Krankentagegeld für Psychotherapeuten und Psychologen: Existenzsicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Die wirtschaftliche Stabilität einer psychologischen oder therapeutischen Tätigkeit – ob in eigener Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis – steht und fällt mit der eigenen Arbeitskraft. Während Angestellte im Krankheitsfall durch die sechswöchige Entgeltfortzahlung zunächst geschützt sind, stehen selbstständige Psychologinnen und Psychotherapeuten oft schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vor einer finanziellen Herausforderung: Die Praxiskosten wie Miete, Personalkosten und Versicherungen laufen unvermindert weiter, während die Honorareinnahmen sofort wegbrechen.
Doch auch für Angestellte entsteht nach 6 Wochen eine empfindliche Versorgungslücke, da das gesetzliche Krankengeld deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegen. Da die berufsständischen Versorgungswerke in der Regel erst bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit leisten, schließt das Krankentagegeld (KTG) die kritische Lücke zwischen akuter Erkrankung und langfristiger Existenzsicherung. In diesem Artikel erfährst du , wie du deinen individuellen Bedarf ermittelst, welche Besonderheiten für deine Berufsgruppe gelten und worauf du bei den Tarifbedingungen besonders achten musst.

Krankentagegeld, Krankengeld und BU: Die Unterschiede kennen
Um die eigene Absicherung korrekt zu planen, ist eine präzise begriffliche Unterscheidung notwendig. Im Sprachgebrauch werden „Krankengeld“ und „Krankentagegeld“ oft synonym verwendet – rechtlich und funktional handelt es sich jedoch um unterschiedliche Leistungen.
Wichtig: Angestellte haben zunächst einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (für mind. 6 Wochen).
Krankengeld (gesetzliche Absicherung)
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der bei
- Zielgruppe: Pflichtversicherte Angestellte sowie freiwillig versicherte Selbstständige, die einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch gewählt haben (ab der 7. Krankheitswoche).
- Höhe: Die Leistung ist gesetzlich gedeckelt. Sie beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% des Nettoentgelts. Zudem ist sie nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Ein Senkung der Leistung auf 65% bzw. 85% steht derzeit im Raum (siehe GKV Stabilisierung). Höchstbetrag: 135 € pro Tag.
- Dauer: max. 78 Wochen
- Lücke: Einbuße von mind. 10% gegenüber dem regulären Nettoeinkommen, ggfs. auch mehr.
Krankentagegeld (private Absicherung)
Das Krankentagegeld ist eine Individualleistung einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder eine Zusatzversicherung für GKV-Versicherte.
- Zielgruppe: Privat versicherte Selbstständige und Angestellte sowie GKV-Versicherte ohne Krankengeld-Anspruch, oder GKV-Versicherte mit Krankengeldanspruch, die ihre Lücke aufstocken möchten.
- Höhe: Der Tagessatz wird bei Vertragsabschluss frei vereinbart (z. B. 100 € pro Tag). Er orientiert sich am Nettoeinkommen bzw. bei Selbstständigen am Gewinn vor Steuern plus Fixkosten.
- Dauer: gute Tarife leisten unbegrenzt (solange die AU besteht)
- Flexibilität: flexibler, bedarfsgerechter Leistungsbeginn (z. B. ab dem 4., 15. oder 22. Tag) vereinbaren.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Die BU-Versicherung ist eine langfristige Absicherung gegen den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft.
- Unterschied zur AU: Krankentagegeld wird bei Arbeitsunfähigkeit (AU) gezahlt – also solange eine begründete Aussicht besteht, dass du wieder gesund wirst. Die BU leistet, wenn die Prognose negativ ist (meist, wenn man zu mindestens 50% für voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig ist).
- Leistungsform: Während das KTG einen Tagessatz zur Überbrückung zahlt, leistet die BU in der Regel eine monatliche Rente bis zum Renteneintritt.
- Höhe: frei wählbar bis max. 70% vom Bruttoeinkommen
- Dauer: unbegrenzt bei andauernder Berufsunfähigkeit
Die drei Säulen im Vergleich
| Merkmal | Krankengeld (GKV) | Krankentagegeld (PKV) | Berufsunfähigkeit (BU) |
|---|---|---|---|
| Status | gesetzliche Leistung | private Absicherung | private Absicherung |
| Voraussetzung | Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit | Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit | Dauerhafte Beeinträchtigung (≥ 50%, min. 6 Monate) |
| Dauer | Max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren | Zeitlich unbegrenzt (bis Genesung oder BU-Eintritt) | Bis zum Ende der Vertragslaufzeit (bis Genesung oder Leistungsendalter) |
| Leistungshöhe | Gedeckelt durch Beitragsbemessungsgrenze | Frei wählbar (nach Einkommen) | Fest vereinbarte Monatsrente |
Wichtig für die Praxis: Das Krankentagegeld endet meist in dem Moment, in dem medizinisch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird. In diesem Moment muss die BU-Versicherung (oder das Versorgungswerk) nahtlos übernehmen.
Karenzzeit und Tagessatz
Die Karenzzeit gibt an, nach wie vielen Tagen bestehender Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld geleistet wird.
Der Tagessatz gibt an, in welcher Höhe das Krankengeld gezahlt wird, und zwar pro Wochentag (nicht pro Arbeitstag, Werktag, o. ä.).
Wer braucht ein Krankentagegeld?
Grundsätzlich kommt das Krankentagegeld für jeden in Frage, der seine Arbeitskraft gegen eine längere Arbeitsunfähigkeit absichern möchte.
Angestellte Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen (GKV-versichert)
Angestellte Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, die GKV-versichert sind, haben zwar (verglichen mit Selbstständigen) die beste gesetzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Dennoch entsteht spätestens bei Bezug von Krankengeld eine Versorgungslücke.
