Muss die BU-Rente versteuert werden?
Über die Frage, ob die BU-Rente im Leistungsfall versteuert werden musst, sollte man sich nicht erst dann Gedanken machen, wenn man zum Leistungsfall geworden ist. Schließlich muss ggfs. bei der Wahl der BU-Rentenhöhe ein potenzieller Steuerabzug berücksichtigt werden. Auf welche BU-Renten überhaupt Steuern zu entrichten sind, erfährst du in diesem Artikel.

Welche unterschiedlichen BU-Modelle gibt es?
Die bekanntesten beiden BU-Modelle sind die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und die Kombi-BU, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die SBU ist eine eigenständige Versicherung, die ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert. Das bedeutet: Wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst (meist zu mindestens 50 %), zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche BU-Rente.
Vorteile der SBU
- Klare Fokussierung auf Absicherung: Es wird nur das Risiko der Berufsunfähigkeit versichert, keine Kapitalbildung oder Todesfallleistung.
- Hohe Flexibilität: Du kannst den Vertrag jederzeit anpassen oder kündigen, sollte sich dein Bedarf ändern.
- Transparente Kostenstruktur: Da keine Sparanteile enthalten sind, fließt der Beitrag vollständig in den Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit.
- Einfache Anpassung: Die Versicherung kann bei Bedarf durch Nachversicherungsgarantien oder Dynamiken an steigendes Einkommen angepasst werden.
Die Kombi-BU (Berufsunfähigkeit mit Rentenversicherung)
Bei einer Kombi-BU wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einem anderen Versicherungsprodukt kombiniert – meist mit einer Rentenversicherung (BUZ). Das BU-Risiko wird dabei als Zusatzversicherung (BUZ) in einen anderen Vertrag integriert. Der Hauptvertrag ist die Altersvorsorge.
Bei der Rentenversicherung mit BU-Zusatzversicherung wird parallel zur Absicherung der Berufsunfähigkeit Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut. Wird man berufsunfähig, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung für die Rentenversicherung und zahlt zusätzlich die vereinbarte BU-Rente.
Vorteile der Kombi-BU
- Automatische Altersvorsorge im Leistungsfall: Bei einer BUZ mit Rentenversicherung werden die Beiträge zur Altersvorsorge weitergezahlt, auch wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. So bleibt dein Altersvorsorgeziel trotz Berufsunfähigkeit bestehen.
- Steuervorteil in der Ansparphase: Die Beiträge können i. d. R. in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Nachteile der Kombi-BU
- Geringere Flexibilität: Wenn du die Altersvorsorge anpassen oder kündigen möchtest, betrifft das auch den BU-Schutz.
- Anpassungsmöglichkeiten begrenzt: Der Beitragsanteil für die BU darf nicht höher sein, als der Sparanteil. Willst du die BU-Rente erhöhen (nachversichern), musst du häufig auch den Sparanteil erhöhen.
- Eingeschränkte Leistungen: In der Regel sind die Konditionen einer SBU besser, als in einem Kombi-Produkt. Wenige Anbieter sind stark in Altersvorsorge und BU-Schutz. (Sinnbild: Porsche kann tolle Sportwagen bauen, wenn ich einen Traktor brauche, bin ich dort aber (nicht mehr) richtig).
- Kein Wechsel der Altersvorsorge möglich: Du bist langfristig an den Versicherer gebunden, auch wenn sich bessere Anlagemöglichkeiten ergeben. In seltenen Fällen lassen sich BU und Rente voneinander entkoppeln.
- Steuerlast in der Auszahlphase: Die BU-Rente muss im Leistungsfall voll versteuert werden. Mehr dazu im weiteren Verlauf des Artikels.
Steuerlast in den unterschiedlichen BU-Modellen
In den Vor- und Nachteilen der Kombi-BU bin ich auf das Thema der steuerlichen Behandlung ja bereits eingegangen. Das ganze möchte ich aber noch tiergehender beleuchten, da insbesondere die größeren Finanzvertriebe (DÄV, MLP, tecis, …) gerne die steuerlichen Vorteile der Kombi-BU verkaufen, nicht aber auf die nachgelagerte Besteuerung im Leistungsfall eingehen.
Besteuerung der selbstständigen BU
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser hängt von der restlichen Laufzeit des Vertrages ab.
Bei einer Restlaufzeit von 30 Jahren beträgt der Ertragsanteil 30%. Bei einer monatlichen Rente i. H. v. 3.000 € musst du also 10.800 € pro Jahr versteuern. Unter Berücksichtigung des aktuell gültigen Steuerfreibetrags von 12.084 € (2025) bleibt die BU-Rente steuerfrei.
