Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine umfangreiche Gesundheitsprüfung notwendig. Darin müssen auch psychotherapeutische Sitzungen angegeben werden, die in den letzten 3-5 Jahren stattgefunden haben.
Die vorgeschriebene Selbsterfahrung, die Psychotherapeuten durchlaufen müssen, zählt ebenfalls zu den angabepflichtigen Behandlungen in der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was genau ist die Selbsterfahrung und wie kann ich trotzdem eine BU abschließen?
Was ist Selbsterfahrung?
Selbsterfahrung bedeutet, sich mit den eigenen inneren Prozessen, der persönlichen Geschichte und den zwischenmenschlichen Dynamiken auseinanderzusetzen – in einem geschützten therapeutischen Rahmen. Ziel ist es, die eigene Selbstreflexionsfähigkeit zu stärken und zu lernen, wie sich die eigene Persönlichkeit auf die therapeutische Beziehung auswirken kann.
Selbsterfahrung im alten Ausbildungssystem (bis 2032 auslaufend)
Die Selbsterfahrung ist verpflichtender Bestandteil:
- je nach Fachrichtung:
- Verhaltenstherapie: meist 120 Stunden (Gruppen- und Einzelselbsterfahrung)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychoanalyse: teilweise über 150–250 Stunden
- findet meist parallel zur praktischen Tätigkeit und Supervision statt
Selbsterfahrung im neuen Psychotherapeutengesetz (PsychThG 2020)
Die Selbsterfahrung ist auch hier verpflichtend, jedoch:
- nun Bestandteil der Fachkunde-Weiterbildung nach der Approbation
- Umfang und Form hängen vom Weiterbildungsinstitut und der gewählten Fachrichtung ab
- die genauen Inhalte sind in den Weiterbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern geregelt
Ziele der Selbsterfahrung
- Stärkung der therapeutischen Beziehungskompetenz
- Bewusstsein für eigene „blinde Flecken“ (z. B. Übertragungen, Gegenübertragungen)
- Verarbeitung eigener Themen, die in der Arbeit mit Patient:innen berührt werden könnten
- Abgrenzungsfähigkeit stärken
- Emotionales Lernen am eigenen Leib
- Vermeidung von Projektionen auf Patient:innen
Formen der Selbsterfahrung
- Einzelselbsterfahrung
→ besonders tiefgehende Bearbeitung persönlicher Themen - Gruppenselbsterfahrung
→ Fokus auf Interaktion, Beziehungsmuster, Feedback, Gruppendynamik - Erlebnisorientiert (z. B. Rollenspiele, Körperarbeit, Gestaltmethoden) oder klassisch verbal (wie in Gesprächstherapie)
Wer darf Selbsterfahrung anbieten?
Anerkannte Selbsterfahrungsleiter:innen müssen
- approbierte Psychotherapeut:innen oder ärztliche Psychotherapeut:innen sein
- eine von den Ausbildungsinstituten anerkannte Selbsterfahrungsleitung nachweisen
- meist eine bestimmte Fachkunde (VT, TP oder PA) und mehrere Jahre Berufserfahrung haben
Wann im Ausbildungsverlauf?
- Selbsterfahrung findet nicht nur einmalig, sondern kontinuierlich während der Ausbildung oder Weiterbildung statt
- Besonders sinnvoll: frühzeitig, um reflektiert in erste Therapieprozesse zu gehen
Kosten
- Werden nicht von der Krankenkasse übernommen
- Kosten sind selbst zu tragen, manchmal sind sie im Ausbildungspreis enthalten
- Preise (Stand 2025, Richtwerte):
- Gruppenselbsterfahrung: 25–50 € pro Sitzung
- Einzelselbsterfahrung: 60–120 € pro Sitzung
Abgrenzung zur Supervision
| Selbsterfahrung | Supervision |
|---|---|
| Fokus: eigene Person & Muster | Fokus: Patient:innen & Therapieverlauf |
| Persönlichkeitsentwicklung | Fallspezifische Reflexion |
| Keine konkrete Therapieplanung | Ziel: Verbesserung der therapeutischen Arbeit |
BU trotz Selbsterfahrung
Wie eingangs erwähnt gehört die Selbsterfahrung zu den abgabepflichtigen und damit risikoerheblichen Behandlungen in der Gesundheitsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dir der Zugang zur BU komplett verwährt bleibt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine BU trotz Psychotherapie abzuschließen.
BU-Abschluss vor Beginn der Selbsterfahrung
Als angehender Psychotherapeut:in steht von vornherein fest, dass du durch den Prozess der Selbsterfahrung gehen musst. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen und die BU bereits vor dem Beginn der ersten Therapiestunde abzuschließen. Am besten kümmerst du dich um das Thema bereits während des Studiums
Grundsätzlich empfehle ich immer, die BU so früh wie möglich abzuschließen. Denn es gilt ganz allgemein: je jünger du bist, umso gesünder bist du in der Regel und umso leichter ist der BU-Abschluss. Auch ganz unabhängig von der Selbsterfahrung.
