Psychotherapeutische Praxis eröffnen – welche Versicherungen brauche ich?
Du hast die PiA-Zeit hinter dir gelassen und bereits ein paar Jahre Erfahrung als angestellte:r Psychotherapeut:in gesammelt. Jetzt steht der nächste Schritt an und du überlegst, deine eigene psychotherapeutische Praxis zu eröffnen. Egal ob Privatpraxis oder Kassensitz – es gibt jede Menge bürokratische Hürden zu überwinden und auch an dem Thema Versicherungen kommt man spätestens jetzt nicht mehr vorbei.
Welche Versicherungen du für deine psychotherapeutische Praxis benötigst, erkläre ich dir hier.

Praxisformen für Psychotherapeuten
Der Schritt in die Niederlassung wirft für Psychotherapeuten eine fundamentale Frage auf: Privatpraxis oder Kassensitz?
Während die Kassenzulassung zwar Planungssicherheit durch ein festes Patientenkollektiv bietet, bringt sie auch strikte regulatorische Vorgaben und ein höheres Abrechnungsvolumen mit sich. Außerdem ist der bürokratische Aufwand höher. Die Krankenkassen müssen die Therapie zunächst genehmigen. Dafür müssen entsprechende Gutachten erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Privatpraxis hingegen bietet maximale therapeutische Freiheit und Flexibilität, erfordert jedoch ein stärkeres Augenmerk auf das unternehmerische Risiko und eine passgenaue Berufshaftpflicht, die auch die Besonderheiten des Kostenerstattungsverfahrens abdeckt.
Unabhängig vom System gilt: Während der Kassensitz oft als „sicherer Hafen“ gilt, gibt die Privatpraxis mehr Flexibilität.
Haftpflichtversicherung für die psychotherapeutische Praxis
Egal, ob Privatpraxis oder psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung – die Vorgaben bezüglich einer Berufshaftpflichtversicherung sind vergleichbar.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Musterberufsordnung (MBO) sowie seit dem 20. Juli 2021 auch gesetzlich verpflichtend, musst du das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die gesetzlichen Vorgaben für Vertragspsychotherapeuten finden sich insbesondere im § 95e SGB V.
(2) Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern.
Auszug Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Psychotherapeut:innen, die eine Kassenzulassung erhalten möchten (Vertragspsychotherapeut:innen) müssen dabei besonders auf die geforderten Mindestdeckungssummen und Maximierungen achten:
Die Mindestversicherungssumme beträgt drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen nicht weiter als auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
SGB V – § 95e Berufshaftpflichtversicherung, Absatz 2
Für Psychotherapeut:innen in Privatpraxis gelten die starren Regulationen des SGB V nicht. Aufgrund der Vorgaben der Musterberufsordnung ist hier jedoch auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
Fazit:
Egal ob Privatpraxis oder Kassenzulassung: Als Psychotherapeut benötigst du verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung.
Krankenversicherung: Statuswechsel mit Folgen
Wer freiberuflich bzw. selbstständig tätig ist, wechselt mit Beginn dieser Tätigkeit den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung von (in der Regel) Pflichtmitglied zu freiwillig gesetzlich versichert.
Mit diesem Statuswechsel gehen einige Veränderungen einher, die beachtet werden sollten.
- freiberuflich/selbstständig Tätige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld der GKV
- Wechsel in die private Krankenversicherung wird möglich
- Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist das gesamte Einkommen (auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, usw.)
- Arbeitgeberanteil entfällt: Beiträge müssen in voller Höhe selbst gezahlt werden
- für Gründer: wer noch kein regelmäßiges oder gar kein Einkommen hat, zahlt einen Mindestbeitrag (2026 ca. 270 €)
Krankengeld vs. Krankentagegeldversicherung
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich am Bedarf von Angestellten, die einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber haben. Daher fließt das Krankengeld nach 6 Wochen, wenn die Lohnfortzahlung beendet ist.
Wer als Psychotherapeut:in freiberuflich/selbstständig tätig ist, hat als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter keinen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld der GKV kann auf expliziten Wunsch gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Die Karenzzeit von 6 Wochen bleibt bestehen, obwohl der Absicherungsbedarf bereits ab dem ersten Krankheitstag besteht. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt.
