Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen und Psychologinnen
Psycholog:innen tragen in ihrer täglichen Arbeit eine große Verantwortung. Sie begleiten Menschen in Krisensituationen, erstellen Gutachten, führen diagnostische Verfahren durch und beraten Einzelpersonen, Teams oder Organisationen. Bei all diesen Tätigkeiten kann es – trotz größter Sorgfalt – zu Fehlern oder Missverständnissen kommen, die juristische oder finanzielle Folgen haben. Bereits eine unvollständige Dokumentation, eine falsch interpretierte Testauswertung oder ein unklar formuliertes Gutachten kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen schützt vor den finanziellen Folgen solcher Fälle. Sie übernimmt die Kosten bei berechtigten Forderungen, etwa bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, und wehrt unberechtigte Ansprüche auf juristischem Wege ab. Für viele Tätigkeitsbereiche – insbesondere dort, wo heilkundliche Leistungen erbracht werden – ist sie nicht nur sinnvoll, sondern verpflichtend.
Besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht?
Ja, in bestimmten Fällen. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) im Jahr 2021 wurde für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die heilkundlich tätig sind, eine Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestanforderungen gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft auch Psycholog:innen, die im Rahmen einer Heilerlaubnis oder als approbierte Psychotherapeut:innen tätig sind.
Die Mindestanforderung sieht eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden vor. In der Praxis wird jedoch häufig ein höherer Schutz gewählt, insbesondere bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht – beispielsweise bei angestellten Psycholog:innen in Forschung oder Verwaltung – ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Arbeitgeber haften zwar grundsätzlich für ihre Mitarbeitenden, doch in bestimmten Fällen (z. B. bei grober Fahrlässigkeit) können Regressforderungen gegen die angestellte Person erhoben werden.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Psycholog:innen sollte mehrere Bereiche absichern:
1. Personenschäden
Beispielsweise, wenn eine fehlerhafte Beratung zu einer gesundheitlichen Verschlechterung beim Klienten oder Patienten führt.
2. Sachschäden
Wenn etwa Eigentum eines Klienten während eines Hausbesuchs versehentlich beschädigt wird.
3. Vermögensschäden
Zum Beispiel, wenn ein fehlerhaftes Gutachten finanzielle Nachteile für die begutachtete Person oder Institution nach sich zieht.
4. Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren, wenn ein Vorwurf unbegründet ist. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
5. Erweiterungen je nach Bedarf
Dazu zählen unter anderem Datenschutzverletzungen, Schlüsselverlust, Tätigkeiten im Ausland, Supervision, Online-Beratung oder die Nutzung von Praxisräumen.
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Psycholog:innen?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: von der Art der Tätigkeit (z. B. beratend, diagnostisch oder heilkundlich), vom jährlichen Umsatz oder Einkommen, von der gewünschten Deckungssumme und von eventuellen Zusatzbausteinen wie einer Betriebshaftpflicht oder dem Einschluss von Mitarbeitenden.
Einige Beispieltarife:
- Für rein psychologische Tätigkeiten (nicht heilkundlich) liegt der Jahresbeitrag oft bei etwa 80 bis 150 Euro bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro.
- Wer heilkundlich tätig ist oder zusätzlich eine Betriebshaftpflicht benötigt, sollte mit 150 bis 250 Euro jährlich rechnen.
- Tarife mit höherer Deckung, weltweitem Versicherungsschutz oder Einschluss von angestellten Mitarbeitenden können darüber liegen.
Es lohnt sich, verschiedene Angebote sorgfältig zu vergleichen und individuell auf die eigene Tätigkeit abstimmen zu lassen. Einige Anbieter bieten Rabatte für Berufsanfänger:innen oder Kombitarife mit Privathaftpflichtversicherung an.
In welchen Fällen zahlt die Berufshaftpflicht – und in welchen nicht?
Einige typische Beispiele, in denen die Berufshaftpflichtversicherung leistet:
- Eine Klientin erhebt Schadenersatzansprüche, weil sie sich durch die Rückmeldung im Rahmen eines Persönlichkeitsgutachtens emotional verletzt fühlt und dadurch arbeitsunfähig wird.
- Ein Patient behauptet, durch eine unterlassene Empfehlung zur psychiatrischen Abklärung habe sich sein Zustand verschlechtert – die Berufshaftpflicht prüft den Vorwurf und übernimmt ggf. die Kosten.
- Beim Verlassen der Praxisräume wird vergessen, die Tür zu verschließen. Es kommt zu einem Einbruch mit Datenverlust – auch hier greift der Versicherungsschutz, sofern Datenschutzverletzungen mitversichert sind.
Nicht versichert sind in der Regel vorsätzliche Schäden, interne Streitigkeiten (z. B. zwischen Geschäftspartner:innen) oder Tätigkeiten außerhalb des angegebenen Berufsbildes, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind. Wer z. B. Coaching- oder Supervisionstätigkeiten ausübt, sollte diese ebenfalls im Vertrag aufführen lassen.
Fazit: Berufshaftpflicht ist Grundschutz – auch für angestellte Psycholog:innen
Ob angestellt, freiberuflich oder nebenberuflich tätig: Eine Berufshaftpflichtversicherung gehört zur Basisausstattung jeder psychologischen Tätigkeit. Sie schützt nicht nur vor den finanziellen Folgen möglicher Fehler, sondern gibt auch die nötige Sicherheit, um sich voll und ganz auf die Arbeit mit Menschen konzentrieren zu können.
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