Konkrete und abstrakte Verweisung in der BU: Was bedeutet das für deinen Versicherungsschutz?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet die konkrete und abstrakte Verweisung oft darüber, ob Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen im Ernstfall tatsächlich eine BU-Rente erhalten. Gerade in therapeutischen Berufen mit klar definiertem Tätigkeitsprofil und hoher Verantwortung kann eine ungünstige Verweisung dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder ganz verweigert werden. Wer als angestellte oder selbstständige Psychotherapeut:in auf eine verlässliche Absicherung angewiesen ist, sollte genau wissen, wie Versicherer bei der Verweisung prüfen – und worauf es im Vertrag wirklich ankommt.
Welche Verweisungsarten gibt es?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychologen und Psychotherapeuten wird zwischen der konkreten Verweisung und der abstrakten Verweisung unterschieden. Verweisung bedeutet für beide Arten gleichermaßen, dass die Versicherung leistungsfrei ist, sofern du einen anderen Job ausübst bzw. ausüben könntest. Und genau im „ausüben“ oder „ausüben können“ liegt der entscheidende Unterschied:
Abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung prüft der Versicherer im Leistungsfall, ob du dein täglich Brot nicht auch durch die Ausführung irgendeines beliebigen Jobs verdienen könntest. Diese Tätigkeit muss dabei auch nicht zwingend im Zusammenhang mit deiner Ausbildung, deinem Studium oder deinen Kenntnissen stehen. Wichtig ist, dass sie deinen Fähigkeiten entspricht und du dadurch deine Lebensstellung halten kannst. Außerdem sollst du eine vergleichbare Anerkennung erfahren, wie in deinem bisherigen Job.
Beispiel: Du bist angestellte Psychotherapeutin in einer kleinen Praxis. Durch einen Bandscheibenvorfall kannst du nicht mehr länger als 30min am Stück sitzen. Die Versicherung kann prüfen, ob du dein Einkommen durch eine Tätigkeit als Dozentin an einer Hochschule für Psychologie sicherstellen könntest. Alternativ prüft, ob eine Tätigkeit als Coach in einem Unternehmen umsetzbar wäre. Ergebnis: Du wirst auf eine Tätigkeit als Coach verwiesen und erhältst keine BU-Rente.
Bei der abstrakten Verweisung geht es allein um die Frage: Könnte die versicherte Personen einen anderen Beruf ausüben?
Konkrete Verweisung
Auch bei der konkreten Verweisung geht es um die Fragestellung, ob du dein Einkommen durch eine andere Tätigkeit erwirtschaften kannst. Allerdings prüft die Versicherung hierbei nur dann, wenn du tatsächlich eine konkrete andere Tätigkeit ausübst.
Beispiel 1: Du bist berufsunfähig und erhältst die vereinbarte BU-Rente. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kannst du nicht mehr als 30min am Stück sitzen. Da dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, entscheidest du dich, als Dozentin an einer Hochschule für Psychologie zu arbeiten. Dort kannst du jederzeit frei wählen, ob du stehend oder sitzend dozierst. Durch diese Tätigkeit kannst du 90% deines bisherigen Einkommens erwirtschaften. Ergebnis: Du wirst auf eine Tätigkeit als Dozentin verwiesen und die Zahlung der Rente wird eingestellt.
Beispiel 2: Du bist berufsunfähig und erhältst die vereinbarte BU-Rente. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kannst du nicht mehr als 30min am Stück sitzen. Da dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, entscheidest du dich ein paar Stunden die Woche im Kiosk deiner Tante auszuhelfen. Dein Einkommen liegt dadurch bei 15% deines bisherigen Einkommens. Ergebnis: Die BU-Rente wird weiterhin gezahlt.
Eine konkrete Verweisung kann nur in einen tatsächlich auch ausgeführten Job erfolgen, den du freiwillig aufgenommen hast. Die Leistung kann nur gekürzt oder eingestellt werden, wenn du deine bisherige Lebensstellung halten kannst.
Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung hat sich in den letzten Jahren glücklicherweise als der Standard unter den guten BU-Versicherern etabliert. Sicherlich gibt es immer noch etliche Anbieter am Markt, die sich weiterhin auf die abstrakte Verweisung berufen. Bei meinen TOP BU Anbietern für Psychologen und Psychotherapeuten wirst du jedoch keinen Anbieter finden, der nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Denn ganz ehrlich: Würdest du dich gerne in einen beliebigen Job drängen lassen wollen?
