Wann sind 2 Verträge in der BU Versicherung sinnvoll?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, als Psycholog:in oder Psychotherapeut:in zwei BU-Verträge gleichzeitig abzuschließen. Besonders für niedergelassene Psychotherapeuten und -therapeutinnen, die voraussichtlich ein sehr hohes Einkommen haben werden, empfiehlt sich die sogenannte 2-Vertragslösung. Aber auch für Angestellte können zwei BU-Verträge sinnvoll sein. Wie genau die 2-Vertrasglösung in der BU funktioniert, für wen sie geeignet ist und worauf du achten solltest, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Was ist eine 2-Vertragslösung BU?

2-Vertragslösung BU

Die 2-Vertragslösung, auch 2-BU-Strategie genannt, bedeutet, dass du zwei eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften abschließt. Die gewünschte BU-Rentenhöhe wird auf beide Verträge verteilt. Manchmal empfiehlt sich eine 50:50-Aufteilung, ggfs. kann aber auch eine andere Aufteilung sinnvoll sein.

Warum reicht 1 Vertrag nicht aus?

Der Grund, warum ein einzelner BU-Vertrag manchmal nicht ausreicht, liegt in den sogenannten Untersuchungsgrenzen. Die Untersuchungsgrenze gibt vor, wie viel BU-Rente bei einem Versicherer versichert werden kann, ohne dass eine medizinische Untersuchung notwendig wird. Unterhalb der Untersuchungsgrenze reicht das Ausfüllen der Gesundheitsfragen im Antrag. Möchte ich eine BU-Rentenhöhe versichern, die über der Untersuchungsgrenze liegt, wird eine medizinische Untersuchung notwendig. Diese Untersuchung wird seitens Versicherungsgesellschaft organisiert.

Nicht selten kommt bei einer solchen Untersuchung unerwartet ein Befund heraus, der den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erschwert. Es erfolgt neben der körperlichen Untersuchung (Größe, Gewicht, Herz, Kreislauf, Blutdruck, Lunge, Skelett, Haut, etc.) auch eine Laboruntersuchung von Blut und Urin. Bei besonders hohen BU-Renten können ggfs. weitere Untersuchungen erfolgen (z. B. HIV-Test). Hier reicht es schon, wenn im Blutbild ein einzelner Wert kurzzeitig aus der Reihe tanzt.

Um dieses Risiko zu vermeiden, lässt sich die gewünschte BU-Rente auf zwei Versicherer aufteilen. Beiden genügt dann trotz den in Summe höheren Absicherung die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wir können somit die ärztliche Untersuchung umgehen, aber dennoch eine hohe BU-Rente absichern.

Ein weiterer Grund für eine 2-BU-Lösung liegt in den begrenzten Möglichkeiten der Nachversicherung. Zusätzlich zu den Untersuchungsgrenzen, die bei Vertragsabschluss gelten, gibt es auch eine Begrenzung in der Nachversicherung (= Erhöhung der BU-Rente während der Vertragslaufzeit). Ein einzelner Vertrag kann in der Regel bis max. 4.000 € erhöht werden. Da die empfohlene BU-Rentenhöhe dem Nettoeinkommen entspricht, reicht 1 BU-Vertrag häufig nicht aus. Besonders für niedergelassene Psychotherapeuten mit hohem Einkommen sind die Möglichkeiten also zu begrenzt.

GesellschaftUntersuchungsgrenzeGrenze der Nachversicherung
Allianz3.000 €+ 1.500 €
Alte Leipziger3.000 €+ 2.500 €
Baloise3.000 €4.000 € / 6.000 €*
die Bayerischer3.000 €4.000 € / 6.000 €*
HDI3.000 €3.000 € / 6.000 €*
LV 18713.000 €3.500 € / Verdoppelung*
Nürnberger2.500 €3.000 € / 6.000 €*
Gothaer3.000 €3.000 € / 6.000 €* (max. Verdoppelung)
Hannoversche3.000 €4.000 € / 6.000 €*
* nur über Karrieregarantie

Vorteile der 2-Vertragslösung

Der größte Vorteil der 2-Vertragslösung: Flexibilität.

Durch die 2-BU-Strategie öffnest du dir etliche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Du bist auf viele Eventualitäten vorbereitet. Und grundsätzlich gilt: Alles kann, nichts muss. Du musst auch in einer 2-Vertragslösung nicht beide Verträge bis aufs äußere ausreizen. Du kannst auch 2 Verträge mit je 1.500 € (oder weniger) haben. Aber, falls du mehr BU-Rente benötigst, kannst du die Verträge problemlos über eine Nachversicherungsgarantie anpassen. Und zwar auch dann, wenn dein Einkommen und damit dein Absicherungsbedarf oberhalb der Untersuchungsgrenze oder Nachversicherungsgrenze liegt.

