Krankentagegeld für Psychologen und Psychologinnen: Dein Backup für längere AU-Zeiten
Als Psycholog:in bist du häufig eine Stütze für Andere. Aber was passiert, wenn du selbst krankheitsbedingt ausfällst und für einige Wochen nicht mehr arbeiten kannst? Damit du dir zumindest über die Finanzen keine Sorgen machen musst, solltest du eine Krankentagegeldversicherung für Psychologen und Psychologinnen abschließen. Was genau das ist, wie es sich von gesetzlichen Leistungen unterscheidet und worauf du beim Abschluss achten solltest, liest du in diesem Artikel.

Lohnfortzahlung, Krankengeld, Krankentagegeld, BU – wo liegen die Unterschiede?
Du bist als Psycholog:in angestellt tätig? Dann hast du im Krankheitsfall zunächst einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Dieser zahlt für die Dauer von mindestens 6 Wochen (manche zahlen freiwillig länger) dein bisheriges Gehalt weiter.
Gesetzlich krankenversicherte Angestellte haben nach Ablauf der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld von der GKV. Dieses ist in der Höhe begrenzt auf 70% vom Brutto- bzw. 90% vom Nettoeinkommen und max. rund 135 € pro Tag. Es wird für maximal 78 Wochen gezahlt. Selbstständige Psycholog:innen haben keinen Anspruch darauf.
Ein Krankentagegeld ist eine private Absicherung, die im Krankheitsfall nach dem Ablauf einer Karenzzeit einen vereinbarten Tagessatz zahlt. Die Höhe des Tagessatzes kann bedarfsorientiert gewählt werden. Die Karenzzeit kann auf die individuellen Bedürfnisse (z. B. als Anschlussleistung an die Lohnfortzahlung nach 42 Tagen oder bei Selbstständigen auch kürzer) abgestimmt werden.
Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine monatliche Leistung für den Fall einer (voraussichtlich dauerhaften) Unfähigkeit, deinem Beruf nachzukommen. Kurz zur Abgrenzung: Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand mit der Aussicht auf Verbesserung deines Zustands. Berufsunfähigkeit ist ein (eher) dauerhafter Zustand ohne direkte Aussicht auf Besserung. Die Höhe kann ebenfalls individuell gewählt werden. Die Leistung erfolgt, solange du als berufsunfähig giltst.
Warum brauchen Psychologen eine Krankentagegeldversicherung?
Egal, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest: bist du längere Zeit arbeitsunfähig entsteht eine Lücke zu deinem bisherigen Einkommen. Diese Lücke kannst du durch eine Krankentagegeldversicherung schließen. Und zwar unabhängig davon, ob es nur um die Lücke zwischen dem bisherigen Netto und Krankengeld geht oder ob du als Selbstständiger im AU-Fall gar kein Einkommen mehr hast.
Eine Krankentagegeldversicherung lässt sich genau auf deine Bedürfnisse anpassen, sodass du deine Energie im Krankheitsfall wirklich auf deine Genesung verwenden kannst, ohne finanziellen Druck.
Besonders wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung für Psychologen mit höherem bis hohen Einkommen. Unerlässlich ist sie für selbstständige/freiberufliche Psychologen ohne Anspruch auf Krankengeld von der GKV. Hier sind die Versorgungslücken besonders groß.
Karenzzeit – wann bekomme ich das erste Geld?
Die Karenzzeit gibt an, nach wie vielen Tagen/Wochen Arbeitsunfähigkeit du zum ersten Mal eine Leistung beziehen kannst. Die Tarife sind häufig mit der Karenzzeit benannt, sodass der Überblick hier recht einfach zu behalten ist.
Beispiele:
DKV:
KTAG43 –> Leistung ab dem 43. AU-Tag
T42+ –> Leistung nach 42. AU-Tagen
T22+ –> Leistung nach 21 AU-Tagen (für Selbstständige/Freiberufler)
KTG07W –> Leistung ab der 7. Woche AU
Die Karenzzeit kann in der Regel wochenweise, teilweise auch tageweise gestaffelt gewählt werden. Für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Lohnfortzahlung empfiehlt sich immer eine Karenzzeit von 42 Tagen.
Selbstständige bzw. freiberufliche Psycholog:innen sollten eine Karenzzeit wählen, die angemessen zu den vorhandene Rücklagen, laufenden Fixkosten (sowohl beruflich als auch privat) und Lebenshaltungskosten wählen. Je größer die Rücklagen und umso niedriger Fixkosten und Lebenshaltungskosten, umso länger kann die Karenzzeit gewählt werden.
Wie hoch sollte der KTG-Tagessatz für Psychologen sein?
Die Höhe des Tagessatzes für ein Krankentagegeld hängt primär davon ab, ob du angestellt oder selbstständig tätig bist, also ob du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld von der GKV hast.
Wenn du angestellt und gesetzlich krankenversichert bist, reicht es aus, die Lücke zwischen dem Krankengeldanspruch und deinem vorherigen Nettoeinkommen abzusichern. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechner, in denen du diese Lücke ermitteln kannst:
Inter Versicherungsgruppe KTG-Schnellrechner – Praxisbeispiel mit 40.000 € Nettoeinkommen


Bei gleichem Nettoeinkommen muss ein:e selbstständige:r Psycholog:in also fast den doppelten Tagessatz versichern.
Höchstgrenzen KTG-Sätze
300 € Tagessatz und dann die Füße hochlegen auf Kosten der Versicherung? Geht natürlich nicht. Es gelten Höchstgrenzen für die Krankentagegeldsätze. Damit soll sichergestellt werden, dass du im Falle der Arbeitsunfähigkeit finanziell nicht besser stehst, als zu gesunden Tagen. Das würde (bei einigen Menschen zumindest) provozieren, dass man möglichst gerne und lange arbeitsunfähig bleibt.
