Als Versicherungsmaklerin für Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen und Psychologiestudierende höre ich diesen Satz in jeder zweiten Beratung – mindestens. Die Unsicherheit, wenn es um dieses Thema geht ist groß. Und ganz ehrlich, dafür habe ich größtes Verständnis. In all meinen Artikeln referiere ich darüber, wie wichtig die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist. Denn eine BU sichert deine Existenz ab, wenn du dein Einkommen nicht mehr selbst erwirtschaften kannst.
Der Ursprung der Sorge „Die BU zahlt eh nicht“
Ganz grundsätzlich herrschst in vielen Bereichen der Versicherungswelt immer noch die Annahme, dass am Ende ja doch kein Geld fließt.
Erst gestern habe ich in meinem Lieblingscafé neben einer kleinen Frauenrunde gesessen, die sich zunächst ausgiebig über ihre Erfahrungen mit vermieteten Immobilien ausgetauscht hatte. Von dort ging es dann unweigerlich auch zum Thema Versicherungen. Und dass die ja sowieso nie zahlen.
Eine der Frauen brachte dann ein Beispiel an, von dem sie erst neulich gehört hatte: „Wenn es stürmt, dann darf man den Rollladen nicht runter machen, weil sonst der Wind gegen den Rollladen donnert und der Rollladen dann gegen die Scheibe knallt. Wenn dann was kaputt geht, zahlt nämlich die Versicherung nicht.“ Hat sie halt so gehört, im Fernsehen. Entspricht aber leider nicht der Wahrheit.
Und genau das ist das Problem. Menschen wenden sich an die Öffentlichkeit (egal ob gedruckte Presse, Fernsehen, Social Media oder einfach an ihr persönliches Umfeld), wenn mal etwas nicht so läuft, wie gedacht (oder gewünscht).
Niemand wendet sich an das Fernsehen und sagt: „Ich möchte gerne darüber erzählen, wie mir meine Berufsunfähigkeitsversicherung den Arsch gerettet hat, nachdem ich bei einem Autounfall beide Beine verloren habe.“ Niemand feiert die Post für ein pünktlich zugestelltes Paket. Laut wird es erst, wenn mal eines von 1000 Paketen verschwindet.
Der Mensch neigt dazu, seinen Frust irgendwo abzuladen und seine Freude für sich zu behalten. Sicherlich besteht auch die Hoffnung, dass der mediale Druck die Versicherung zum Umdenken bewegt oder dass von irgendeiner anderen Seite die rettende Idee kommt.
Schauen wir uns nun also einmal an, wie es in der Realität wirklich aussieht: Was sind die Gründe, warum eine BU nicht zahlt? Wie kann ich dafür sorgen, dass mein Leistungsantrag nicht abgelehnt wird? Und was sagen eigentlich Prozessquote und Leistungsquote aus?
Gründe, warum die BU nicht leistet
Ein BU-Leistungsfall ist ein sehr komplexer Vorgang. Zur Verdeutlichung einiger Umstände stelle ich ggfs. einen sehr abstrakten Zusammenhang vereinfacht dar. Schließlich möchte ich nachvollziehbar darstellen, was in der Praxis tatsächlich passiert, ohne dass du nach 2 Sätzen BU-Fachchinesisch aussteigst.
Keine Leistung weil BU-Grad nicht erreicht
Wer einen Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss nachweisen, dass die vorliegende Erkrankung tatsächlich dazu führt, dass der zuletzt konkret ausgeübte Beruf für mindestens 6 Monate nur noch zu maximal 50% ausgeführt werden kann. Die meisten Leistungsanträge werden abgelehnt, weil der BU-Grad (noch) nicht erreicht ist. Ggfs. kann es sinnvoll sein, weitere ärztliche Gutachten vorzulegen oder die Tätigkeitsbeschreibung zu verfeinern, damit die Leistungsfallprüfung eine fundiertere Entscheidung treffen kann.