Außerdem hast du mit jeder Nachversicherungsoption die Möglichkeit, mehr BU-Rente hinzuzuversichern. Die meisten Ereignisse kannst du nämlich in beiden Verträgen gleichzeitig nutzen, um die BU-Rente zu erhöhen. Du kommst also schneller an dein Ziel, vor allem dann, wenn du deine Verträge mit einer recht niedrigen BU-Rente (z. B. während dem Studium oder der Aus-/Weiterbildung) begonnen hast.

Für wen lohnen sich 2 BU-Verträge?

Die 2-Vertragslösung in der BU lohnt sich grundsätzlich für jeden, der über die gesamte Vertragslaufzeit volle Flexibilität in der Gestaltung der Absicherungshöhe wünscht. Besonders empfehlenswert ist die 2-BU-Strategie für freiberuflich und selbstständig tätige Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen, da das Einkommen hier in der Regel noch höher ist als bei Angestellten. Aber auch bei Angestellten kann eine 2-Vertragslösung sinnvoll sein, wenn der Wunsch nach einer eigenen Praxis oder freiberuflichen Tätigkeit für die Zukunft vorstellbar ist.

  • Psychotherapeuten, insbesondere mit eigener Praxis oder dem Wunsch nach einer eigenen Praxis
  • Psychologen, die freiberuflich tätig sind
  • Mamas und Papas, die nicht nur eine finanzielle Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Kinder und (ggfs. auch nur vorübergehend) Partner:innen tragen
  • Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), mit der Perspektive auf eine eigene Praxis
  • Angestellte Psychologen und Psychotherapeuten mit Nebeneinkünften aus freiberuflichen Tätigkeiten
  • alle mit hohem Lebensstandard und/oder hohen Fixkosten (z. B. durch Immobilienfinanzierung, Praxisfinanzierung, …)

Wann sollte der 2. BU Vertrag abgeschlossen werden?

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, beide Verträge so früh wie möglich abzuschließen. Denn, je jünger du bist, umso gesünder bist du in der Regel auch.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst eine Basisabsicherung mit einem Vertrag zu schaffen und den Abschluss des zweiten Vertrages auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (z. B. wenn dadurch Vorerkrankungen aus dem Abfragezeitraum fallen). Da dann aber immer auch das Risiko besteht, dass neue Erkrankungen hinzukommen, die den Abschluss erschweren, sollte man gut abwägen, welches Vorgehen am besten ist.

Zusammengefasst bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Direkt zu Beginn beide Verträge abschließen – Gesundheitszustand gesichert.
  • Erst ein Vertrag, wenn dieser nicht mehr ausreicht, den zweiten Vertrag abschließen – Risiko für neue Erkrankungen.

Lasse dich dazu gerne unverbindlich von mir beraten, wenn du unsicher bist.

Worauf achten bei der 2-Vertragslösung BU?

Die 2-BU-Strategie eignet sich gut, um die Untersuchungsgrenzen zu umgehen. Allerdings gelten weiterhin andere Regeln, an die du dich halten musst. Dazu zählt die Einhaltung der finanziellen Angemessenheit.

Die finanzielle Angemessenheit gibt an, wie viel BU-Rente du im Verhältnis zu deinem Bruttoeinkommen versichern kannst. Je nach Anbieter liegt die finanzielle Angemessenheit bei 60% oder 70%.

Beispiel: 5.000 € Bruttoeinkommen x 70% Angemessenheit = 3.500 € maximale BU-Rente

Diese maximale BU-Rente gilt für über beide Verträge zusammen. Viele der TOP-BU-Anbieter für Psychologen und Psychotherapeuten fragen in ihren BU-Anträgen explizit nach weiteren bestehenden oder beantragen BU-Absicherungen. Eine nicht wahrheitsgemäße Angabe fällt ebenso in den Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung wie falschangaben in der Gesundheitsprüfung.

Bei der Auswahl der beiden Anbieter solltest du außerdem darauf achten, dass die Bedingungen gut miteinander harmonieren, insbesondere bei den Themen Umorganisationsklausel, Teilzeitklause, AU-Klausel. Auch die technische Ausgestaltung sollte weitgehend Deckungsgleich sein (Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, …).