Vorteilhaft am Krankengeld der GKV: Jeder hat das Recht, die Leistung einzuschließen, unabhängig vom Gesundheitszustand. Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
Wer gesund genug für den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung ist, sollte darauf zurückgreifen. Die Absicherung durch ein Krankentagegeld ist deutlich bedarfsgerechter und individuell gestaltbar. Karenzzeit und Tagessatz können flexibel gewählt werden. Die Leistungsdauer ist nicht begrenzt.
PKV oder GKV?
Wer sich selbstständig macht, kann durch den Statuswechsel in die private Krankenversicherung wechseln. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bestätigung der GKV über den Statuswechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht. Danach müssen die normalen Kündigungsfristen (2 Monate zum Monatsende) eingehalten werden.
Bevor du dich für eines der beiden Versicherungssysteme entscheidest, solltest du dich tiefgehend darüber informieren, welche Vor- und Nachteile beide Systeme haben.
Besonders wichtig ist auch das Thema Gesundheitsprüfung, wenn es um den Wechsel in die PKV geht. Bei Vertragsabschluss wird umfassend geprüft, welche Vorerkrankungen in den letzten 3-10 Jahren vorgelegen haben. Auf dieser Basis entscheidet der private Krankenversicherer, ob er dich überhaupt versichern möchte und wenn ja, zu welchem Beitrag.
Schwerwiegende Vorerkrankungen können zu Zuschlägen im Beitrag oder zu Leistungsausschlüssen führen. Mehr zum Thema:
Wer nicht in die PKV wechseln kann oder möchte, kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch private Zusatzversicherungen ergänzen und so auf ein vergleichbares Leistungsniveau kommen wie ein Privatpatient.
Absicherung deiner Arbeitskraft
Deine Arbeitskraft ist das (monetär) wertvollste, was du besitzt. Der Wert deiner Arbeitskraft kann über das gesamte Arbeitsleben hochgerechnet schnell zwischen 2-5 Mio. Euro betragen. Selbstständige Akademiker liegen in der Regel eher am oberen Ende dieser Spanne oder sogar darüber.
Dennoch zweifeln viele die Notwendigkeit einer Arbeitskraftabsicherung (z. B. in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung) an. Insbesondere in Berufsbildern, die wenig bis keine körperliche Tätigkeit umfassen.
Niemand würde es jedoch anzweifeln, einen Sportwagen oder das Eigenheim im Wert von 500.000 € bestmöglich zu versichern.
Für Selbstständige spielt die Absicherung der Arbeitskraft eine noch wichtigere Rolle, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit auch keinen oder nur einen sehr geringen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Psychotherapeuten, die Mitglied im Versorgungswerk sind, haben zwar theoretisch Anspruch auf eine BU-Rente, der in der Realität greift diese Leistung aber nur in den wenigsten Fällen. Mehr dazu:
Eine private Absicherung, z. B. in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung ist daher unerlässlich.
Weitere Empfehlungen
Jeder Mensch hat ein ganz individuelles Sicherheitsbedürfnis und unterschiedliche Standpukte dazu, welche Schäden potenziell existenzbedrohend sein könnten. Daher ist nicht jede der nachfolgenden Absicherungsmöglichkeiten für jeden Menschen relevant. Gerne stehe ich dir bei der Abwägung der Wichtigkeit für dich ganz persönlich zur Seite.
Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung in Teilen auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, in dem sie die gestellten Ansprüche prüft und, falls nötig, auch gerichtlich abwehrt.
Dennoch bestehen weitere Risiken, die sich aus deiner beruflichen Tätigkeit ergeben können, die die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands erforderlich machen können. Behandlungsfehler münden zudem schnell im Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, was wiederum in den Bereich des Strafrechts fällt.
Weitere mögliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Tätigkeit können sein:
- Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
- Sexuelle Nötigung / Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs‑, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- fahrlässige Körperverletzung
- Abrechnungsbetrug / Regressforderungen der KV
- Steuerhinterziehung
- Vorwürfe im Bereich des Arbeitsrechts (sofern Angestellte in der Praxis beschäftigt sind)
- Streitigkeiten mit Dienstleistern & Lieferanten
- usw.
Cyber-Versicherung für Psychotherapeuten
Als Psychotherapeut:in verarbeitest du hochsensible Daten deiner Patient:innen. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung landen viele dieser Daten inzwischen in der Cloud oder zumindest lokal auf einem PC. Mit Kassenzulassung läuft die Abrechnung deiner Leistungen in vielen Teilen digital ab.