Keine Leistung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung – Falschangaben beim BU-Abschluss
Ein weiterer Grund, dass eine Versicherung die Zahlung der BU-Rente verweigert, liegt in Falschangaben bei BU-Abschluss. Die damit einhergehende Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gem. §19 VVG.
Wer beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unvollständige oder falsche Angaben macht, muss bei einem Leistungsfall innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsschluss damit rechnen, dass die Zahlung der vereinbarten Rente verweigert wird.
Das Verschulden liegt hier übrigens ganz klar beim Versicherten bzw. der beratenden Person (Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, …).
Vermeiden lässt sich eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, indem die Gesundheitshistorie vorab sauber aufgearbeitet wird.
Keine Leistung aufgrund von Leistungsausschlüssen
Hier weiß ich gar nicht so recht, was ich dazu schreiben soll. Irgendwie ist es eigentlich selbstverständlich, dass ich mit einem Leistungsausschluss keine BU-Rente erhalte, wenn ich aufgrund einer mit dem Ausschluss im Zusammenhang stehenden Erkrankung berufsunfähig werde.
Dennoch werden fleißig Leistungsanträge gestellt, in der Hoffnung, dass es vielleicht doch was gibt.
Keine Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung
Ein BU-Leistungsantrag ist ein wahnsinnig bürokratischer Akt, bei dem viele Nachweise, Gutachten und Unterlagen beigebracht werden müssen. Für beide Seiten – Versicherung und versicherte Person – geht es um viel Geld. Daher wird genau geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind und der Leistungsantrag berechtigt ist.
Eine der häufigsten Gründe, warum BU-Anträge abgelehnt werden, ist die fehlende Mitwirkung der versicherten Person (VP). Nachgeforderte Unterlagen werden nicht eingereicht, Rückfragen nicht beantwortet, Termine versäumt. Irgendwann stellt die Versicherung die Verfolgung des Antrags ein und lehnt die Leistung ab. Zu Recht, wie ich finde.
Ich habe aber auch Verständnis für jeden, der zwischen all den Herausforderungen seiner Erkrankung keinen Kopf für die bürokratischen Hürden hat.
Solche Fälle können vermieden werden. Meine grundsätzliche Empfehlung lautet immer: Lasse deinen BU-Leistungsfall von Anfang an durch einen spezialisierten Anwalt begleiten.
Keine Leistung aufgrund von Verweisung
Ja, es gibt sie immer noch, die BU-Verträge ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung. Wenn ich einen solchen Vertrag habe und dadurch in einen beliebigen anderen Beruf verwiesen werden kann, dann habe ich tatsächlich ein Problem. Aber auch hier liegt die Ursache pauschal erstmal nicht bei der Versicherungsgesellschaft, sondern bei der Wahl deines Tarifs.
Deshalb solltest du dich nicht blind auf die Empfehlung eines Beraters verlassen. Sondern dich selbst soweit informieren (lassen), dass du am Ende eine fundierte Entscheidung treffen kannst. Eine Entscheidung, die du auf Basis deines eigenen Wissens getroffen hast, ist in jedem Fall die nachhaltigere Entscheidung und führt dazu, dass du am Ende auch wirklich weißt, was dein Vertrag kann (und wo vielleicht seine Schwächen liegen).
Keine Leistung wegen Umorganisation
Bei diesem Thema sollten alle niedergelassenen und freiberuflich tätigen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen ganz genau hinschauen. Das gilt auch für alle, die sich perspektivisch vorstellen können, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
Die meisten BU-Versicherungen haben eine sogenannte „Umorganisationsklausel„. Diese räumt dem Versicherer das Recht zu, bei selbstständig Tätigen zunächst eine Umorganisation des Betriebes zu verlangen. Ziel dieser Umorganisation soll sein, dass der oder die Versicherte das Einkommen weiterhin aus der Selbstständigkeit erwirtschaften kann. Eine Umorganisation kann zum Beispiel durch Delegation von Aufgaben an vorhandenes Personal, Einstellung von neuem Personal oder Anpassung der Arbeitsumgebung erfolgen.
