Versicherungsbescheinigung nach §113 VVG bzw. §95e SGB V

Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin freiberuflich tätig sein möchte, muss beim Zulassungsausschuss bzw. der kassenärztlichen Vereinigung einen Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Diese Berufshaftpflichtversicherung muss bestimmte Mindestanforderungen gem. §95e SGB 5 erfüllen:

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall.
  • Die Leistung darf auf nicht weniger als das 2-fache der Versicherungssumme begrenzt sein.

Eine Versicherungsbestätigung gem. §113 VVG muss in jedem Fall bei Beantragung der Zulassung dem Zulassungsausschuss vorgelegt werden. Dieser hat jedoch auch das Recht, zu jedem späteren Zeitpunkt (während der Dauer der Zulassung) die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen.

Es reicht also nicht aus, eine Versicherung nur für Dauer des Zulassungsprozesses abzuschließen. Ganz abgesehen davon, dass das auch aus persönlicher Haftungssicht schlichtweg grob fahrlässig wäre.

Erlangt der Zulassungsausschuss Kenntnis darüber, dass keine Berufshaftpflichtversicherung gem. §95e SGB V (mehr) besteht, ruht die Zulassung mit sofortiger Wirkung. Wird die ruhende Zulassung nicht innerhalb von 2 Jahren durch den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung aufgehoben, entzieht der Ausschuss dem Vertragstherapeuten die Zulassung dauerhaft.

Besonderheiten für MVZ und BAG

Für medizinische Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Psychotherapeut:innen gelten abweichend der oben genannten Mindestanforderungen folgende Vorgaben:

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall.
  • Die Leistung darf auf nicht weniger als das3-fache der Versicherungssumme begrenzt sein.

Wo kann ich eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten abschließen?

Ich bin freie Versicherungsmaklerin und stelle mein Wissen kostenfrei auf dieser Webseite zur Verfügung. Für niedergelassene Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kommen grundsätzlich verschiedene Anbieter in Frage.

Besonders gute Erfahrung habe ich als Versicherungsmaklerin mit der Barmenia und der Baloise gemacht.

Die Barmenia hat einen Tarif der spezielle für die Berufsgruppe der Psychologen und Psychotherapeuten zugeschnitten ist und für die meisten Anforderungen passend ist.

Wer Versicherungsschutz auch im Ausland benötigt (zum Beispiel bei Leistungen, die Remote angeboten werden und über die vertragstherapeutische Tätigkeit hinausgehen), ist bei der Baloise gut aufgehoben.

Für größere Praxen und MVZ empfiehlt es sich immer, die individuellen Gegebenheiten anzuschauen und personalisierte Angebote anzufordern.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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