Eine Cyberversicherung deckt nicht nur Schäden durch mögliche Datenlecks ab, sondern auch Schäden durch Betriebsunterbrechung. Kannst du aufgrund eines Hackerangriffs deinen Praxisbetrieb vorübergehend nicht fortführen, werden Einkommensausfälle durch die Versicherung kompensiert. Auch Schadenersatzansprüche von Patient:innen aufgrund offengelegter sensibler Daten sind abgedeckt.
Weitere versicherte Leistungen:
- Praxisunterbrechung
- Wiederherstellung von Daten
- Entfernung der Schadsoftware
- Rechtswidrige elektronische Kommunikation
- E-Payment
- Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen
- Vertragliche Schadenersatzansprüche
- Vertragliche Haftpflicht bei Datenverarbeitung durch Dritte
- Rechtsverteidigungskosten
Eine Cyber-Basisabsicherung lässt sich teilweise mit der Berufshaftpflichtversicherung kombinieren (z. B. bei der Baloise).
Praxisräume versichern – die Inhaltsversicherung
Die Ausstattung der Praxisräume ist häufig mit einer hohen Anfangsinvestition verbunden, besonders wenn Wert auf hochwertige Möbel und IT-Infrastruktur gelegt wird. Eine Praxisinhaltsversicherung ist quasi die Hausratversicherung für die Praxis. Sie erstattet kosten für zerstörte Einrichtung durch Brand, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Optional lässt sich auch ein Einkommensverlust durch Praxisunterbrechung mitversichern.
Wer eigene Praxisräume hat, sollte eine entsprechende Inhaltsversicherung abschließen, zumal die Kosten in der Regel sehr überschaubar sind.
Fazit: Welche Versicherungen brauche ich für die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis?
Der Schritt in die Selbstständigkeit – ob über eine Privatpraxis oder mit einem Kassensitz – bietet neue Freiheiten, bringt aber auch existenzielle Risiken mit sich. Die Absicherungen lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
1. Gesetzlich verpflichtend / Unverzichtbar
- Berufshaftpflichtversicherung: Absolut obligatorisch nach der Musterberufsordnung (MBO) und dem SGB V. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Für Vertragspsychotherapeuten (Kassensitz) gilt eine gesetzliche Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro (für Personen- und Sachschäden), zweifach maximiert pro Jahr.
2. Absicherung der eigenen Person & Existenz
- Krankenversicherung & Krankentagegeld: Mit der Selbstständigkeit wirst du freiwilliges Mitglied in der GKV oder kannst in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Wichtig: Da du als Selbstständige:r keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld hast, ist eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung ab dem ersten Krankheitstag essenziell, um Verdienstausfälle bei Krankheit aufzufangen.
- Absicherung der Arbeitskraft (BU / Grundfähigkeit): Deine Arbeitskraft ist dein wertvollstes Gut. Da das Versorgungswerk im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) nur unter sehr strengen Voraussetzungen zahlt, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dringend empfohlen.
3. Schutz für den Praxisbetrieb (Je nach Risiko und Ausstattung)
- Praxisinhaltsversicherung: Schützt deine Investitionen in die Praxiseinrichtung und IT-Infrastruktur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl (vergleichbar mit einer Hausratversicherung).
- Cyber-Versicherung: Da Psychotherapeut:innen mit hochsensiblen Patientendaten arbeiten, sichert diese Police Schäden durch Datenlecks, Hackerangriffe und den daraus resultierenden Verdienstausfall (Praxisunterbrechung) ab.
- Rechtsschutzversicherung: Ergänzt die Berufshaftpflicht. Sie fängt Kosten für Rechtsbeistände ab, falls es zu schwerwiegenden Vorwürfen wie Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, Abrechnungsstreitigkeiten oder strafrechtlichen Vorwürfen (z. B. fahrlässige Körperverletzung) kommt.
Zusammenfassendes Gründungs-Credo: Während die Haftpflicht der rechtliche Türöffner für deine Praxis ist, entscheiden die Absicherung deiner Arbeitskraft und das Krankentagegeld über deine persönliche finanzielle Sicherheit im Ernstfall. Alle weiteren Sachversicherungen sollten individuell an die Größe und Ausstattung deiner Praxis angepasst werden. Lasse dich unverbindlich und unabhängig beraten.
