AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die AU-Klausel, auch Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder Gelbe-Schein-Regelung genannt, ist ein optionaler Baustein für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychotherapeuten, Psychologen und all jene, die es werden wollen. Was genau die AU-Klausel ist und wann sie sinnvolle Ergänzung zur BU ist, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die AU-Klausel?

Die AU-Klausel (Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder Gelbe-Schein-Regelung) in der BU ist ein optionaler Baustein, der auch dann die vereinbarte Rente auszahlt, wenn du für voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig bist.

Dazu kurz einen Exkurs in die Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit:

Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn dich ein Arzt krankgeschrieben hat. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn du gemäß den Bedingungen deines BU-Vertrages berufsunfähig geworden bist. In den meisten Fällen heißt das, dass du deine bisher ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% für die Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr leisten kannst.

Über die Berufsunfähigkeit entscheidet also die Versicherungsgesellschaft. Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet dein behandelnder Arzt.

Wofür brauche ich eine AU-Klausel?

Die AU-Klausel kann auf Wunsch Teil deines BU-Vertrags sein. Aber wann ist es sinnvoll, eine AU-Klausel abzuschließen?

Als Angestellte:r hast du im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Leistung ist gesetzlich auf mindestens 6 Wochen festgelegt. Einige wohlwollende Arbeitgeber leisten auch längere Lohnfortzahlung, das ist aber bisher eher in größeren Konzernen der Fall.

Im Anschluss an die Lohnfortzahlung bekommst du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Bist du privat krankenversichert erhältst du Krankentagegeld – sofern vereinbart. Das Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt. Die Leistungsdauer des Krankentagegeld hängt von deinem Vertrag ab.

Wichtig: wenn du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, hast du keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Dieser muss gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.

Jetzt können wir den Kreis zu AU-Klausel schließen. Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist vor allem für Selbststände interessant, die gesetzlich versichert sind und kein Krankengeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Für alle anderen kann sie eine Möglichkeit sein, den Einkommensverlust durch das Krankengeld oder Krankentagegeld zu kompensieren. Krankengeld ist nämlich auf max. 90% vom Nettoeinkommen oder 60% vom Bruttoeinkommen begrenzt (das was weniger ist, wird ausgezahlt…). Die AU-Rente wird dir nicht auf die Leistung des Krankengelds angerechnet!

Beispielfall AU-Klausel

Viele Erkrankungen führen nicht unmittelbar zur Berufsunfähigkeit. Die Verläufe, insbesondere von psychischen Erkrankungen, sind meist eher schleichend. Sie beginnen damit, dass ich erstmalig zu meinem Hausarzt gehe und krankgeschrieben werde. Nach 2 Wochen fühle ich mich noch immer noch besser und werde erneut krankgeschrieben. Auch nach weiteren 2 Wochen ist keine Besserung in Sicht. Es erfolgt dann vielleicht eine medikamentöse Behandlung. Auch diese hat nicht den gewünschten Erfolg. Weitere Krankschreibungen folgen, bis feststeht, dass du längerfristig ausfallen wirst.

Fakt ist, dass du während all dieser Krankschreibungen keinen Anspruch auf die BU-Rente hast, weil du die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit schlichtweg noch nicht erfüllst.

Du kannst aber – unter Vorlage eines ärztlichen Attest über die voraussichtliche Dauer deiner AU – bereits jetzt die AU-Rente beantragen. Du würdest also die volle vereinbarte Rente beziehen, obwohl du (noch) nicht berufsunfähig bist.

Inzwischen hast du 12 Monate lang die AU-Rente bezogen und konntest dir somit deinen Lebensstandard sichern. Das ist natürlich vor allem aus finanzieller Sicht eine Entlastung. Damit einher geht aber häufig auch eine generelle psychische Entlastung einher. Du kannst dich ohne finanzielle Sorgen voll auf deine Genesung konzentrieren und hast nicht den Druck, schnellstmöglich wieder auf die Beine zu kommen, damit du wieder arbeiten kannst.

Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass du die Bedingungen für den Bezug der Berufsunfähigkeit erfüllst, kannst du ganz regulär den BU-Leistungsantrag stellen und hast dann – nach der Genehmigung – einen fließenden Übergang zwischen AU-Rente und BU-Rente.

Gibt es Unterschiede bei den Versicherern?

Ja, die gibt es.

  1. Zeitpunkt, wann die AU-Rente beantragt werden kann – bei einigen Anbietern kannst du die Rente erst nach Ablauf der 6 Monate beantragen. Viele Anbieter lassen den Antrag auch schon nach 2 oder 3 Monaten zu, sofern du eine Bestätigung hast, dass du insgesamt mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sein wirst.
  2. Leistungsdauer – im Gegensatz zur BU-Rente ist die AU-Rente zeitlich begrenzt. Häufig auf 24 oder 36 Monate. Einige wenige Anbieter leisten aber auch nur für maximal 15 Monate.
  3. Gleichzeitiger BU-Antrag – ein entscheidender Vorteil der AU-Klausel ist der einfache Antrag. Du benötigst relativ wenige Unterlagen dazu. Häufig reicht ein einzelnes Formular sowie das ärztliche Attest über die Arbeitsunfähigkeit. Bei einer Hand von Anbietern (darunter auch der HDI) musst du aber gleichzeitig mit der AU-Rente auch die BU-Rente beantragen. Das ist in meinen Augen wenig sinnvoll, weil nicht jede AU gleichzeitig auch die BU bewirkt und der BU-Leistungsantrag mit enorm viel Papierkram, ärztlichen Gutachten usw. verbunden ist.

Wann sollte ich keine AU-Klausel abschließen?

Wenn du selbstständig bist und in der PKV einen Krankentagegeldtarif hast, der dich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bereits ausreichend versichert oder wenn du gesetzlich versichert bist und einen Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zu den Leistungen der GKV hast. Achte aber bitte unbedingt darauf, dass das Krankentagegeld ausreichend hoch ist, sodass die entstehende Versorgungslücke wirklich auch geschlossen ist.

Ich persönlich bin darüber hinaus der Meinung, dass eine AU-Klausel, in der ich gleichzeitig mit dem AU-Leistungsantrag auch den BU-Leistungsantrag stellen muss (siehe Punkt 3 unter dem Abschnitt „Gibt es Unterschiede bei den Versicherern?“), rausgeschmissenes Geld ist. Der Sinn der AU-Klausel soll der leichte, unbürokratische Zugang zur Rente bei Arbeitsunfähigkeit sein. Wenn ich gleichzeitig aber stapelweise Antragsformulare ausfüllen und ärztliche Gutachten beschaffen muss, ist für mich die Leichtigkeit der AU-Klausel dahin.

Was kostet die AU-Klausel?

Es gibt Tarife, die haben die AU-Klausel bereits automatisch eingeschlossen (z. B. Allianz BU Premium). Bei den meisten Anbietern kannst du sie optional zu- und abwählen.

Grob gesagt kostet die AU-Klausel etwa 10% Mehrbeitrag gegenüber einem Vertrag ohne Gelbe-Schein-Regel.

Fazit

Die AU-Klausel kann, wenn sie sorgfältig ausgewählt wird, eine Bereicherung für deine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Gerade für Psychologiestudenten oder PiA stellt sich aber häufig auch die Frage der Finanzierung. Schließlich kostet die AU-Klausel zusätzlich Geld. Meine empfohlene Reihenfolge lautet dann: erst eine ausreichend Hohe BU-Rente versichern inkl. Beitragsdynamik. Wenn dann Budget übrig ist, eine Leistungsdynamik einschließen. Und wenn es dann noch Budget gibt, kann die AU-Klausel auch noch dazu.

Wenn du unsicher bist, was in deinem persönlichen Fall empfehlenswert ist, lasse dich unverbindlich und kostenfrei von mir beraten.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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