Nachteile 2 BU-Verträge

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand, sowohl bei Vertragsabschluss als auch im Leistungsfall
  • unterschiedliche Gesundheitsprüfungen
  • 2-Vertragslösung kann teurer, aber auch günstiger sein, als ein einzelner BU-Vertrag

Wenn du zwei BU-Verträge abschließen möchtest, bedeutet das zunächst einen größeren Aufwand. Für dich und für mich als Maklerin. Ich erkläre dir von beiden Verträgen bzw. Anbietern die Bedingungen. Es müssen zwei Anträge (und damit zwei Gesundheitsprüfungen) ausgefüllt werden. Beide Anträge müssen nachgehalten werden. Beide Verträge müssen langfristig verwaltet werden. Mehr Papierkram. Aber auch mehr Flexibilität.

Gleiches gilt auch für einen möglichen Leistungsfall. Du musst dann nämlich bei beiden Versicherern die BU-Leistung beantragen, was wieder mit doppeltem Aufwand verbunden ist. Da ich dir aber grundsätzlich empfehle, im Leistungsfall fachkundige anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen, kannst du einen Großteil des Mehraufwands sowieso delegieren.

Die Gesundheitsprüfung sieht bei jedem Versicherer unterschiedlich aus. Manche Fragen 5 Jahre zurück, manche nur 3 Jahre. Machen fragen Dinge ab, die andere Versicherer gar nicht interessiert. Hier sollte schon im Rahmen der Voranfrage darauf geachtet werden, dass wirklich nur die Dinge an die Versicherung weitergeleitet werden, die wirklich relevant sind.

Zum dritten Punkt findest du im nächsten Abschnitt die Details.

Sind zwei BU-Verträge teurer als einer?

Das kommt darauf an, welche Versicherer ich miteinander kombiniere. Grundsätzlich ist es ein Fakt, dass bei zwei Verträgen auch doppelte Verwaltungsgebühren (diese stecken bereits in den monatlichen Beiträgen) entstehen. Schließlich müssen beide Gesellschaften deinen Vertrag pflegen, dir die jährlichen Informationen zukommen lassen usw.

Aber: Jede Gesellschaft kalkuliert ihre Beiträge anders. So gibt es günstigere und teurere Anbieter (mehr dazu in den Blogbeiträgen: Kosten BU für Psychologen oder Kosten BU für Psychotherapeuten). Wenn ich nun einen günstigeren Anbieter mit einem teureren kombiniere, zahle ich am Ende entweder

  • weniger, als hätte ich die gleiche Summe bei dem teureren Anbieter versichert oder
  • mehr, als hätte ich die gleiche Summe beim günstigeren Anbieter versichert.

Man kann also pauschal nicht sagen, dass eine 2-Vertragslösung teurer ist.

Lass dir ein unverbindliches Angebot erstellen, damit du einen Eindruck davon bekommst, wie sich die monatlichen Beiträge gestalten lassen.

BU-Leistungsfall: Kann es sein, dass ein Anbieter zahlt und der andere nicht?

Ja, das kann passieren. Entweder, weil in einem Vertrag eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung stattgefunden hat, der andere aber „sauber“ ist. Oder wenn die Bedingungen so formuliert sind, dass im einen Vertrag eine BU laut Bedingungen vorliegt und im anderen nicht. Das kann z. B. sein, wenn einzelne stark Klauseln voneinander abweichen (z. B. Teilzeit, Umorganisation, Verweisung).

Deshalb ist es besonders wichtig, beide Verträge aufeinander abzustimmen und die Gesundheitsprüfung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Mein Versicherungsvertreter hat mir von 2 BU-Verträgen abgeraten – was tun?

Ein Versicherungsvertreter kann (im Gegensatz zum Versicherungsmakler) nur die Tarife seiner Versicherung anbieten. Wenn du also in eine Allianz-/Baloise/LVM/was auch immer-Filiale gehst, kann der Berater, der dort sitzt, nur einen einzigen BU-Vertrag verkaufen. Er hat technisch gar nicht die Möglichkeit, dir eine 2-Vertragslösung anzubieten. Bevor er dich an jemanden anderen verliert, der eine 2-BU-Lösung anbieten kann, rät er dir lieber davon ab und findet sicherlich auch das eine oder andere Argument (siehe oben).

Gleiches gilt auch für Finanzvertriebe (DÄF, MLP, tecis, …), die häufig nur Tarife von einem oder einigen wenigen Versicherern anbieten (DÄF = DÄV, MLP = Alte Leipziger, …).