Tarife mit Verzicht auf konkrete Verweisung
Auf die konkrete Verweisung verzichten stand heute leider nur die wenigsten Anbieter.
Die Baloise hat einen Verzicht in den aktuellen Bedingungen nur für ausgewählte Berufsgruppen ausgesprochen. Psychologen und Psychotherapeuten fallen da (noch) nicht drunter. Gleiches gilt auf die die Nürnberger.
Bei die Bayerische lässt sich der Verzicht auf konkrete Verweisung durch Einschluss des Prestige-Bausteins für nahezu alle Berufsgruppen einschließen.
Vorreiter für den Verzicht auf konkrete Verweisung war allerdings der HDI, der seit Anfang 2024 uneingeschränkt über alle Berufsgruppen hinweg kein Verweisungsrecht mehr prüft.
Verzicht auf konkrete Verweisung: mit Vorsicht genießen
Auf den ersten Blick ist ein genereller Verzicht auf konkrete Verweisung ein enormer Vorteil. Die Ankündigung des HDI diesbezüglich ist eingeschlagen wie eine Bombe. Denn die Konsequenzen sind weitreichend. Das wirtschaftliche Risiko des Versicherers ist damit plötzlich ein ganz anderes. Leistungsfälle, die ursprünglich durch konkrete Verweisung eingestellt worden sind, müssen künftig bis zum Leistungsende (i. d. R. also bis zum 67. Lebensjahr) durchgezahlt werden.
Beispiel: Alex ist Elektriker und kann nach einem Bandscheibenvorfall im Alter von 33 Jahren nicht mehr als solcher Arbeiten. Er drückt nochmal die Schulbank und wird technischer Fachwirt. Sein alter Arbeitgeber bietet ihm daraufhin eine Stelle als Projektleiter. Sein Gehalt ist gegenüber dem Gehalt als Elektriker sogar noch gestiegen.
Vom HDI bekommt er bis zum vereinbarten Leistungsendalter von 67 Jahren seine volle BU-Rente ausgezahlt. Sein Arbeitgeber zahlt ihm ein volles Gehalt.
Alex freut sich. Sein Chef freut sich. Der HDI… naja, der HDI zahlt unnötigerweise über mehrere Jahrzehnte eine volle BU-Rente an einen Menschen, der sich eigentlich auch gut selbst versorgen könnte.
Jetzt könnte man denken: Hat der HDI halt Pech gehabt, gönnen wir Alex doch seine finanzielle Freiheit.
ABER:
Was, wenn sich diese Fälle häufen? Ein solches Risiko verteilt sich immer auf das gesamte Versichertenkollektiv, also am Ende auf jeden einzelnen Menschen, der beim HDI eine BU-Versicherung abgeschlossen hat.
Was, wenn der Tarif nicht entsprechend kalkuliert wurde? Konnte der HDI bei der Kalkulation der Tarifbeiträge das neu hinzugewonnen Risiko richtig einschätzen und entsprechend einplanen?
Wenn ja: Am Ende zahlen alle mehr Beitrag für Leistungsfälle, die eigentlich weder moralisch noch wirtschaftlich nötig gewesen wäre.
Wenn nein: Wie kompensiert der HDI die steigenden Kosten? Durch schlechteren Service, strengere Leistungsfallbeurteilung und langsamere Bearbeitungszeiten? Hoffentlich nicht.
Das Vorgehen von die Bayerische erscheint da schon fairer: Verzicht auf konkrete Verweisung gegen Mehrbeitrag. Das betrifft dann nur diejenigen, die Wert auf den Verzicht legen und es entsteht zumindest oberflächlich der Eindruck, dass der Tarif gut durchkalkuliert wurde.
Fazit
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung hat sich bei den Topanbietern inzwischen durchgesetzt und bieten dort einen echten Mehrwert. Der Verzicht auf konkrete Verweisung ist bisher noch nicht flächendeckend durchgesetzt, was aber auch durchaus sinnvoll ist. Insbesondere in akademischen Berufen ist die konkrete Verweisung sowieso ein sehr unwahrscheinlicher Fall. Das Einkommen und die Lebensstellung sind in der Regel so hoch, dass beides durch einen anderen Beruf, der keiner Weiterqualifizierung bedarf, sowieso nicht erzielt werden kann. Wer dennoch Wert auf den Verzicht auf konkrete Verweisung legt, ist beim HDI oder die Bayerische gut aufgehoben.
