Was du über das Versorgungswerk der Psychotherapeuten wissen musst

Das Versorgungswerk der Psychotherapeuten ist die berufsständische Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Sobald du deine Approbation erhalten hast, wirst du Mitglied im Versorgungswerk und bist damit nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Konsequenzen das für dich und deine Absicherung im Alter, für den Fall der Berufsunfähigkeit und den Todesfall (Hinterbliebenenabsicherung) hat, erfährst du in diesem Artikel.

Welche Aufgaben hat das Versorgungswerk?

Das Ziel des Versorgungswerks ist, Angehörige eines Kammerberufs (in deinem Fall: Psychotherapeut:innen) standesgerecht gegen die finanziellen Risiken des Alters, der Berufsunfähigkeit und des Todes (also deine Hinterbliebenen) abzusichern. Versorgungswerke sind Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung gedacht — sie orientieren sich bei Aufbau und Beitragserhebung häufig an der Rentenversicherung, sind aber eigenständige Systeme mit eigenen Satzungen und Leistungsvoraussetzungen. Sie gehört rechtlich betrachtet – wie die gesetzliche Rentenversicherung – zur ersten Schicht im Versorgungssystem.

Wer ist Mitglied im Versorgungswerk der Psychotherapeuten?

Mitglied im Versorgungswerk der Psychotherapeuten wird jeder approbierte Psychotherapeut, sobald er oder sie in die Landespsychotherapeutenkammer aufgenommen wurde. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist in der Regel nicht notwendig. Die Kammer leitet deine Daten automatisch ans Versorgungswerk weiter.

Auch Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) können (teils freiwillig, teils verpflichtend) Mitglied im Psychotherapeutenversorgungswerk sein. Sie sind meist von der Beitragszahlung befreit, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Die genauen Regelungen für PiA hängen vom jeweiligen Versorgungswerk ab. Informiere dich am besten direkt auf der Seite deines zuständigen Versorgungswerkes.

Tipp für PiA:

Du kannst während der Ausbildung bereits freiwillig Beiträge ins Versorgungswerk einzahlen. Ob sich das lohn oder ob eine private Altersvorsorge die bessere Lösung ist, solltest du vorher natürlich unbedingt überprüfen.

In Einzelfällen kann eine Befreiung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk beantragt werden. Das PVW für die Länder Niedersachen, Bremen, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz schreibt dazu konkret:

„Dies betrifft Mitglieder,

  • die ausschließlich angestellt tätig oder verbeamtet sind, für die Dauer dieser Arbeitsverhältnisse.
  • die auf Antrag oder kraft Gesetzes in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • die in einer anderen öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungseinrichtung Pflichtmitglied sind und diese Pflichtmitgliedschaft dort fortsetzen.
  • die bei Mitgliedsbeginn das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.“

Ähnliche Regelungen treffen auch für das Versorgungswerk Baden-Württemberg und NRW zu.

Leistungen des Versorgungswerks der Psychotherapeuten

Die Standardleistungen, die berufsständische Psychotherapeuten-Versorgungswerke regelhaft vorsehen, sind denen der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnlich:

  1. Altersrente (Regelaltersrente, vorgezogene/aufgeschobene Varianten): Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente; teilweise sind vorgezogene Renten mit Abschlägen oder Aufschub mit Zuschlägen möglich; viele Versorgungswerke haben ihre Regelaltersgrenze in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung .
  2. Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente): Wenn ein Mitglied aus gesundheitlichen Gründen seinen psychotherapeutischen Beruf nicht mehr ausüben kann, besteht ein Anspruch auf eine berufsbezogene Rente (Definition und Leistungshöhe sind satzungsabhängig).
  3. Hinterbliebenenversorgung: Witwen-/Witwerrente, Waisenrenten und ggf. Partnerschaftsleistungen nach Lebenspartnerschaftsrecht. 

Die exakten Bedingungen — Bemessungssätze, Mindestversicherungszeiten, Karenzzeiten und Altersgrenzen — sind in der jeweiligen Satzung geregelt. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Informationsbroschüre oder Satzung des zuständigen Versorgungswerks. 

Wichtig: Die Leistungen sind häufig nicht ausreichend und sollten durch eine zusätzliche private Vorsorge ergänzt werden. Die Höhe der Leistung hängt von den bisherigen Beiträgen ab. Das kann insbesondere bei Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ernsthafte Versorgungslücken verursachen.

Wo finde ich Infos über meine künftige Rentenhöhe?