Fazit

Die 2-Vertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Muss – aber in vielen Fällen eine strategisch kluge Entscheidung. Besonders dann, wenn Du als Psycholog:in oder Psychotherapeut:in ein hohes oder künftig stark steigendes Einkommen erwartest, stößt ein einzelner Vertrag schnell an Untersuchungs- oder Nachversicherungsgrenzen.

Mit zwei BU-Verträgen kannst Du:

  • hohe Absicherungssummen ohne ärztliche Untersuchung darstellen
  • Dir langfristig mehr Flexibilität sichern
  • Nachversicherungsoptionen doppelt nutzen
  • Deine BU-Rente besser an Einkommenssprünge anpassen

Gerade für Selbstständige, Praxisinhaber:innen, PiA mit Perspektive auf eigene Niederlassung oder Angestellte mit Nebentätigkeit kann das ein echter Vorteil sein.

Gleichzeitig bedeutet die 2-BU-Strategie mehr Abstimmungsbedarf: Gesundheitsangaben müssen sauber aufbereitet werden, die Bedingungen beider Verträge sollten harmonieren und im Leistungsfall entsteht doppelter Verwaltungsaufwand.

Unterm Strich gilt: Zwei BU-Verträge sind vor allem dann sinnvoll, wenn Du maximale Flexibilität möchtest und perspektivisch überdurchschnittlich verdienen wirst. Für stabile Einkommensverhältnisse ohne große Entwicklungssprünge kann ein sehr gut gestalteter Einzelvertrag völlig ausreichend sein.

Ob die 2-Vertragslösung für Dich persönlich die bessere Strategie ist, hängt immer von Deiner Einkommenssituation, Deiner Karriereplanung und Deinem Gesundheitszustand ab – und sollte individuell geprüft werden.

FAQ – 2-Vertragslösung BU für Psychologen und Psychotherapeuten

Du schließt zwei eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften ab. Die gewünschte BU-Rente wird auf beide Verträge verteilt – zum Beispiel 50:50 oder in einer anderen sinnvollen Aufteilung.

Ja. Du darfst mehrere BU-Verträge parallel besitzen. Wichtig ist nur, dass Du bei beiden Anträgen wahrheitsgemäß angibst, dass eine weitere BU besteht oder beantragt wurde (Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflicht).

Ja. Wenn die gewünschte Gesamtrente über der Untersuchungsgrenze eines einzelnen Versicherers liegt, kannst Du sie auf zwei Anbieter aufteilen. So bleibst Du jeweils unter der Grenze und vermeidest in vielen Fällen eine ärztliche Untersuchung. Die finanzielle Angemessenheit gilt jedoch weiterhin für beide Verträge zusammen.

Die maximale Absicherung richtet sich nach Deinem Bruttoeinkommen. Je nach Anbieter liegt die finanzielle Angemessenheit meist bei 60–70 % Deines Bruttoeinkommens. Diese Grenze gilt über beide Verträge zusammen.

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Zwar fallen doppelte Verwaltungskosten an, gleichzeitig können unterschiedliche Beitragskalkulationen der Anbieter dazu führen, dass die Kombination günstiger oder teurer ist als ein Einzelvertrag mit derselben Gesamtrente. Ein individueller Vergleich ist entscheidend.

Du musst bei beiden Versicherern einen Leistungsantrag stellen. Es kann theoretisch vorkommen, dass ein Anbieter zahlt und der andere nicht – zum Beispiel bei unterschiedlichen Vertragsbedingungen oder bei Problemen mit den Gesundheitsangaben. Deshalb ist eine saubere Abstimmung beider Verträge besonders wichtig.

Ja, das ist möglich. Allerdings besteht das Risiko, dass sich Dein Gesundheitszustand bis dahin verändert und der Abschluss erschwert oder verteuert wird. Deshalb ist es oft sinnvoll, frühzeitig beide Verträge zu sichern.

  • Selbstständige Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen
  • Praxisinhaber:innen oder solche mit Niederlassungsplänen
  • PiA mit klarer Einkommensperspektive
  • Angestellte mit Nebeneinkünften
  • Personen mit hohem Lebensstandard oder hohen Fixkosten

Ja. Du hast mehr Verwaltungsaufwand, zwei Gesundheitsprüfungen und musst im Leistungsfall doppelt tätig werden. Außerdem müssen die Bedingungen gut aufeinander abgestimmt sein (z. B. Umorganisationsklausel, Teilzeitregelung, AU-Klausel).

Ein Versicherungsvertreter kann meist nur die Tarife seines eigenen Unternehmens anbieten. Eine 2-Vertragslösung ist dort technisch oft gar nicht möglich. Ein unabhängiger Makler kann hingegen verschiedene Anbieter kombinieren.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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