Gesundheitsprüfung und Risikovoranfrage
Wenn du eine BU oder PKV abschließen möchtest, musst du eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Risikorelevante Erkrankungen müssen sauber und offen dargelegt werden. Falschangaben können weitreichende Konsequenzen für deinen Versicherungsschutz haben.
Die Risikovoranfrage bietet die Möglichkeit, deine Erkrankungen vorab einschätzen zu lassen, damit es beim Antrag keine bösen Überraschungen gibt. Die Details erkläre ich dir in diesem Artikel.
Warum erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
Wenn du einen BU- oder PKV-Vertrag abschließen möchtest, musst du deine bisherigen Erkrankungen offenlegen. Somit kann die Versicherungsgesellschaft abschätzen, wie wahrscheinlich es in deinem persönlichen Fall zur Berufsunfähigkeit kommen kann oder mit wie vielen Behandlungen sie in der PKV rechnen muss.
Eine gute Gesundheitsprüfung ist nicht nur für die Versicherungsgesellschaft wichtig, sondern auch für alle Versicherten (das sogenannte Versichertenkollektiv). Die Gesellschaft kann so sicherstellen, dass sie keine übermäßig großen Risiken versichert. Stell dir vor, es würde keine Gesundheitsprüfung geben und die Gesellschaft hätte eine große Menge chronisch schwer erkrankter Menschen versichert. Diese würden überdurchschnittlich viele Leistungsfälle verursachen. Das würde auf der einen Seite zu enorm hohen Beiträgen – auch für gesunde Versicherte – führen. Gleichzeitig kann durch umkalkulierte Leistungsfälle eine Versicherung auch schnell in finanzielle Nöte geraten.
Damit also jeder einen fairen und vor allem erschwinglichen Beitrag zahlt und auch in Zukunft sicher sein kann, im Leistungsfall auch wirklich Geld zu bekommen, prüfen die Gesellschaften vorab, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherte berufsunfähig wird. Oder im Falle der PKV: Wie viele Behandlungen über das durchschnittliche Maß hinaus stattfinden werden.
Unterschied Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung
Bei der Gesundheitsprüfung werden ausschließlich risikorelevante Vorerkrankungen überprüft. Die Risikoprüfung umfasst zusätzlich zur Gesundheitsprüfung auch noch das Freizeitrisiko. Dann musst du beispielsweise auch angeben, wenn du gefährliche Hobbys betreibst, wie Fallschirmspringen, Downhill oder Motorsport.
Denn auch in der Freizeitgestaltung können einige Risikofaktoren liegen, die die Wahrscheinlichkeit für einen Leistungsfall in der BU erhöhen.
Aber nicht jedes Hobby ist aus Sicht der Versicherung auch wirklich ein Problem. Außerdem bemerke ich, dass die einzelnen Gesellschaften durchaus unterschiedlich auf bestimmte Freizeitaktivitäten reagieren. Es lohnt hier also ein genauerer Blick und ggfs. die Auswahl des passenden Anbieters.
Vorerkrankungen in der BU oder PKV
Bei Antragstellung musst du alle risikoerheblichen Vorerkrankungen und Freizeitaktivitäten angeben. Der Versicherer ist dazu gem. § 19 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt. Dort heißt es konkret:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Es heißt hier konkret, dass die bekannten Gefahrumstände angegeben werden müssen. Bei der BU benötigen wir meist die Angaben der letzten 5 Jahre, für die PKV reichen in der Regel die letzten 3 Jahre. Dabei geht es nicht um die typischen saisonbedingten Erkältungen, sondern gefahrerhebliche Erkrankungen. Welche das sind, entscheidest aber nicht du, sondern die Gesellschaft. Daher ist es grundsätzlich immer sinnvoller, die Gesundheitshistorie mit einem Profi auszuarbeiten.
Wichtig ist dabei aber, dass du nur angibst, wonach gefragt wird. Insbesondere in verkürzten Gesundheitsfragen werden manche Bereiche gar nicht abgefragt. Wenn also z. B. im Antrag gar nicht nach einer Nierenerkrankung gefragt wird, du aber vor 2 Jahren Nierensteine hattest, müsstest du diese nicht angeben.
Konsequenzen für den Vertrag
Angenommen, du hattest vor 1 Jahr einen Skiunfall und hast dir das Knie verletzt. Inzwischen ist alles wieder gut verheilt und du kannst deinen beruflichen wie privaten Alltag ganz normal und ohne Einschränkungen meistern.
Diese Vorerkrankung musst du natürlich beim Antrag angeben, auch wenn sie aktuell keine Beschwerden verursacht und als ausgeheilt gilt. Aber was bedeutet das nun für deinen Vertrag?
Möglichkeit 1: Normalannahme
Der Risikoprüfer der Versicherung sieht in deiner Vorerkrankung kein erhöhtes Risiko für den Vertrag. Du bekommst eine Normalannahme. Der Vertrag kommt also ganz normal zustande. Das wäre der bestmögliche Fall.
Möglichkeit 2: Risikoausschluss
Da die Verletzung noch nicht lange zurück liegt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass doch langfristige Folgen auftauchen, bekommst du einen Risikoausschluss für das betroffene Knie. Das heißt: Aufgrund der Verletzung oder nachweislich damit in Verbindung stehenden Erkrankungen bekommst du keine Leistung der Versicherung.
Die Risikoausschlüsse sind je nach Versicherungsgesellschaft häufig unterschiedlich formuliert. Manche Gesellschaften sind sehr konkret und andere formulieren ihre Ausschlüsse sehr schwammig. Hier sollte man genau hinsehen und prüfen, womit du am besten versichert bist.