Neuere Tarife verzichten bei kleineren Unternehmen oder bestimmten Berufsgruppen bereits vollständig auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation.
Eine unpassende Umorganisationsklausel kann natürlich dazu führen, dass ein BU-Antrag zunächst abgelehnt wird. Die gute Nachricht: in einer psychotherapeutischen Praxis oder auch bei den meisten freiberuflichen Psycholog:innen ergibt die Prüfung der Umorganisationsmöglichkeiten, dass diese wirtschaftlich nicht tragbar ist (also dass Gehaltseinbußen von mehr als 20% zu erwarten wären).
Zahlen, Daten, Fakten
Jetzt haben wir uns schon sehr ausführlich damit beschäftigt, aus welchen Gründen eine BU-Versicherung keine Leistung erbringen kann. Höchste Zeit, einmal zu schauen, wie oft das denn überhaupt vorkommt:
Leistungsquote BU
Ein wichtiger Indikator für die Leistungsbereitschaft der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Leistungsquote. Die Leistungsquote gibt an, wie viel Prozent der gestellten BU-Leistungsanträge angenommen werden, also in wie vielen Fälle die monatlich vereinbarte Rente gezahlt wird.
Die Leistungsquote lag im Jahr 2025 bei den größten deutschen Versicherern zwischen 74% und 92%. Spitzenreiter war die R+V Versicherung mit 91,74%.
Selbst bei dem „schlechtesten“ Versicherer wurden also 3 von 4 Anträgen genehmigt. Wenn man das nun noch in Bezug zu den Gründen setzt, warum Leistungsanträge abgelehnt werden, wird deutlich: Es liegt meistens nicht an den Versicherungen, dass das Geld nicht fließt.
Prozessquote BU
Die Prozessquote gibt an, bei wie vielen Leistungsfallanträgen eine gerichtliche Auseinandersetzung folgt. Diese liegt zwischen 0%-12%, wobei viele Anbieter bei unter 1% liegen. Spitzenreiter bei der Prozessquote ist seit 2 Jahren die Hannoversche Leben, die tatsächlich keinen einzigen BU-Leistungsfall vor Gericht verhandeln musste.
Alle Zahlen findest du hier: Prozess- und Leistungsquote BU
Warum die Quoten keine (alleinige) Entscheidungsgrundlage für deine BU-Absicherung sein sollten
Sowohl die Prozess- als auch die Leistungsquote sollten keine alleinige Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen BU-Anbieter sein. Zum einen stellt sie immer nur eine rückwirkende Momentaufnahme dar. Es gibt damit keinerlei Aussagekraft für Leistungsfälle, die in 10, 15 oder 35 Jahren entschieden werden.
Außerdem stehen und fallen beide Quoten mit der Qualität der Versicherungsbedingungen. Wer keine bedarfsgerechte Absicherung wählt und bei den entscheidenden Klauseln (Umorganisation, Teilzeit, usw.) den falschen Anbieter wählt, dem bringt auch eine gute Prozess- und Leistungsquote nichts.
Außerdem solltest du immer auch bedenken, dass die Leistungsquote in vielen Fällen gar nicht in der Verantwortung der Versicherungen liegt, sondern im Zutun der versicherten Personen und in der sauberen Beantwortung der Antragsfragen beim BU-Abschluss.
Fazit
Ob ein Versicherer die Leistung verweigern kann oder nicht, liegt in vielen Fällen in den Händen der versicherten Person. Beginnend mit einer sauberen Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie und vollständigen und fehlerfreien Beantwortung der Gesundheitsfragen beim BU-Abschluss und abschließend mit der Inanspruchnahme einer Fachanwaltskanzlei beim Leistungsantrag, kannst du viele Stolpersteine von vornherein sicher umgehen.




