

Aus einer Vollzeitstelle kommend, wärst du berufsunfähig. Aus einer Teilzeitstelle kommend, wärst du nicht berufsunfähig. Mit der exakt gleichen Erkrankung.

Die exakt gleiche Erkrankung kann also im einen Fall die Zahlung der vereinbarten Rente bewirken und im anderen Fall nicht.

Randnotiz: Die Darstellung ist tatsächlich sehr vereinfacht, da bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit nicht ausschließlich auf die reine Arbeitszeit geschaut wird, sondern auch Faktoren wie Kerntätigkeiten herangezogen werden (quantitative vs. qualitative Prüfung). Um die Problematik nachvollziehbar darzustellen, habe ich mich aber bewusst für diese vereinfachte Darstellung entschieden.

Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitklausel in der BU

Für Teilzeitbeschäftigte, die Ihre Arbeitszeit nur vorübergehend aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen herabgesetzt haben, gibt es einige Präzedenzfälle, die die Benachteiligung durch die Reduzierung der Stunden aufheben.

Das OLG Nürnberg (Az. 8 U 697/14) hat 2015 entschieden, dass eine solche anlassbezogene (also aus einem bestimmten Grund erfolgte) Arbeitszeitverkürzung nicht dauerhaft ist. Der Versicherer muss so tun, als würden Sie weiter Vollzeit arbeiten.

Eine Teilzeitklausel ist dann also nicht zwingend notwendig.

Für alle anderen Gründe (Life-Style-Teilzeit, Ausübung mehrerer Berufe nebeneinander) und für all diejenigen, die gleich nach der Ausbildung in Teilzeit einsteigen (also nie vorher Vollzeit gearbeitet haben), bietet eine Teilzeitklausel viele Vorteile.

Wo eine Teilzeitklausel in der BU sinnvoll ist

Rechtlich abgesichert sind Teilzeittätige nur dann, wenn Stunden vorübergehend und anlassbezogen reduziert wurden.

Wer aus anderen Gründen als Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchte, sollte beim BU-Abschluss auf eine vorteilhafte Teilzeitklausel achten.

Das gilt für:

  1. Life-Style-Teilzeit: bei zeitintensiven Hobbys oder einfach aufgrund einer sonst zu hohen körperlichen oder psychischen Belastung reduzieren viele ihre Arbeitszeit
  2. Menschen mit mehreren Berufen: wer zwei oder mehreren Berufen parallel nachgeht, arbeitet in der Regel jeweils in Teilzeit
  3. Studierende und Azubis mit Nebenjob
  4. bei fehlender vorangegangener Vollzeitbeschäftigung: wer nie Vollzeit gearbeitet hat, hat auch bei vorübergehender und anlassbezogener (weiterer) Reduzierung keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Vollzeittätigkeit

Teilzeitklausel ist nicht gleich Teilzeitklausel

Die eine Teilzeitklausel in der BU gibt es nicht. Stattdessen kocht hier jeder Versicherer sein eigenes Süppchen. Umso wichtiger ist es, vor dem Vertragsabschluss genau hinzuschauen.

Grundsätzlich gilt (meist): Je mehr Arbeitsstunden der Versicherer dir zusagt zu berücksichtigen, umso besser ist es für dich.

Das kann zum Beispiel wie folgt formuliert sein:

„Übt die versicherte Person mehrere Berufe aus, berücksichtigen wir diese nebeneinander.“ z. B. Baloise

„Eine Teilzeittätigkeit gilt erst bei weniger als 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.“ z. B. HDI

„Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer den zeitlichen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit aus anderen als gesundheitlichen Gründen, legen wir für einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Reduzierung bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zugrunde.“ z. B. Nürnberger

Teilzeitklausel Baloise BU
Teilzeitklausel Baloise BU (07/2026)
Teilzeitklausel Nürnberger BU
Teilzeitklausel Nürnberger BU (07/2026)
Teilzeitklausel Hannoversche BU
Teilzeitklausel Hannoversche BU (07/2026)
Teilzeitklausel Allianz BU
Teilzeitklausel Allianz BU (07/2026)

Viele Versicherer formulieren in ihren Teilzeitklauseln ausschließlich das, was Gerichte durch Präzedenzfälle sowieso schon festgelegt haben.

Einen echten Mehrwert bieten Klauseln dort, wo sie eine Besserstellung der versicherten Person auch da erwirken, wo Stunden nicht zur Kindererziehung oder Pflege Angehöriger reduziert worden sind.

Besonders positiv ist dabei die Formulierung der Nürnberger, die die Teilzeitklausel weder auf Angestellte begrenzt noch eine Einschränkung bei der Ursache der Arbeitszeitreduzierung macht. Außerdem ist der zeitliche Rahmen von 10 Jahren fair.

Einen ähnlichen Ansatz fährt auf der HDI mit seiner Teilzeitklausel:

Teilzeitklausel HDI BU (07/2026)

Auch hier gibt es keine Einschränkung für Selbstständige. Der Zeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt, was in meinen Augen immer noch fair ist. ABER: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet fällt nicht unter diese Regelung. Wer auf der Basis 40 Stunden also auf 80% reduziert und damit einen freien Tag pro Woche erreicht (das ist wahrscheinlich eine der häufigsten Teilzeit-Regelungen), bleibt über 30 Stunden und hat somit in dieser Klausel keine Besserstellung.

Fazit

Arbeiten in Teilzeit ist längst kein Einzelfall mehr und auch die Gründe, warum Menschen ihre Arbeitszeit reduzieren sind in den letzten Jahren vielfältiger geworden.

Damit der BU-Schutz für alle Lebenswege passt, solltest du beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung auf solche vermeintlichen „Kleinigkeiten“ wie die Regelung bei Teilzeittätigkeit (Teilzeitklausel BU) achten.

Wenn für dich noch nicht absehbar ist, ob du später Voll- oder Teilzeit arbeiten wirst, gilt mein Rat:

Lieber haben, als brauchen.

Wenn du dir auch nur im entferntesten vorstellen kannst, später einmal nicht Vollzeit zu arbeiten, solltest du auf eine wohlwollende Teilzeitklausel in der BU achten.

Gerne schaue ich mir dir gemeinsam, welche Formulierung für deinen Lebensweg am besten geeignet ist.

FAQ

Wer in Teilzeit arbeitet und berufsunfähig wird, hat gegenüber Vollzeitbeschäftigten einen Nachteil, der ggfs. darüber entscheiden kann, ob die vereinbarte Rente geleistet wird oder nicht.

Eine gute Teilzeitklausel kann diesen Nachteil aufheben.

Grundsätzlich empfehle ich jedem, eine wohlwollende Teilzeitklausel zu wählen. Wer ausschließlich aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, hat bereits einen sehr guten Schutz. Wer darüber hinaus aus anderen Gründen Stunden reduzieren möchte, benötigt dringend eine entsprechende Klausel.

Leider nein. Jeder Versicherer hat eine einzige Formulierung für den Fall der Berufsunfähigkeit bei Teilzeittätigkeit. Die Art der Teilzeitklausel kannst du also nur über die Wahl des Versicherers steuern.

Du kannst also nicht bei einem Versicherer aus unterschiedlichen Klauseln wählen.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

Ich stehe dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Auf Augenhöhe, mit Herz und Verstand. Abgestimmt auf deine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse.

Buche dir jetzt deinen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin oder schicke mir eine Nachricht mit deinen Anliegen.