Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen – Was bedeutet Umorganisation?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige taucht fast immer ein besonderer Begriff auf: Umorganisation. Die Umorganisationsklausel ist zentral dafür, ob eine BU-Rente gezahlt wird oder nicht.
Ich erkläre dir das Schritt für Schritt – praxisnah und ohne Versicherungsdeutsch.
Basiswissen: Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf
- zu mindestens 50 %
- voraussichtlich dauerhaft (meist mindestens 6 Monate)
nicht mehr ausüben kannst – so, wie er konkret ausgestaltet war.
Bei Angestellten ist das relativ klar. Bei Selbstständigen (egal ob freiberufliche Psychologen oder Psychotherapeuten in eigener Praxis) kommt zusätzlich die Umorganisation ins Spiel.
Was bedeutet Umorganisation?
Umorganisation bedeutet:
Kann der Selbstständige seinen Betrieb so umgestalten,
dass er trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin tätig sein kann,
ohne wirtschaftliche Einbußen, dann gilt er nicht als berufsunfähig.
Die Versicherung prüft also:
- Könntest du deine Tätigkeit anders aufteilen?
- Aufgaben abgeben oder verlagern?
- Deine Rolle im Unternehmen verändern?
Ist dies der Fall, bekommst du keine BU-Rente.
Die theoretische Möglichkeit der Umorganisation reicht dabei in der Regel aus. Das heißt, auch wenn die Umorganisation konkret nicht erfolgt ist, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Wann ist eine Umorganisation zumutbar?
Eine Umorganisation gilt nur dann als zulässig, wenn sie:
- wirtschaftlich sinnvoll ist
(keine dauerhaften Einkommenseinbußen, i. d. R. max. 20%) - realistisch umsetzbar ist
(kein theoretisches Konstrukt) - der bisherigen Lebensstellung entspricht
(kein deutlicher sozialer oder finanzieller Abstieg)
Du musst nicht:
- deinen Betrieb komplett neu erfinden
- dich stark verschulden
- dauerhaft deutlich weniger verdienen
- Tätigkeiten übernehmen, die deinem Berufsbild nicht entsprechen
Beispiel 1: Größere therapeutische Praxis
Eine selbstständige Psychotherapeutin kann wegen einer Erkrankung keine langen Therapiesitzungen mehr durchführen. Sie hat bereits Angestellte: Eine Bürokraft und zwei angestellte Psychotherapeut:innen (davon ein KJP).
Prüfung der Versicherung:
- Kann sie weniger therapieren?
- Mehr Organisation, Diagnostik, Dokumentation übernehmen?
- Eine Kollegin zusätzlich einstellen, die Therapien durchführt?
- Einem vorhandenen Kollegen Tätigkeiten delegieren?
Wenn das realistisch und wirtschaftlich tragbar ist, kann die Versicherung eine Umorganisation verlangen.
Beispiel 2: Kleine Einzelpraxis
Eine Einzelpraxis ohne Angestellte, keine finanziellen Reserven.
Ergebnis:
- Keine realistische Möglichkeit, Personal einzustellen
- Keine tragfähige Aufgabenverlagerung
- kein finanzieller Spielraum für die Umorganisation.
Umorganisation nicht zumutbar → BU-Leistung wahrscheinlich.
Warum das für Selbstständige so kritisch ist
Bei den meisten freiberuflichen Psychologen und Psychologinnen und Psychotherapeut:innen mit einer kleinen bis mittleren Praxis wird die Prüfung der Umorganisation durch den Versicherer sehr wahrscheinlich ergeben, dass diese nicht zumutbar wäre.
Aber: Du bist in der Bringschuld und musst dem Versicherer „beweisen“, dass die Umorganisation in deinem konkreten Fall nicht tragbar ist.
Nun stelle dir vor, du leidest an einer schweren Depression, schaffst es morgens kaum aus dem Bett und allein der Weg unter die Dusche gleicht der Besteigung des Mount Everest. Und jetzt sollst du der Versicherung beweisen, dass du deine Praxis nicht umorganisieren kannst. Das wird wohl kaum möglich sein.
Worauf achten beim BU-Abschluss
Die passende Umorganisationsklausel entscheidet im Leistungsfall über viele tausende Euro. Daher solltest du bei der Auswahl des Tarifs unbedingt auf eine gut formulierte Umorganisationsklausel achten.
Für einige Berufsgruppen gibt es bei vielen Versicherern inzwischen einen generellen Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation. Leider zählen Psychologen und Psychotherapeuten stand heute nicht dazu.
Achte daher auf Formulierungen wie:
Wir verzichten auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn der Betrieb der versicherten Person weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt.
Bei den meisten Anbietern ist die Zahl der Mitarbeitenden auf 5 beschränkt. Da darunter aber i. d. R. keine Aushilfen und Praktikanten, sondern nur (an)gelernte Kräfte fallen, ist die Regelung für die allermeisten Selbstständigen bereits ausreichend.
Planst du natürlich ein größeres Unternehmen mit vielen Angestellten aufzuziehen, solltest du nochmal tiefergehend prüfen, welche Klausel für dich am besten geeignet ist. Dann können Formulierungen greifen wie:
Wir verzichten auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens 90 Prozent der täglichen Arbeitszeit kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt.
Das ist bei vielen Selbstständigen in größeren Unternehmen der Fall, sobald sie die Rolle des Geschäftsführenden übernehmen und primär mit den bürokratischen Teilen der Unternehmensgestaltung beschäftigt.
Fazit
- Umorganisation ist kein theoretisches Detail, sondern ein Leistungskiller oder -retter
- Sie betrifft fast ausschließlich Selbstständige
- Die konkrete Tätigkeit, Betriebsgröße und Vertragsklausel sind entscheidend
- Gute Beratung und saubere Tarifauswahl sind hier unverzichtbar
