GKV Stabilisierung 2027 – was bedeuten die 66 Empfehlungen der Finanz Kommission für Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen?

Am 30.03.2026 hat die Finanz Kommission Gesundheit im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit ein Konzept für die weitere Stabilisierung der GKV Beiträge vorgelegt. Dieses Finanzkonzept besteht aus 66 Empfehlungen, die eine Gruppe von 10 Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Bereichen, aus über 1700 Vorschlägen ermittelt hat. Ziel soll es sein, dass dieses Konzept die „GKV-Beitragssätze bereits ab dem Jahr 2027 stabilisiert und zugleich ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau gesichert werden kann.“

Was umfasst dieses Konzept und welche Konsequenzen hätte eine zeitnahe Umsetzung für gesetzlich krankenversicherte Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen?

Hintergrund der FinanzKommission Gesundheit

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen reichen bereits seit mehreren Jahren nicht mehr aus, um die entstehenden Krankheitskosten in vollem Umfang zu decken. Das liegt an mehreren Faktoren:

  • demografischer Wandel und alternde Gesellschaft
  • medizinischer Fortschritt und dadurch bedingte höhere Kostenstrukturen (medizinische Inflation)
  • generelle Inflation
  • fehlende Rücklagen (vor allem durch die COVID-19-Pandemie)
  • uvm.

Bis zum Jahr 2030 werden sich die Ausgaben der GKV ungefähr verdreifachen, während die Einnahmen in deutlich geringerem Umfang steigen werden.

GKV Stabilisierung
Quelle: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30.03.2026

Im Bericht heißt es, „dass daraus für ein durchschnittliches Mitglied in der GKV 2027 eine Mehrbelastung durch steigende Beiträge in Höhe von 260 € im Jahr 2027 resultiert, entsprechend 2028 von 360 €, 2029 von 540 € und 2030 von 680 €, die jeweils zur Hälfte durch das versicherte Mitglied und seinen Arbeitgeber zu finanzieren wären. Die maximale Mehrbelastung für Arbeitnehmer an der Beitragsbemessungsgrenze und ihre Arbeitgeber würde 2030 1.440 € betragen. Ohne Reformen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz schon im Jahr 2027 3,7 % erreichen und in den Folgejahren über 3,9 % in 2028 und 4,4 % in 2029 auf 4,7 % im Jahr 2030 ansteigen.“ (Quelle)

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte (also alle selbstständigen und freiberuflichen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen) träfe diese Entwicklung doppelt, da der Arbeitgeberanteil entfällt und die steigenden Kosten in voller Höhe selbst getragen werden müssten.

Ohne Reform der gesetzlichen Krankenversicherung kämen Mehrkosten von bis zu 800 € pro Monat auf die Versicherten zu.

Aufgabe der FinanzKommission Gesundheit ist die Eindämmung dieser Entwicklung hin zu stabilen und tragbaren Kosten für alle Beteiligten.

Welche Maßnahmen schlägt die FinanzKommission Gesundheit vor?

Die Empfehlung für die Stabilisierung der GKV-Beiträge lassen sich zusammengefasst in 3 Bereiche gliedern:

  1. Steuerung der Ausgaben der GKV
  2. Steuerung der Einnahmen der GKV
  3. Einführung bzw. Erhöhung von Konsumentensteuern

Darüber hinaus hat die Kommission die Maßnahmen noch in drei Kategorien eingeteilt, die veranschaulichen sollen, ob die jeweilige Maßnahme positive, neutrale oder negative Auswirkungen auf die Versorgung haben wird:

  1. A* – Einsparungen oder Einnahmen mit positiven Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung beziehungsweise Förderung der Eigenverantwortung bei mindestens gleichbleibendem Zugang und mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit
  2. A – Einsparungen oder Einnahmen ohne erwartbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung beziehungsweise Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit.
  3. B – Einsparungen oder Einnahmen, die mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einhergehen.

Da die Auflistung aller 66 Empfehlungen den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, möchte ich mich auf die Maßnahmen mit den weitreichendsten Konsequenzen fokussieren.

Obligatorische Zweitmeinung bei mengensensiblen Eingriffen

Wer künftig ein neues Knie oder eine neue Hüfte braucht, soll dies nur noch dann bekommen, wenn ein zweiter Facharzt, der in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersteinschätzenden Facharzt steht, den Eingriff als notwendig erachtet.

Konsequenz für Versicherte: noch höhere Auslastung der Fachärzte, längere Wartezeiten, mehr Bürokratie

Aussetzen und Überprüfungsauftrag zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

Derzeit steht jedem Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs zu. Diese Leistung soll überprüft und angepasst oder gänzlich gestrichen werden, da sie laut Gutachten keinen medizinischen Mehrwert für die Versicherten bietet.

Konsequenz für Versicherte: Steigende Kosten durch IGeL-Leistungen, Risiko unerkannter Hautkrebserkrankungen

Änderung der Regelung des Krankengeldes für Selbstständige

Bisher haben freiwillig gesetzlich Krankenversicherte (Selbstständige und Freiberufler) die Wahlfreiheit bzgl. Krankengeldbezug. Wer durch Selbstständigkeit den Status des freiwilligen GKV-Mitglieds erhält, wird zunächst automatisch gegen einen reduzierten Beitrag ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Die Option auf Krankengeld kann jedoch jederzeit ohne Wartezeit ergänzt werden.