Der Krankengeldbezug ist sowohl in der Höhe als auch der Leistungsdauer begrenzt:
- maximal 70% vom Bruttoeinkommen oder 90% vom Nettoeinkommen (was weniger ist, zählt!)
- geplant ist eine weitere Absenkung auf 65% bzw. 85%
- maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell rund 135€ pro Tag)
- längstens 78 Wochen
Der Einkommensverlust liegt also bei mind. 10% gegenüber dem Nettoeinkommen. Wer mehr als rund 4100 € Nettoeinkommen hat, hat eine größere Versorgungslücke, da hier die Deckelung greift.
Empfehlung: Die Versorgungslücke zwischen Krankengeld und vorherigem Nettoeinkommen durch eine private Krankentagegeldversicherung schließen.
Freiberufliche Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen (GKV-versichert)
Wer als selbstständig tätige Psycholog:in oder Psychotherapeut:in als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, hat keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Zusätzlich fällt der Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weg (mangels Arbeitgeber).
Der Einkommensverlust liegt also ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei 100%, während Fixkosten wie Praxismiete, Software & Lizenzen, ggfs. Personal uvm. unverändert weiterlaufen.
Für freiberufliche/selbstständige Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen besteht die Möglichkeit, ein Krankengeld gegen einen Mehrbeitrag mitzuversichern. Dieser Einschluss muss aber aktiv bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt werden.
Auch bei Selbstständigen beträgt die Karenzzeit für das Krankengeld 6 Wochen bzw. 42 Tage.
Empfehlung: Absicherung mit einem privaten Krankentagegeld in bedarfsgerechter Höhe und Karenzzeit von 14-29 Tagen (je nach Rücklagen und Fixkosten).
PKV-versicherte Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen
Auch in der privaten Krankenvollversicherung ist das Krankentagegeld keine automatisch eingeschlossene Leistung. Es muss aktiv abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht natürlich nicht.
Je nach beruflichem Status (selbstständig oder angestellt) besteht ein anderer Absicherungsbedarf.
Empfehlung:
Angestellte in der PKV sichern ein KTG mit Karenzzeit entsprechend der Lohnfortzahlung (i. d. R. 6 Wochen) ab. Die Höhe sollte dem bisherigen Nettoeinkommen entsprechen.
Selbstständige PKV-Versicherte sichern ein KTG in Höhe des bisherigen Einkommens ab mit einer Karenzzeit angepasst an Rücklagen und Fixkosten (14-29 Tage).
Gesundheitsprüfung Krankentagegeld
Wer sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit mit einer Krankentagegeldversicherung absichern möchte, muss dazu eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Vorerkrankungen der letzten Jahre müssen dabei offengelegt werden, damit die Versicherung einen Eindruck davon bekommt, wie groß das Risiko ist, dass sie eine Leistung erbringen muss.
Je nach Höhe des Tagessatzes und der gewünschten Karenzzeit liegt der Abfragezeitraum dabei zwischen 3 und 10 Jahren.
Es ist enorm wichtig, dass deine Angaben gewissenhaft, vollständig und richtig sind. Solltest du falsche Angaben machen oder Vorerkrankungen vergessen, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Bei einer Existenzabsicherung sollte man hier keinerlei Risiko eingehen.
Eine anonyme Risikovoranfrage kann dir vor Antragstellung eine Einschätzung des Risikos geben. Sie ist unverbindlich und für keinerlei Kosten verbunden.
Was kostet ein Krankentagegeld für Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen?
Die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und fallen dadurch auch unterschiedlich aus.
Wer ein Krankentagegeld als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld abschließt, kommt in der Regel mit 10-25 € monatlich weg. Wer einen Tagessatz von 100 € und eine Karenzzeit von 21 Tagen wünscht, muss mit ungefähr 70-100 € im Monat rechnen.
Weitere Einflussfaktoren sind:
- Alter
- Gesundheitszustand
- Höhe des Tagessatzes
- Karenzzeit
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Checkliste: Worauf achten beim KTG-Abschluss
- Angemessener Tagessatz und bedarfsgerechte Karenzzeit
- saubere Angaben bei der Gesundheitsprüfung (ggfs. anonyme Voranfrage platzieren)
- Anpassungsmöglichkeiten (Nachversicherungsgarantie), um den Tagessatz bei steigendem Einkommen zu erhöhen (ohne erneute Gesundheitsprüfung!)
- Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht – damit der Versicherer nach einem Leistungsfall nicht einfach kündigen kann und du ohne Schutz dastehst
- Leistung auch bei Kur- und Reha-Aufenthalten
- Leistung während der Mutterschutzfristen
Fazit
Für Psychologinnen und Psychotherapeuten ist das Krankentagegeld kein „optionales Extra“, sondern eine existenzielle Notwendigkeit. Während die berufsständischen Versorgungswerke erst bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit greifen, sichert das KTG den Zeitraum davor ab – und schützt so vor dem wirtschaftlichen Ruin durch laufende Fixkosten und Honorarausfälle.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Selbstständige sollten eine Karenzzeit wählen, die ihre liquiden Rücklagen nicht überfordert (empfohlen: 15. oder 22. Tag).
- Angestellte müssen ihre Versorgungslücke individuell schließen.
- Tarifqualität entscheidet: Achten Sie zwingend auf den Verzicht des ordentlichen Kündigungsrechts durch den Versicherer und auf eine Erhöhungs-Option ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema – idealerweise in gesunden Tagen – stellt sicher, dass Sie sich im Falle einer Erkrankung voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, anstatt sich um die wirtschaftliche Zukunft Ihrer Praxis sorgen zu müssen.
