Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Psychotherapeuten und -therapeutinnen

Als Psychotherapeut:in trägst du eine besondere Verantwortung – gesetzlich vorgeschrieben ist seit dem 20. Juli 2021 eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 3 Mio. € pro Schadenfall (§ 95e SGB V). Aber was macht eine Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten überhaupt? Für welche Art von Schäden leistet sie und worauf muss ich beim Abschluss achten?

Warum ist der Schutz zwingend nötig?

Als freiberuflich tätige Psychotherapeut:in bist du gemäß § 4 Abs. 2 der Musterberufsordnung sowie seit dem 20. Juli 2021 auch gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – insbesondere nach § 95e SGB V. Diese Pflichtversicherung mit Mindestdeckung (mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und bis 6 Mio. € pro Jahr) schützt dich vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen.

Wenn du dich in eigener Praxis für Psychotherapie selbstständig machen möchtest, musst du nicht nur die beruflichen Qualifikationen erfüllen, sondern auch einen Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Diese Versicherungsbestätigung musst du bei der zuständigen Therapeutenkammer vorlegen.

Die Mindestdeckung ist das geforderte Mindestmaß der Therapeutenkammer. Das heißt aber nicht, dass du zwangsläufig nicht auch höhere Summen versichern kannst oder solltest.

Was sind die Aufgaben einer Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten reguliert Schäden, die durch deine berufliche Tätigkeit entstanden sind. Das können sein:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Bevor ein Schaden von der Versicherung reguliert wird, prüft diese aber zunächst, ob der Anspruch des Geschädigten überhaupt berechtigt ist und wehrt ggfs. unberechtigte Ansprüche ab. Sie übernimmt also gleichzeitig auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung für die o. g. möglichen Schäden.

Schadenbeispiele

Grundsätzlich können sich Schäden entweder aus dem Berufsrisiko ergeben oder aus dem Betriebsstättenrisiko.

Beispiel für Berufsrisiken:

Eine Psychotherapeutin diagnostiziert bei einem Patienten eine generalisierte Angststörung, obwohl die Symptome auf eine schwere depressive Episode mit suizidalen Gedanken hinweisen. Aufgrund der Fehldiagnose erfolgt keine Einweisung in eine Klinik und auch keine Krisenintervention – stattdessen beginnt eine Verhaltenstherapie mit Fokus auf Angstbewältigung.

Wenige Wochen später unternimmt der Patient einen Suizidversuch. Die Angehörigen werfen der Psychotherapeutin vor, nicht angemessen auf die Warnzeichen reagiert und eine fachlich falsche Einschätzung getroffen zu haben. In der Folge kam es zum Suizidversuch.

Folge:

  • Die Angehörigen fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob ein Behandlungsfehler (Verstoß gegen den fachlichen Standard) vorliegt.
  • Ggf. übernimmt sie die Entschädigungszahlung oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Beispiel für Betriebsstättenrisiko:

Deine Reinigungskraft hat kurz vor Öffnung der Praxis am Morgen die Böden nass gewischt. Als die erste Patientin die Praxis betritt, ist der Boden noch immer nass. Die Patientin rutscht ungünstig aus und bricht sich den Arm.

Schadenbeispiel Berufshaftpflichtversicherung Psychotherapeut

Folge:

  • Die Patientin fordert Schmerzensgeld
  • darüber hinaus fordert sie eine Entschädigung für den entgangenen Lohn während ihrer Genesungszeit (= Vermögensschaden)
  • Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind
  • Ggf. übernimmt sie die Entschädigungszahlung oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Weiteres Beispiel für Betriebsstättenrisiko:

In der Vorweihnachtszeit hast du deine gemietete Praxis gemütlich geschmückt und auch einen großen Adventskranz aufgestellt. Als du am Abend die Praxis verlässt, vergisst du, die Kerzen auszupusten. Über Nacht brennen die Kerzen so weit runter, dass sie zuerst den Kranz und in der Folge auch den Tisch entzünden. Erst der schrillende Rauchwarnmelder weckt die Nachbarn, die über deiner Praxis wohnen. Als die Feuerwehr eintrifft, brennt bereits der ganze Raum.

Folge:

  • Deine Vermieterin fordert die Kosten für die notwendigen Renovierungs- und Trocknungsmaßnahmen bei dir ein
  • Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind
  • Ggf. übernimmt sie die Entschädigungszahlung oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.


Berufshaftpflichtversicherung mit anderen Versicherungen kombinieren

Viele Anbieter (HDI, Barmenia, Hiscox, …) bieten dir ein Komplettpaket für deine Praxisabsicherung an. Diese bestehen z. B. aus

  • Cyberversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hundehalterhaftpflicht
  • Firmenrechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • u. v. m.

Was auf den ersten Blick praktisch aussieht, ist aber nicht immer sinnvoll. Denn bei den Versicherungsgesellschaften ist es wie bei den Psychotherapeuten. Der eine kann großartige Verhaltenstherapien, der andere ist stark in Tiefenpsychologie und der dritte ist der geborene systematische Therapeut. Aber es wird kaum einen Therapeuten geben, der all diese Verfahren richtig gut beherrscht.

Und so sollte man auch genau prüfen, ob mein Berufshaftpflichtversicherer auch der beste Versicherer für meine Unfallversicherung oder den Firmenrechtsschutz ist.


Kosten Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten und -therapeutinnen

Die Frag ist ungefähr so leicht zu beantworten, wie die Frage, was ein Auto kostet. Will ich einen Porsche oder doch lieber einen Fiat? Soll er groß sein und mit allem Schnickschnack ausgestattet oder mag ich es lieber klein und ohne viel Klimbim?

Die Frage ist also: Was soll versichert sein? Wie hoch sollen die Deckungssummen sein? Habe ich Angestellte in meiner Praxis, die mitversichert werden sollen? Sind die Angestellten in der Verwaltung oder ebenfalls approbierte Therapeuten?

Diese und viele weitere Faktoren haben Einfluss auf die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten und -therapeutinnen.

Dennoch möchte ich dir einen kleinen Einblick geben, in welchem Rahmen wir uns bewegen:

Eine Einzelpraxis, 1 Teilzeitangestellte für Terminvergabe, Buchhaltung, etc., keine Sonderbausteine oder Kombinationen mit anderen Versicherungsleistungen bekommst du bereits für 70-100 € sehr gut versichert.

Gerne schaue ich mit dir nach deinem persönlichen Absicherungswunsch und unterbreite dir dein individuelles Angebot – kostenfrei und unverbindlich.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

Ich stehe dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Auf Augenhöhe, mit Herz und Verstand. Abgestimmt auf deine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse.

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