Daher geben die Versicherer Höchstgrenzen vor, die versichert werden können. Für Angestellte ist die Höchstgrenze in der Regel durch das Nettoeinkommen definiert. Bei Selbstständigen ohne regelmäßiges, planbares Einkommen gelten feste Obergrenzen.
Für Selbstständige liegen diese zwischen 100-500 € Tagessatz, je nach Berufsgruppe und Unternehmensalter. So gelten für Existenzgründer (innerhalb der ersten 12 Monate nach Praxisgründung) meist niedrigere Höchstgrenzen.
Beispiel: Bei der Barmenia gilt für Gründer einer Psychotherapiepraxis ein Limit von 150 €/Tag bei einer Karenzzeit von 21 Tagen und ein Höchstsatz von 200 €/Tag bei einer Karenzzeit von 28 Tagen.
Für alle etablierten Unternehmen wird in der Regel der Umsatz oder Gewinn der letzten 3 Jahre herangezogen, um den höchstmöglichen Tagessatz zu ermitteln.
Wichtig: Hast du dich überversichert, kann die Gesellschaft im Leistungsfall den Auszahlungsbetrag kürzen oder rückwirkend Leistungen zurückverlangen. Gerade als Selbstständige:r mit schwankendem Einkommen solltest du deinen Schutz daher regelmäßig überpürfen.
Wartezeiten beim Krankentagegeld
Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt, hat nicht unmittelbar ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit Recht auf Leistungen. Diese sogenannte Wartezeit soll davor schützen, dass Menschen sich kurzfristig versichern, wenn sie gerade merken, dass eine größere Krankheitsphase auf sie zurollt.
Die allgemeine Wartezeit beim Krankentagegeld beträgt in der Regel 3 Monate. Die spezielle Wartezeit (gelten meist für Schwangerschaft) beträgt häufig 8 Monate. Bei Unfall greift für gewöhnlich keine Wartezeit.
Selbstständige Psychologinnen mit Kinderwunsch
Selbstständige Psychologinnen in der GKV haben keinen Anspruch auf Leistungen während der Mutterschutzfristen. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt erhalten sie also keinerlei Geld (es sei denn, sie arbeiten freiwillig bis zur Geburt, aber spätestens nach der Geburt darf für 8 Wochen nicht gearbeitet werden).
Viele KTG-Tarife enthalten eine Leistung innerhalb der Mutterschutzfristen. Aber nicht alle. Solltest du also einen Kinderwunsch haben und selbstständig sein, wähle einen passenden Tarif. Denke unbedingt auch an die besondere Wartezeit für diese Leistungen (meist 8 Monate).
Kinderkrankentagegeld
GKV-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld haben auch dann Anspruch auf Lohnersatzleistung, wenn das eigene Kind krank ist und nicht fremdbetreut werden kann. Selbstständige haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
Es gibt einige wenige Tarife am Markt, die auch bei Kind krank ein Krankentagegeld leisten. Häufig aber nur in Verbindung mit einer Krankenvollversicherung. Ein genauer Blick lohnt sich.
Gesundheitsprüfung Krankentagegeld
Beim Krankentagegeld kann es schnell um viel Geld für beide Seiten. Deshalb prüft die Versicherung vor der Annahme deines Antrags, welches Risiko du konkret darstellst. Dazu werden Gesundheitsdaten erhoben, die der Versicherung eine Einschätzung erlauben: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit eine Leistung in Anspruch nehmen wird.
Entspricht das Risiko dem Durchschnitt, dann kann der Vertrag ohne weiteres angenommen werden. Stellst du ein höheres Risiko dar, wird ggfs. ein Leistungszuschlag erhoben. Du zahlst also für das erhöhte Risiko einen erhöhten Beitrag. Alternativ kann es einen Ausschluss für eine bestimmte Vorerkrankung geben. Wirst du aufgrund dieser Vorerkrankung arbeitsunfähig, fließt keine Leistung. Für alles andere schon.
Wer Fehler bei der Gesundheitsprüfung macht, gefährdet seinen ganzen Versicherungsschutz (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).
Zusammenfassung: Worauf achten beim Krankentagegeld?
- Tagessatz und Karenzzeit bedarfsorientiert wählen
- saubere Gesundheitsprüfung
- Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht (sonst kann dir nach einem Leistungsfall gekündigt werden)
- falls nötig: Leistung auch innerhalb der Mutterschutzfristen, Kinderkrankentagegeld
- Beratung in Anspruch nehmen – sie kostet dich nichts, außer deiner Zeit
Fazit
Als Psycholog:in investierst du täglich viel Empathie und Energie in die psychische Gesundheit anderer. Doch eine eigene längere Krankheit – ob Burnout, Unfall oder eine schwere Infektion – kann ohne Absicherung schnell zur finanziellen Zerreißprobe werden. Während Angestellte „nur“ eine Gehaltslücke schließen müssen, stehen Selbstständige ohne Krankentagegeld oft ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ohne Einkommen da, während Praxismiete und private Fixkosten gnadenlos weiterlaufen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist kein Luxus, sondern dein wirtschaftliches Backup. Sie stellt sicher, dass du dir die Zeit für deine eigene Genesung nehmen kannst, die du auch deinen Klient:innen raten würdest: ohne Existenzangst und ohne verfrühten Wiedereinstieg aus reinem Geldmangel. Wer hier einmalig Zeit in eine saubere Bedarfsanalyse und Gesundheitsprüfung investiert, schafft sich ein stabiles Fundament für die eigene berufliche Freiheit.
Kurz gesagt: Sorge dafür, dass du finanziell genauso gut betreut bist wie deine Klient:innen bei dir.
