Berufsunfähigkeit + Rente: Die Risiken der Kombi-BU
Viele Versicherer werben mit der sogenannten Kombi-Lösung: Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) plus Rentenversicherung in einem Vertrag. Auf den ersten Blick wirkt das praktisch: Man sichert sich gegen den Verlust der Erwerbsfähigkeit ab und sorgt gleichzeitig fürs Alter vor.
Doch in der Realität lohnt sich diese Kombination in den meisten Fällen nicht. Steuerlich sind Kombi-Produkte oft unattraktiv, die Beiträge höher als bei getrennten Verträgen, und die Flexibilität leidet. Wer clever vorsorgen möchte, sollte genau prüfen, ob die Vorteile die Nachteile überwiegen – oder ob es nicht sinnvoller ist, BU und Altersvorsorge separat zu planen.
In diesem Artikel zeigen wir, wie die drei Schichten der Altersvorsorge in einer Kombi-BU funktionieren, welche Stolperfallen es gibt und warum getrennte Lösungen oft die bessere Wahl sind.
Grundlagenwissen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die wichtigste private Absicherung für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift die BU schon dann, wenn man mehr als 50 % seines bisherigen Einkommens nicht mehr im erlernten Beruf erzielen kann – und nicht erst bei vollständiger Erwerbsminderung. Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente, die den Einkommensverlust ausgleicht, sodass laufende Kosten, Kredite oder Lebenshaltung gesichert bleiben.
Wer braucht eine BU?
Eine BU ist für nahezu alle Erwerbstätigen essenziell, insbesondere für Menschen, deren Einkommen zentral für den Lebensunterhalt ist. Selbstständige und Freiberufler sind besonders stark betroffen, da sie oft keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen im BU-Fall haben. Aber auch Angestellte sollten prüfen, ob ihre bestehende Absicherung ausreicht: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt meist nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens, und Zusatzversicherungen der Arbeitgeber reichen oft nicht aus.
Fazit: Die BU ist keine „Nice-to-have“-Option, sondern ein zentraler Baustein der finanziellen Sicherheit, der im Ernstfall vor existenziellen Problemen schützt.
Grundlagenwissen Rentenversicherung
Eine Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Alter. Sie zahlt in der Regel eine monatliche Rente oder – je nach Vertrag – ein Kapital aus, sobald das vereinbarte Rentenalter erreicht ist. Rentenversicherungen können flexibel gestaltet sein: klassisch, fondsgebunden oder staatlich gefördert. Im Gegensatz zur BU deckt die Rentenversicherung kein Berufsunfähigkeitsrisiko, sondern ausschließlich die Altersvorsorge ab.
Unterschiedliche Schichten der Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge wird in Deutschland in drei Schichten unterteilt, die auch bei Kombi-Produkten relevant sind:
- Schicht 1 – Basisversorgung
Dazu zählen gesetzliche Rentenversicherung und staatlich geförderte Riester-Rente. Diese Produkte bieten Steuervorteile während der Ansparphase, werden im Rentenbezug aber nachgelagert versteuert. Kombinierte BU-Produkte in dieser Schicht sind steuerlich oft weniger attraktiv, da Beiträge für die BU-Rente nicht voll absetzbar sind. - Schicht 2 – Zusatzversorgung
Hierunter fallen betriebliche Altersvorsorge und andere Zusatzrenten. Vorteile sind meist Arbeitgeberzuschüsse und Steuerersparnis während der Ansparphase. Eine BU-Zusatzabsicherung kann integriert werden, ist aber in vielen Fällen komplex und teuer. - Schicht 3 – Private Vorsorge
Die private, freiwillige Vorsorge umfasst klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Sie ist flexibel in der Beitragshöhe und Gestaltung, bietet aber bei Kombi-Lösungen mit BU oft nur geringe steuerliche Vorteile, während die Kosten steigen.
Fazit:
Rentenversicherungen sichern die finanzielle Unabhängigkeit im Alter, decken aber nicht das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Wer BU und Altersvorsorge kombinieren möchte, sollte genau prüfen, ob die steuerlichen und finanziellen Bedingungen die höheren Beiträge und die geringere Flexibilität rechtfertigen.
Kombi-BU in den drei Schichten der Altersvorsorge
Die Idee hinter einer Kombi-Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung klingt zunächst verlockend: Man sichert gleichzeitig die Arbeitskraft und die Altersvorsorge ab. In der Praxis zeigt sich jedoch: Steuerlich und finanziell ist diese Lösung in den meisten Fällen nicht attraktiv. Die folgende Übersicht erklärt, wie die drei Schichten der Altersvorsorge in Kombi-Produkten umgesetzt werden und welche Vor- und Nachteile jeweils bestehen.
Schicht 1 – Basisversorgung (gesetzlich + Riester)
- Funktionsweise: BU-Rente wird mit staatlich geförderter Altersvorsorge kombiniert, z. B. Riester-Rente oder Rürup-Rente (Basisrente)
- Vorteile: Staatliche Förderung bei der Altersvorsorge; automatische Beitragsbefreiung im BU-Fall.
- Nachteile: Steuerliche Nachteile überwiegen meist:
- Beiträge für die BU sind nicht voll absetzbar, da sie im Riester-Vertrag eingebunden sind.
- Rentenbezug wird nachgelagert versteuert, wodurch die Steuerlast steigt.
- Flexibilität gering – Anpassungen oder Wechsel im Vertrag sind kompliziert.
- Fazit: Schicht 1-Kombi lohnt sich selten, da steuerliche Vorteile durch die BU-Komponente stark abgeschwächt werden.
Schicht 2 – Zusatzversorgung (betriebliche oder private Zusatzrenten)
- Funktionsweise: BU wird mit betrieblicher Altersversorgung oder klassischen Zusatzrenten kombiniert.
