Dieser Artikel ist eine detaillierte Übersicht über den Ablauf des Psychologiestudiums sowie der Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeut:in in Deutschland – gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen nach der Reform von 2020 (Psychotherapeutengesetz – PsychThG).
Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie (B.Sc. & M.Sc.)
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes ist der Weg zur Approbation in Deutschland klar strukturiert:
Bachelorstudium (B.Sc.) – 6 Semester
Zulassungsvoraussetzung: Meist Abitur + NC (Numerus clausus)
Inhalte:
- Allgemeine Psychologie (Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Emotion etc.)
- Entwicklungspsychologie
- Biologische Psychologie & Neuropsychologie
- Sozialpsychologie
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
- Statistik und Forschungsmethoden
- Diagnostik
- Einführung in die Klinische Psychologie
Besonderheit: Wer psychotherapeutisch tätig sein möchte, muss einen B.Sc. Psychologie mit Approbationsorientierung (klinischem Schwerpunkt) absolvieren.
Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
Masterstudium (M.Sc.) – 4 Semester
Zulassungsvoraussetzung: Passender Bachelorabschluss + ggf. Auswahlverfahren
Inhalte:
- Vertiefung Klinischer Psychologie und Psychotherapie
- Psychopathologie
- Psychotherapie (Verfahren, Interventionen, Störungsbilder)
- Praktische Anteile (z. B. Praktika in psychotherapeutischen Einrichtungen)
- Wissenschaftliches Arbeiten, Masterarbeit
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Nur mit dem neuen approbationskonformen Masterabschluss ist der direkte Zugang zur Approbation möglich.
Approbation als Psychotherapeut:in nach dem Master
Nach dem neuen Gesetz (seit 2020) erfolgt die Approbation direkt nach dem Masterstudium, wenn dieses die gesetzlich geforderten Inhalte erfüllt.
Die Approbation erlaubt das Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ und berechtigt zur Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeiten, aber noch nicht zur eigenständigen Behandlung in eigener Praxis oder Kassenabrechnung.
Möchtest du in eigener Praxis mit Kassenzulassung tätig sein, musst du eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung zur Fachkunde: früher Ausbildung, heute „Weiterbildungsphase“
Diese ersetzt die alte „postgraduale Ausbildung“ und ist nötig, um als Psychotherapeut:in mit Fachkunde in einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie) tätig zu sein.
Zulassungsvoraussetzung: M. Sc. + Approbation
Dauer: ca. 5 Jahre berufsbegleitend oder 3–5 Jahre in Vollzeit
Inhalte:
- Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse)
- Ambulante und stationäre Versorgung
- Selbsterfahrung
- Supervision
- Theorieunterricht
- Praktische Tätigkeit mit Patient\:innen
Wo: Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten (meist Universitäten oder private Institute)
Nach Abschluss der Weiterbildung + erfolgreicher Fachkundeprüfung ist die Eintragung ins Arztregister möglich. Diese ist Voraussetzung für eine Kassenzulassung und eigene Praxis.
Übersicht des aktuellen Verfahrens
Phase | Dauer | Abschluss/Ziel |
---|---|---|
Bachelor Psychologie (klinisch) | 3 Jahre | B.Sc. |
Master Psychotherapie | 2 Jahre | M.Sc. + Approbation |
Weiterbildung | 3–5 Jahre | Fachkunde in VT/TP/PA + Eintrag ins Register |
Gesamt | ca. 8–10 Jahre | Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Praxis |
Übergangsregelung und alte Regelung vor 2020
Wer vor dem 1.9.2020 bereits ein Psychologiestudium begonnen hat (nach alter Regelung), kann noch den Weg gehen über:
Studium der Psychologie (Diplom oder B.Sc. + M.Sc.)
Im Anschluss Postgraduale Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut (3–5 Jahre). Diese umfasst:
- 1.200 Theoriestunden
- 1.800 Stunden praktische Tätigkeit (Klinik)
- 600 Stunden Behandlung unter Supervision
- Selbsterfahrung etc.
Du erhältst die Approbation nach bestandener staatlicher Prüfung.
Diese Übergangsregelung gilt noch bis 2032.
Berufsziele nach der Weiterbildung
- Eigene Psychotherapiepraxis (Kassenzulassung oder privat)
- Tätigkeit in Kliniken oder Beratungsstellen
- Lehre und Forschung
- Gutachtertätigkeit
- Supervision und Weiterbildung anderer