BU-Abschluss während der Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung an sich ist für die meisten Versicherer kein Grund, einen Antrag abzulehnen. Wichtig ist, dass die Selbsterfahrung ordentlich aufbereitet in einer anonymen Risikovoranfrage erfasst wird. Solange es sich bei den Sitzungen ausschließlich um die vorgeschriebenen Sitzungen im Rahmen der Ausbildung handelt, nehmen die meisten Versicherer den Antrag zu normalen Bedingungen an. Hier einige Stellungnahmen meiner TOP-BU-Anbieter:
„Wenn die Kunden bestätigen, dass es ein reiner Baustein der Ausbildung ist, wäre das für uns in Ordnung. Sollten jedoch medizinische Notwendigkeiten bestehen für Gespräche, muss es genauer geprüft werden.“
„Grundsätzlich kann hier von einer normalen Annahme ausgegangen werden. Voraussetzung ist, dass bzgl. der Kosten keine Verschreibung und/oder Abrechnung über eine Krankenkasse/Krankenversicherung erfolgt ist.“
„Ich würde es gut finden, wenn du das Thema mit dem jeweiligen Kunden aufnimmst im Rivobogen, wenn es innerhalb des Abfragezeitraums ist. Wenn du dann einen Hinweis machst, dass der Kunde/die Kundin innerhalb des verpflichtenden Bestandteils in der Ausbildung die „Selbsterfahrung“ absolviert hat, darüber hinaus keine psychische Behandlung oder Erkrankung vorliegt, dann können wir normal versichern.“
Für einen reibungslosen BU-Abschluss ist es also wichtig, dass das Thema offengelegt wird. Viele Vermittler und Makler verbreiten bis heute das Gerücht, dass eine selbstbezahlte Therapie nicht angabepflichtig ist. Bitte nicht darauf einlassen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung!).
Solange es keinen medizinischen Grund (also keine Diagnose) für die Sitzungen gibt, sondern es sich wirklich ausschließlich um die regulären Sitzungen der Selbsterfahrung handelt, steht einem BU-Abschluss nichts im Wege.
Achtung:
Zuletzt habe ich vermehrt gehört, dass seitens SelbsterfahrungsleiterIn Gefälligkeitsdiagnosen ausgesprochen wurden, damit PiA ihre Sitzungen mit der Krankenkasse abrechnen können. Dieses Vorgehen ist natürlich nett gemeint, aber für den BU-Abschluss eine große Hürde, dann dann offiziell eine psychische Vorerkrankung vorliegt.
BU-Abschluss mit Ausschluss Psyche
Wenn die Selbsterfahrung eine abgerechnete Diagnose oder weiterführende Therapie bedingt hat, hast du aus Versicherungssicht eine psychische Vorerkrankung. Diese ist unbedingt innerhalb des Abfragezeitraums anzugeben. In vielen Fällen (außer bei leichten Anpassungsstörungen, akuten Trauerreaktionen, usw.) führt diese Vorerkrankung zu einem Ausschluss in der BU.
Das heißt, für jeden Leistungsfall, der nicht nachweislich aufgrund einer psychischen Erkrankung eingetreten ist, bekommst du die BU-Rente ausgezahlt. Wirst du aufgrund von Depressionen, Angststörung, o. ä., berufsunfähig, ist die Versicherung leistungsfrei und du bekommst keine BU-Rente ausgezahlt. Die Versicherungen formulieren dies in der Regel so:
„Wir können den gewünschten Schutz mit folgender Ausschlussklausel anbieten: Ausschluss Psyche.“
Je nachdem, wie groß das Risiko ist (dieses lassen wir vorab durch eine anonyme Risikovoranfrage prüfen) bietet die Gesellschaft dir eine Überprüfungsoption an.
Beispiel: Vor 2,5 Jahren hast du eine Kurzzeittherapie erfolgreich abgeschlossen. Seither gab es keinen weiteren Behandlungbedarf oder Beschwerden. Du entscheidest dich, für eine BU mit Ausschluss Psyche und Überprüfungsoption nach 2 Jahren. Sind diese 2 Jahre abgelaufen, kannst du dich an deinen Versicherer wenden und um Überprüfung des Ausschlusses bitten. Voraussetzung ist, dass in dem Zeitraum keine erneuten Beschwerden oder Behandlungen stattgefunden haben. Ggfs. muss dies durch ein Attest nachgewiesen werden. Ist alles „sauber“, kann der Ausschluss aus dem Vertrag herausgenommen werden und du hast fortan vollständigen Versicherungsschutz, auch für BU-Leistungen mit psychischer Ursache.
Fazit zur BU mit Ausschluss:
Eine BU mit Ausschluss Psyche ist häufig nicht optimal, insbesondere wenn man sich die Ursachen für Berufsunfähigkeit anschaut: Mehr als 1/3 aller BU-Fälle sind durch psychische Erkrankungen verursacht. Somit hast du also dein Risiko nur zu einem Teil abgedeckt. Du zahlst aber den vollen Preis.
BU-Abschluss nach Ablauf des Abfragezeitraums
Wenn in deiner Selbsterfahrung eine behandlungsbedürftige Diagnose gestellt wurde, kannst du den BU-Abschluss solange verschieben, bis der Zeitraum der Selbsterfahrung bzw. erweiterten Therapie nicht mehr in den Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen fällt.
Der Abfragezeitraum für psychische Behandlungen liegt meist bei 5 Jahren, immer mehr Anbieter verkürzen aber auch hier inzwischen auf 3 Jahre.
Wäge gut ab, ob eine BU mit einem Ausschluss für psychische Erkrankungen für dich in Frage kommt. Lasse dich dazu im besten Fall auch objektiv beraten und lote deine Möglichkeiten durch eine Voranfrage aus.