Hier sieht die Finanzkommission eine Gefährdung des Solidaritätsprinzips, da bei bevorstehender längerer Krankheit auch ein kurzfristiger Einschluss des Krankengelds möglich ist.

Die Empfehlung lautet daher: „Auch für Selbstständige soll das Krankengeld grundsätzlich in die Versicherung eingeschlossen werden, mit der Möglichkeit, es über eine Wahlerklärung abzuwählen, für die eine dreijährige Bindungsfrist gilt (optout) und die mit einer Wartezeit von drei Monaten vor Beginn des Anspruchs verbunden ist.“

Grundsätzlich bleibt die Wahlfreiheit also bestehen, jedoch ist die Wahl künftig an Wartezeiten und Mindestlaufzeiten gebunden. In meinen Augen grundsätzlich eine faire Regelung.

Beachte aber unbedingt die Besonderheiten beim Krankengeld für Selbstständige.

Absenkung des Krankengeld-Betrags

Bisher hast du bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung von Höhe von 70% vom Brutto- oder 90% vom Netto-Einkommen erhalten. Die Leistung ist zeitlich auf 78 Wochen begrenzt.

Die Finanzkommission empfiehlt eine Senkung des Krankengelds auf 65% vom Brutto- bzw. 85% vom Netto-Einkommen.

Die Versorgungslücke bei Krankheit würde dadurch noch größer. Eine private Absicherung durch ein Krankentagegeld kann diese Lücke schließen, bedeutet aber ein Umwälzung der Kosten auf die Versicherten. Besonders bei längeren gesundheitsbedingen Ausfällen wird damit die finanzielle Sorge immer größer. Ob das der Genesung beiträgt ist fragwürdig.

Abschaffung beitragsfreie Ehegattenversicherung

Bisher können Ehegatten ohne sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit kostenfrei über den Ehegatten mitversichert werden. Diese Regelung soll künftig nur noch für Ehegatten gelten, sofern ein Kind unter 6 Jahren im Haushalt lebt.

Die Finanzkommission sieht das vor dem Hintergrund des veränderten Familienbildes (keine Ein-Verdiener-Ehen mehr) und dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung als notwendigen Schritt.

Wichtig: Hier geht es ausschließlich um kinderlose Ehen und Lebenspartnerschaften. Für Ehepartner:innen, die aufgrund von Kindererziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, bleibt die kostenfreie Familienversicherung weiter offen. Auch Kinder sollen weiterhin kostenfrei familienversichert sein können.

Rückführung der Psychotherapie in die MGV

Bisher wird Psychotherapie extrabudgetär vergütet. Das heißt, jede geleistete Stunde eines Therapeuten oder einer Therapeutin wird von der GKV in voller Höhe bezahlt. Es gibt keine Obergrenze für geleistete Stunden (also keine Budgetierung, wie es bei Ärzten der Fall ist). Wer viele Stunden ableistet, bekommt viele Stunden bezahlt.

Wird die Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt, bedeutet das, dass künftig eine Obergrenze für Erstattungen durch die Krankenkassen gibt. Ist der Geldtopf Psychotherapie leer, dann wird die Vergütung pro Stunde gesenkt. Psychotherapeut:innen, die viele Stunden abhalten und damit eine breite Versorgung sicherstellen, bekommen also pro geleisteter Stunde weniger Geld.

In Anbetracht des stark steigenden Bedarf an Psychotherapieplätzen wäre diese Entwicklung ein echter Rückschritt. Die Finanzkommission schreibt dazu selbst: „Allerdings könnte eine stärkere Einbindung in die MGV die finanziellen Anreize für eine Ausweitung psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten verringern.“

Mit anderen Worten: Eine Rückführung der Psychotherapie in die MGV würde das Angebot an Psychotherapieplätzen zusätzlich begrenzen und ggfs. sogar vorhandene Kapazitäten schmälern, da einzelne Behandler zukünftig weniger Stunden leisten würden.

Und das mit dem Hintergrund der sowieso schon durchgesetzten Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen um 4,5% zum 01.04.2026.

Fazit

Viele der 66 Empfehlungen der Finanzkommission zur Stabilisierung der GKV-Beiträge betreffen die Versicherten nur indirekt. Die meisten Leistungen betreffen die Möglichkeiten der Abrechnung einzelner Leistungen für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen.

Durch die weitere Einschränkungen in der Abrechnung wird sich jedoch sowohl die ärztliche als auch die psychotherapeutische Versorgung indirekt verschlechtern. Daher sind die Konsequenzen für die Versicherten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final abseh- und einschätzbar.

Eindeutig ist aber, dass immer mehr Kosten auf GKV-Versicherte zukommen werden, etwa durch Streichung von Leistungen, die künftig aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Eine frühzeitige Ergänzung der GKV-Leistungen durch private Zusatzversicherungen empfiehlt sich bereits jetzt. Durch die empfohlenen Maßnahmen zur GKV-Stabilisierung wird die Notwendigkeit noch weiter verschärft.

Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte lohnt sich der Blick auf die private Krankenversicherung jetzt besonders.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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