Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum es über deine Absicherung entscheidet

Ein entscheidender, aber oft übersehener Punkt in der Absicherung ist das sogenannte Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es bestimmt, wie lange im Ernstfall eine BU-Rente gezahlt wird – und damit, ob die finanzielle Absicherung bis zum tatsächlichen Renteneintritt ausreicht oder eine gefährliche Versorgungslücke entsteht.

Warum das richtige BU-Endalter für psychologische Berufe besonders wichtig ist und welche Fallstricke es dabei gibt, zeigt dieser Artikel.

Was bedeutet das Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt an, wie lange im Leistungsfall die vereinbarte Rente ausgezahlt werden würde. Das Endalter liegt damit die maximale Leistungsdauer fest, unabhängig davon, wann die Berufsunfähigkeit eintritt. Es ist in der Regel identisch mit dem Vertragsablauf, also dem Zeitpunkt, bis zu dem du im gesunden Zustand Beiträge in die Versicherung einbezahlen würdest.

Das Endalter ist damit keine formale Vertragsangabe, sondern eine zentrale Stellschraube für die langfristige finanzielle Sicherheit im Fall einer Berufsunfähigkeit.

BU-Endalter und gesetzliche Rente: Wie hängt das zusammen?

Im besten Fall wählst du das Endalter deines BU-Vertrages so, dass du zwischen Leistungsbezug wegen Berufsunfähigkeit und dem Eintritt in die Regelaltersrente keine Lücke hast. Nach heutigem Stand also bis zum 67. Lebensjahr.

Endet die Leistungsdauer deiner BU schon früher, entsteht eine gefährliche Versorgungslücke, die schnell im 6-stelligen Bereich liegen kann. Denn ohne Abzüge in der Altersrente in Kauf zu nehmen kannst du eben erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Praxisbeispiel: Berufsunfähig mit 52

Bernd arbeitet seit vielen Jahren Psychotherapeut. Mit Ende 20 hat er sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden. Damals waren seine finanziellen Mittel begrenzt und der Vermittler seines Vertrauens riet ihm: „Setz das Endalter auf 60, das spart viel Beitrag und die paar Jahre wirst du schon irgendwie überbrücken können. Außerdem wirst du ja hoffentlich eh nicht berufsunfähig.“

Jetzt ist Bernd 52 und nach einem Verkehrsunfall körperlich derart eingeschränkt, dass eine Rückkehr in seinen geliebten Job nicht absehbar ist. Die Prognosen geben keine Hoffnung auf Besserung seines Zustands. Der Leistungsantrag seiner Versicherung wurde ohne weitere Komplikationen genehmigt. Bernd erhält eine monatliche BU-Rente in Höhe von 3.200 €.

In 8 Jahren wird Bernd 60. Dann endet auch die Leistungspflicht seiner Versicherung. Bernd ist Jahrgang 1974 und kann somit erst mit 67 Jahren in die Altersrente eintreten (gilt für alle ab 1964 geborenen!).

Für die Zeit zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr entsteht eine Versorgungslücke in Höhe von 268.800 €.

Versorgungslücke:

3.200 € x 12 Monate x 7 Jahre = 268.800 €

Wie beeinflusst das Endalter den Beitrag der BU?

GesellschaftBeitrag Endalter 67Beitrag Endalter 65Beitrag Endalter 60
Allianz83,14 €72,47 €50,92 €
Alte Leipziger84,38 €70,89 €48,62 €
Baloise75,66 €65,70 €47,02 €
die Bayerische66,64 €57,19 €39,41 €
Gothaer78,90 €69,80 €51,80 €
Hannoversche59,44 €50,96 €35,01 €
HDI97,32 €84,94 €62,26 €
LV187181,64 €70,16 €48,97 €
Nürnberger85,84 €74,57 €53,50 €
Basis der Berechnung: 2.500€ BU-Rente, keine Zusatzbausteine, BG Psycholog/in, geb. 2000

Auf den ersten Blick wirkt die Ersparnis enorm. Gehen wir bei einem Endalter von 60 Jahren von einer Ersparnis von durchschnittlich 30 € monatlich aus und rechnen das auf die verbleibende Laufzeit hoch, landen wir bei ca. 20.000 € Ersparnis.

Wenn ich davon ausgehe, dass ich ja sowieso nicht berufsunfähig werde, dann sind 20.000 € mehr im Geldbeutel natürlich eine feine Sache. Wenn ich mir aber unseren Beispielkunden Bernd anschaue, der mit einer Versorgungslücke von rund 270.000 € dasteht, weil er seinerzeit einen BU-Vertrag bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, dann stehen die 20.000 € Ersparnis doch irgendwie in keinem Verhältnis.

Am Ende des Tages liegt die Entscheidung über das Endalter natürlich bei meinen KundInnen. Aber wer mit gesundem Menschenverstand entscheidet, berücksichtigt:

  • potenzielle Ersparnisse stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Risiko
  • das Risiko für Berufsunfähigkeit ist im Alter deutlich erhöht
  • ein heute 20-jähriger wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 43% in seinem Leben berufsunfähig (bei Frauen: 38%, Quelle)
  • jeder vierte Erwerbstätige wird in seinem Leben berufsunfähig

Endalter nachträglich ändern – geht das?

Jein. Hast du dich wie Bernd seinerzeit für einen BU-Vertrag mit verkürzter Leistungsdauer entschieden, kannst du diesen Vertrag in der Regel nicht mehr anpassen.

Aber: Wird das Renteneintrittsalter seitens gesetzlicher Rentenversicherung oder Versorgungswerk angepasst, räumen dir viele Versicherer die Möglichkeit ein, deine Laufzeit an das neue Renteneintrittsalter anzupassen (Verlängerungsoption). Dies gilt jedoch nur, wenn der Vertrag ursprünglich bis zum seinerzeit gültigen Renteneintrittsalter abgeschlossen wurde.

Fazit

Beim Endalter der BU zu sparen ist grob fahrlässig. Bei einer spät eintretenden oder dauerhaften BU bis zur Regelaltersrente kann eine enorm große Versorgungslücke entstehen, die die wenigsten durch Erspartes kompensieren können. Wähle das Endalter der BU immer so, dass ein nahtloser Übergang in die Regelaltersrente stattfinden kann. Wähle außerdem einen Versicherer mit Verlängerungsoption.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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