Sobald du Mitglied im Versorgungswerk der Psychotherapeuten bist, erhältst du jährlich eine Mitteilung über deine laufenden Anwartschaften. Daraus kannst du entnehmen, wie hoch die Leistungen voraussichtlich sein werden.

Die tatsächlichen Leistungen können aber immer abweichen, z. B. wenn sich deine Beiträge verändern aufgrund von Teilzeittätigkeit oder beruflichen Auszeiten (Elternschaft, Sabbatical, …). Die genaue Höhe erfährst du erst, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.

Beiträge Psychotherapeutenversorgungswerk

Die Beiträge für das Versorgungswerk der Psychotherapeuten richten sich in erster Linie nach deinem Einkommen und orientieren sich grob an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Je nach Versorgungswerk kannst du reduzierte Beiträge wählen oder freiwillig mehr bezahlen. Wichtig bei der Entscheidung ist immer: Deine jetzigen Beiträge entscheiden, wie hoch die Ansprüche später in der Rente oder im BU-Fall sind.

Wie weiter oben aber bereits erwähnt, sollten freiwillig höhere Beiträge immer wohl überlegt sein. In vielen Fällen ist die private Altersvorsorge, z. B. in Form von ETFs oder anderen Anlagen, sinnvoller.

Warum reichen die Leistungen des Versorgungswerks nicht aus?

Ein Riesen Vorteil der BU aus dem Psychotherapeutenversorgungswerk: Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Du hast also auch mit schwerwiegenden Vorerkrankungen Anrecht auf die Rentenzahlung.

Aber es gibt auch einen großen Haken. Du musst nämlich zu 100% berufsunfähig sein, um die Leistung überhaupt beziehen zu können. Das Versorgungswerk der Psychotherapeuten NRW schreibt dazu konkret:

Das Versorgungswerk gewährt Ihren Mitgliedern Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung auf Dauer oder auf Zeit nicht mehr in der Lage sind, jedwede Tätigkeit, die zur Mitgliedschaft in der jeweiligen berufsständigen Kammer befähigt, auszuüben.

Berufsunfähigkeit liegt somit nicht vor, wenn weiterhin eine Lebensführung, sei sie auch noch so bescheiden, durch eine Tätigkeit als Psychotherapeut sichergestellt werden kann.

Versorgungswerk der Psychotherapeuten NRW, Stand 11/2025

Selbst wenn du nur noch wenige Stunden arbeiten könntest und deinen Lebensstandard auf das absolute Minimum herunterfährst, hast du kein Anrecht auf die BU-Rente.

Vorteile der privaten BU

Eine private Absicherung hingegen leistet bereits, wenn du deine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nur noch zu maximal 50% ausführen kannst.

Ein entscheidender Vorteil liegt auch in der abgesicherten Tätigkeit. Die Leistung aus dem Versorgungswerk bezieht sich ausschließlich auf eine psychotherapeutische Tätigkeit. Solltest du dich im Laufe deiner Karriere für einen Berufswechsel entscheiden, sind deine bisherigen Beiträge ins Versorgungswerk verloren. Bei der privaten BU spielt der Beruf letztlich keine Rolle (nur beim Abschluss für die Kalkulation der Beiträge).

Die private BU-Versicherung leistet also bereits bei teilweise Berufsunfähigkeit und unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf. Sie bietet dir damit eine deutlich höhere Flexibilität.

Darüber hinaus kannst du die Rentenhöhe individuell an deine Bedürfnisse anpassen. Du bist nicht abhängig davon, wie viele Beiträge du bisher eingezahlt hast, sondern erhältst eine fixe Versicherungssumme monatlich ausgezahlt. Diese kannst du im Laufe der Versicherungsdauer immer wieder anpassen, damit sie auch langfristig zu deinen Bedürfnissen passt.

praktische Hinweise:

Prüfe, welche BU-Leistung dein Versorgungswerk im Leistungsfall tatsächlich zahlt (Höhe, Zurechnungszeiten, Karenz).
Vergleiche das mit deinen laufenden Belastungen (Familie, Kredite, Lebensstandard).
Falls du dich für eine private BU entscheidest: Kümmere dich so früh wie möglich (je früher, desto günstiger), achte Leistungsbausteine und Klauseln der Police.

Fazit

Die Leistungen aus dem Versorgungswerk der Psychotherapeuten ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung und bilden eine Basisabsicherung. Die Leistungen, insbesondere für den BU-Fall, reichen aber allein nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Wenn du keine massiven Einschränkungen hinnehmen willst, solltest du für den Fall der Berufsunfähigkeit unbedingt mit einer privaten BU-Versicherung vorsorgen. Auch der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ist empfehlenswert.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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