Lasse durch deinen Vermittler eine Überprüfungsoption aushandeln. Diese ist besonders dann empfehlenswert, wenn eine Erkrankung noch nicht lange zurückliegt und daher schwer einzuschätzen ist. Bei der Überprüfungsoption für einen Risikoausschluss kannst du nach einem vereinbarten Zeitraum erneut eine Erklärung zu deiner Erkrankung angeben. Wenn sich zwischenzeitlich keine weiteren Beschwerden ergeben haben, kann der Ausschluss ggfs. aus dem Vertrag herausgenommen werden, sodass du fortan vollen Versicherungsschutz genießt.
Möglichkeit 3: Risikozuschlag
Du gehst leidenschaftlich gerne Klettern. Egal ob in der Halle oder am Fels, toprope oder im Vorstieg – deine Freizeit verbringst du beim Klettern.
Für die Versicherung ergibt sich dadurch ein erhöhtes Risiko, welches sie sich mit einem Risikozuschlag ausgleichen lässt. Zusätzlich zum normalen Beitrag zahlst du einen Zuschlag in Höhe von 50% für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. solange du regelmäßig klettern gehst.
Die Höhe des Zuschlags kann je nach Risiko variieren und auch für Vorerkrankungen erhoben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu lassen, z. B. wenn du dein Hobby an den Nagel hängen musstest oder wolltest.
Möglichkeit 4: Ablehnung oder Zurückstellung
Ist das Risiko für die Versicherung zu hoch, bekommst du eine Ablehnung. Die Versicherung kann dir keinen Versicherungsschutz anbieten. In manchem Fällen gibt es auch eine Zurückstellung für einen bestimmten Zeitraum. Dann kann das Risiko nach Ablauf der Frist erneut geprüft werden.
Anonyme Risikovoranfrage
Stell dir vor, du reichst einen BU-Antrag ein, weil du denkst, dass deine Vorerkrankungen und Hobbys gar nicht so wild sind. Dann bekommst du die Police und sollst plötzlich 50% Zuschlag zahlen. Und deine Schulter, die vor 2 Jahren mal Schwierigkeiten gemacht hat, ist ausgeschlossen. So willst du den Vertrag eigentlich gar nicht haben.
Damit das nicht passiert, kannst du mit deinem Vermittler eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
Dabei arbeiten wir gemeinsam deine Gesundheitshistorie auf und schauen, welche Erkrankungen überhaupt relevant sind für den Antrag. Es kann gegebenenfalls sinnvoll sein, dazu einen Auszug von der kassenärztlichen Vereinigung anzufordern. Insbesondere dann, wenn du dir nicht mehr sicher bist, bei welchen Ärzten du im abgefragten Zeitraum gewesen bist und was die genauen Diagnosen waren.
Wenn wir alles nötigen Informationen zusammengestellt haben, sende ich die Anfrage an die für dich in Frage kommenden Versicherungen und lasse mir eine Einschätzung geben. Diese Einschätzung nennt man Votum. Das Votum kann entsprechend der oben vorgestellten 4 Möglichkeiten ausfallen: Normalannahme, Risikozuschlag, Risikoausschluss oder Ablehnung.
Anhand des Votums können wir dann schauen, welche Versicherung am besten in Frage kommt. Grundsätzlich ist natürlich eine Normalannahme immer einem Ausschluss oder Zuschlag vorzuziehen. Ob ein Zuschlag oder ein Ausschluss besser ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Falschangaben gefährden den gesamten Schutz
§19 VVG gibt nicht nur vor, welche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht werden müssen, sondern auch, welche Konsequenzen es hat, wenn du falsche oder unvollständige Angaben machst:
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn du Falschangaben und fehlende Angaben im Vertrag hast, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu verweigern und entweder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
Anzeigepflichtverletzung vermeiden – das richtige Vorgehen
Mir ist es wichtig, dass du einen rechtssicheren Vertrag hast, auf den du dich auch wirklich verlassen kannst. Daher meine klare Empfehlung:
- Suche dir einen Profi auf dem Gebiet der BU oder PKV
- Fordere bei der kassenärztlichen Vereinigung deine Akte an
- Arbeite gemeinsam mit deinem Profi deine Gesundheitshistorie auf
- Stellt eine anonyme Risikovoranfrage
- Wählt anhand der Voten den besten Versicherer aus
- Stellt den Antrag gemäß Voranfrage
Das Vorgehen ist natürlich relativ aufwändig. Dafür kannst du am Ende aber sicher sein, einen Vertrag zu haben, der auch wirklich zahlt, wenn es darauf ankommt.
Die ganze Beratung ist für dich übrigens kostenfrei. Du hast also, abgesehen von 2-3 Stunden Zeit, nichts zu verlieren.
Fazit
Für einen rechtssicheren Vertrag, der im Leistungsfall auch wirklich zahlt, solltest du das Thema Gesundheitsprüfung auf keinen Fall unter den Tisch fallen lassen. Der häufige Rat einiger fragwürdiger Makler und Versicherungsvertreter, einfach alle Gesundheitsfragen mit Nein zu beantworten, gefährdet deinen Versicherungsschutz nachhaltig. Hole dir Hilfe bei einem Profi auf diesem Gebiet. Die Beratung kostet dich, außer ein paar Stunden Zeit, nichts. Dafür kannst du am Ende sicher sein, auch wirklich gut abgesichert zu sein.