Den genauen Verlauf des Ertragsanteils kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:
| Renten-eintrittsalter | Restlauf-zeit des Vertrags | Ertragsanteil (steuerpflichtiger BU-Anteil) | Renten-eintrittsalter | Restlauf-zeit des Vertrags | Ertragsanteil (steuerpflichtiger BU-Anteil) |
| 20 | 47 | 43% | 44 | 23 | 24% |
| 21 | 46 | 43% | 45 | 22 | 23% |
| 22 | 45 | 42% | 46 | 21 | 22% |
| 23 | 44 | 41% | 47 | 20 | 21% |
| 24 | 43 | 41% | 48 | 19 | 20% |
| 25 | 42 | 40% | 49 | 18 | 19% |
| 26 | 41 | 39% | 50 | 17 | 18% |
| 27 | 40 | 39% | 51 | 16 | 18% |
| 28 | 39 | 38% | 52 | 15 | 16% |
| 29 | 38 | 37% | 53 | 14 | 16% |
| 30 | 37 | 36% | 54 | 13 | 15% |
| 31 | 36 | 35% | 55 | 12 | 14% |
| 32 | 35 | 35% | 56 | 11 | 13% |
| 33 | 34 | 34% | 57 | 10 | 12% |
| 34 | 33 | 33% | 58 | 9 | 10% |
| 35 | 32 | 32% | 59 | 8 | 9% |
| 36 | 31 | 31% | 60 | 7 | 8% |
| 37 | 30 | 30% | 61 | 6 | 7% |
| 38 | 29 | 30% | 62 | 5 | 5% |
| 39 | 28 | 29% | 63 | 4 | 4% |
| 40 | 27 | 28% | 64 | 3 | 2% |
| 41 | 26 | 27% | 65 | 2 | 1% |
| 42 | 25 | 26% | 66 | 1 | 0% |
| 43 | 24 | 25% | 67 | 0 | 0% |
Die gezahlten Beiträge für die SBU kannst du in Steuererklärung allerdings auch nur in der Theorie absetzen. Da sie unter den Punkt der sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen, gilt ein Höchstbeitrag von 1.900 € (bzw. 2.000 € für Selbstständige), der in der Regel bereits durch andere Aufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung, uvm.) aufgebraucht ist.
Wenn du also nicht gerade eine super hohe BU-Rente vereinbart hast und in deinen 20ern berufsunfähig wird, ist die BU-Rente mir hoher Wahrscheinlichkeit steuerfrei. Im schlimmsten Fall wird sie aber „nur“ mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei der Kombi-BU sieht das schon anders aus.
Besteuerung der Kombi-BU mit privater Rentenversicherung
Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung koppelst, wird die BU-Rente genau so versteuert wie eine SBU: mit dem Ertragsanteil. Wenn du genau wissen willst, wie das funktioniert, lies bitte den Abschnitt über diesem hier.
Die Aufwendungen für die BUZ und Altersvorsorge werden als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Daher gilt ein Höchstbeitrag von 1.900 € für Angestellte (oder 2.800 € für Selbstständige). Da hierunter auch viele andere Aufwendungen zählen (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Beiträge zu Wahlleistungen zur Krankenversicherung, Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen) bleibt in der Regel kein Platz mehr für die Beiträge der BUZ.
Besteuerung der Kombi-BU mit Basisrente (Rürüp)
Anders als bei den beiden oben beschriebenen BU-Modellen aus der Schicht 3 (= private Vorsorge), handelt es sich bei der Kombi-BU mit Basisrente um ein Schicht-1-Produkt. Sie zählt damit zu den steuerlich begünstigen privaten Altersvorsorgeprodukten.
Aber wie steuerlich vorteilhaft sind Kombi-BUs mit Basisrente wirklich? Wir schauen genauer nach:
Grundsätzlich kannst du die Beiträge zu Basisrente und BUZ vollständig steuerlich absetzen. Hier gilt ein Höchstbeitrag von 29.344 € (2025) pro Jahr.
ACHTUNG
VERSORGUNGSWERK!
Die Beiträge zum Versorgungswerk der Psychotherapeuten fallen ebenfalls unter die Altersvorsorgebeiträge und schmälern damit die Möglichkeiten, zusätzlich Beiträge für eine Kombi-BU abzusetzen.
Mitglieder vom Versorgungswerk haben somit weniger Steuervorteile in der Ansparphase, müssen die Rente aber nachgelagert voll versteuern.
Wie hoch deine Beiträge zum Versorgungswerk sind, hängt neben deinem Einkommen auch vom gewählten Beitragssatz und freiwilligen Mehrzahlungen ab. Hier solltest du also vorher genau prüfen, wie hoch deine Beiträge sind und ob überhaupt noch „Platz“ für die Beiträge zu Rente und BUZ bleibt.
Viele Berater:innen hören an dieser Stelle mit der Beratung auf, wenn es um den Verkauf von Kombi-BUs geht. So ein Steuervorteil, der auch noch sofort zu spüren ist, ist nämlich ein wirklich tolles Argument für den Abschluss einer solchen BU mit Basisrente. Aber jede Medaille hat zwei Seiten. Und die zweite Seite schauen wir uns jetzt an:
Die BU-Rente wird nämlich im Leistungsfall nachgelagert besteuert. Und zwar nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie wir es für die SBU und die BU mit privater Rente kennengelernt haben. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente steigt bis 2040 in Schritten auf 100 Prozent. Im Jahr 2025 musst du 85% deiner BU-Rente mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.
Beispiel:
36.000 € Jahres-BU-Rente x 85% = 30.600 € steuerpflichtiger Rentenanteil
30.600 € x 22% individueller Steuersatz = 6.732 € Steuern pro Jahr (561 € pro Monat)
Du müsstest also in einer Basisrente mit BUZ deutlich mehr BU-Rentenhöhe versichern, um Netto auf die gleiche Leistung zu kommen, wie in einer SBU oder einer Privatrente mit BUZ. Ob sich dann die Steuervorteile in der Ansparphase noch lohnen? Wohl kaum.
Fazit
Die Besteuerung der BU-Rente kann im Leistungsfall einen enormen Unterschied machen, weswegen die Wahl des richtigen Modells eine große Bedeutung hat. Grundsätzlich empfehle ich immer die selbstständige BU-Versicherung. Diese hat – neben der steuerlichen Gestaltung – noch einige weitere Vorteile gegenüber den Kombi-Produkten.