- Vorteile:
- Arbeitgeberzuschüsse möglich
- Steuerliche Vorteile während der Ansparphase
- Automatische Beitragsbefreiung im BU-Fall
- Nachteile:
- Höhere Beiträge als bei getrennten Verträgen
- Eingeschränkte Auswahl bei Tarifgestaltung
- Flexibilität im Leistungsfall oft geringer
- Fazit: Für bestimmte Arbeitnehmer kann die Kombi in Schicht 2 interessant sein, für Selbstständige meist nicht.
Schicht 3 – Private Vorsorge
- Funktionsweise: Klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung wird mit BU-Rente kombiniert.
- Vorteile:
- Flexibel in Beitrag und Ablauf
- Automatische Absicherung bei Berufsunfähigkeit
- Nachteile:
- Steuerliche Vorteile gering bis kaum vorhanden
- Beiträge deutlich höher als bei separaten Lösungen
- Anpassungen und Vertragsänderungen oft aufwendig
- Fazit: Schicht 3-Kombi kann bei sehr speziellen Bedürfnissen Sinn machen, für die meisten ist eine getrennte BU und private Rente wirtschaftlich sinnvoller.
Warum eine Kombi-BU meist nicht sinnvoll ist
Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenversicherung klingt auf den ersten Blick attraktiv: Ein Vertrag, zwei Absicherungen – alles automatisch geregelt. Doch in der Praxis zeigt sich: Die meisten Kombi-Produkte bringen mehr Nachteile als Vorteile.
Steuerliche Nachteile
Besonders in Schicht 1 (gesetzliche oder Riester-Rente) wird die steuerliche Situation problematisch:
- Eine BU-Rente ist im Kombi-Vertrag nicht separat absetzbar, wodurch die steuerliche Förderung der Altersvorsorge stark abgeschwächt wird.
- Die ausgezahlte Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Durch die zusätzliche BU-Rente erhöht sich die Bemessungsgrundlage, was im Alter zu einer höheren Steuerlast führen kann.
- Schicht-3-Produkte (private Rente) bringen ebenfalls nur geringe steuerliche Vorteile, sodass der finanzielle Nutzen der Kombination eingeschränkt ist.
Das Thema der Besteuerung habe ich bereits in einem anderen Artikel intensiv bearbeitet. Da die steuerliche Behandlung beinahe das ausschlaggebendste Argument gegen die Kombi-BU ist, solltest du den Artikel unbedingt auch anschauen:
Eingeschränkte Flexibilität
Getrennte Lösungen erlauben es, Beiträge individuell zu steuern, Risikobereiche zu erhöhen oder Altersvorsorgeprodukte zu wechseln. Bei der Kombi-BU ist man stark an die Vertragsstruktur gebunden. Es ist z. B. nicht möglich, Geld aus dem Sparanteil zu entnehmen und als Eigenkapital für eine Immobilie zu nutzen. Natürlich ist der Sinn der Altersvorsorge, für das Alter vorzusorgen. Aber manchmal gibt es einfach Situationen, in denen man schon vorher auf das Geld zugreifen möchte. Andere Altersvorsorge-Lösungen (beispielsweise Depots) bieten dir diese Flexibilität.
Auch gibt es häufig Vorgaben über die Verteilung der Beitragsanteile. So darf der Beitrag für den BU-Baustein i. d. R. nicht höher sein, als der aktuelle Sparanteil. Konkret: Wenn du für 2.000 € BU-Rente monatlich 100 € Beitrag bezahlst, muss dein Sparanteil für die Altersvorsorge auch bei mindestens 100€ liege. Möchtest du die BU-Rente erhöhen (durch Nachversicherung), musst du automatisch auch immer deinen Sparanteil erhöhen.
Arbeitskraft vor Altersvorsorge
Mein Arbeitsalltag zeigt, dass die Absicherung der Arbeitskraft in Form einer BU-Rente häufig schon während des Studiums oder kurz nach dem Eintritt ins Berufsleben erfolgen soll. Das Thema wird also meistens dann akut, wenn noch kein regelmäßiges Einkommen erwirtschaftet wird oder – insbesondere bei PiAs – das Einkommen noch sehr gering ist. Kombi-Produkte sind deutlich teurer als eine selbstständige BU und daher oft nicht erschwinglich. Eine selbstständige BU liegt aber meist im Budget meiner KundInnen. Das Thema Altersvorsorge kann dann vertagt werden auf einen Zeitpunkt, wo das Einkommen es zulässt. Der BU-Fall kann dich jederzeit treffen. Die Altersrente kommt meistens nicht so plötzlich und unerwartet.
Bei mir gilt daher der Grundsatz: Arbeitskraft vor Altersvorsorge.
Fazit
Eine Kombi-Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen – ein Vertrag für zwei wichtige Absicherungen. In der Realität überwiegen jedoch in den meisten Fällen die Nachteile:
- Steuerliche Nachteile: Besonders in Schicht 1 führt die nachgelagerte Besteuerung dazu, dass die BU-Rente die Steuerlast im Alter erhöht und die steuerlichen Vorteile der Altersvorsorge abgeschwächt werden.
- Höhere Beiträge: Kombi-Produkte sind teurer als getrennte Verträge, da man BU-Rente und Altersvorsorge gleichzeitig finanziert.
- Geringere Flexibilität: Anpassungen oder Vertragswechsel sind eingeschränkt, was gerade bei veränderten Lebensumständen problematisch sein kann.
Die klare Empfehlung: Wer clever vorsorgen möchte, trennt Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge. Getrennte Verträge erlauben eine gezieltere Absicherung, flexiblere Anpassungen und eine bessere steuerliche Optimierung.
