Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychologiestudenten und -studentinnen – Früher Schutz mit Weitblick

Der Weg zur psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ist lang, fordernd und in vielen Phasen emotional intensiv. Neben theoretischem Studium, Praktika und Selbsterfahrung gehört oft auch ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Einsatz dazu.
Doch was passiert, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall die berufliche Laufbahn gefährdet, bevor sie richtig begonnen hat?
Genau hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ins Spiel – und zwar idealerweise schon während des Psychologiestudiums.


Warum Psychologiestudent:innen früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten

Während des Studiums erscheint das Risiko einer Berufsunfähigkeit oft weit entfernt. Doch gerade bei Psychologiestudent:innen lohnt sich der frühe Einstieg aus mehreren Gründen:

  1. Gesundheitszustand: Je jünger und gesünder du bist, desto einfacher und günstiger ist die Annahme durch die Versicherung. Spätere Vorerkrankungen – auch psychischer Art – können zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen.
  2. Sicherung der Zukunft: Eine früh abgeschlossene BU schützt nicht nur während des Studiums, sondern kann später an den tatsächlichen Beruf angepasst werden (z. B. an die Tätigkeit als Psychotherapeut:in, Coach oder Gutachter:in).
  3. Niedrige Beiträge auf Dauer: Durch den frühen Einstieg profitierst du langfristig von einem günstigen Beitrag, der über die gesamte Laufzeit stabil bleibt.
  4. Nachversicherungsgarantien: Gute Tarife erlauben es, die versicherte Rente später zu erhöhen – etwa beim Start der Ausbildung, bei Gründung einer Praxis oder nach dem Examen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zentrale Vertragsklauseln: Worauf Psychologiestudent:innen besonders achten sollten

1. Die Teilzeitklausel – wichtig für spätere Arbeitsrealitäten

Viele Psychotherapeut:innen arbeiten später in Teilzeit, sei es während der Ausbildung, wegen familiärer Verpflichtungen oder aus Gründen der Selbstfürsorge. Eine gute BU-Police erkennt diese Lebensrealität an.

  • Standardklausel (ungünstig): Bei einer 50%-Teilzeit kann der Versicherer im Leistungsfall argumentieren, dass nur eine anteilige Berufsunfähigkeit vorliegt – selbst wenn du deine Tätigkeit real nicht mehr ausüben kannst.
    • Beispiel: Du arbeitest 30 Stunden pro Woche. Eine Erkrankung macht es dir unmöglich, mehr als 18 Stunden pro Woche zu arbeiten. Mit der Standardregelung erhältst du deine BU-Rente, weil du noch mehr als 50% deines bisherigen Stundenumfangs leisten kannst.
  • Gute Teilzeitklausel (empfehlenswert): Sie kompensiert die Benachteiligung von Teilzeit-ArbeitnehmerInnen, in dem sie einen fiktiven höheren Stundenumfang als Grundlage der BU-Beurteilung heranzieht. Eine solche Klausel kann zum Beispiel lauten: „Bei mehr als 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ziehen wir den Stundenumfang eines vergleichbaren Vollzeitarbeitenden heran.“ Konkret bedeutet das: Arbeitest du wöchentlich 32 Stunden wird der Grad der Berufsunfähigkeit anhand eines vergleichbaren Vollzeitmitarbeiters gewertet (also z. B. 40 Stunden).

💡 Weitere Formulierungen, die eine Besserstellung bedeuten:

  • „übt die versicherte Person mehrere Berufe in Teilzeit aus, werden diese diese nebeneinander berücksichtigt“
  • „auch die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen“
  • „innerhalb von 5 Jahren nach Reduzierung wird die Wochenarbeitszeit von vor der Reduzierung herangezogen“

2. Klausel zur Niederlassung und Umorganisation – essenziell für zukünftige Selbstständigkeit

Psycholog:innen mit Approbation arbeiten häufig freiberuflich oder in eigener Praxis.
Deshalb ist es wichtig, dass die BU-Police bereits heute faire Regelungen zur Umorganisation enthält.

  • Was die Klausel regelt: Sie bestimmt, ob der Versicherer verlangen darf, dass du deinen Betrieb „umorganisierst“, bevor er eine Berufsunfähigkeit anerkennt – also z. B. Aufgaben abgibst, Personal einstellst oder Arbeitszeiten anpasst.
  • Problematische Tarife: verlangen weitreichende Umorganisationen, auch wenn diese wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar wären.
  • Faire Tarife: verzichten bei kleinen Praxen (meist unter 5 Mitarbeitenden) komplett auf die Umorganisationsprüfung oder beschränken sie auf das „wirtschaftlich und persönlich Zumutbare“.

Gerade Psychotherapeut:innen mit Einzelpraxis profitieren davon enorm – denn eine sinnvolle „Umorganisation“ ist in der Praxisarbeit oft kaum realistisch.


3. Die Auslandsregelung – Schutz auch während Praktika, Ausbildungen und Sabbaticals

Psychologiestudent:innen und angehende Therapeut:innen verbringen nicht selten Zeit im Ausland: sei es für Praktika, Forschung, Auslandserfahrung oder später in humanitären Projekten.
Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.

  • Viele Tarife bieten weltweiten Versicherungsschutz, auch bei längerem Aufenthalt außerhalb Europas.
  • Minderwertige Tarife beschränken die Leistung auf EU-/EWR-Staaten oder verlangen für längere Auslandsaufenthalte eine Rückkehr zur Begutachtung.
  • Empfehlung: Achte auf die Formulierung „weltweiter Versicherungsschutz, Leistungserbringung und Nachprüfung auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland möglich“.

Viel wichtiger beim Thema Ausland:

Was passiert, wenn ich im Ausland bin und dort berufsunfähig werde?

Viele Versicherer verlangen dann, dass du dich für die ärztliche Begutachtung nach Deutschland begibst. Gutachten aus dem Ausland werden nur in seltenen Fällen akzeptiert.

Diese sogenannte Rückreiseregelung kann im Leistungsfall zu enormen Verzögerungen führen. Es kann schließlich sein, dass du aufgrund deiner Erkrankung gar nicht reisefähig bist oder ein (sehr kostspieliger) medizinischer Transport notwenig wäre. Letzteres kannst du zwar durch eine vernünftige Auslandsreisekrankenversicherung kompensieren (achte hier aber auch auf das Thema „medizinisch notweniger Rücktransport), aber solltest du erstmal im Ausland wieder soweit „aufgepäppelt“ werden müssen, dass du überhaupt nach Deutschland gebracht werden kannst, verstreicht kostbare Zeit.

Solltest du fest planen, für längere Zeit oder sogar dauerhaft ins Ausland zu gehen, dann achte auf eine vernünftige Formulierung.

Beispiel:

Die Baloise akzeptiert Gutachten aus Ländern, in denen die medizinische Versorgung vergleichbar wie in Deutschland ist.

Die LV 1871 akzeptiert Gutachten von Ärzten einer deutschen Botschaft, sofern das Gutachten in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist und der Gutachter entsprechende Erfahrung hat.


Selbsterfahrung und psychische Belastung – das unterschätzte Risiko

Ein wesentlicher Bestandteil der psychotherapeutischen Ausbildung ist die Selbsterfahrung.
Sie führt häufig zu tiefergehenden inneren Prozessen, die sehr bereichernd sein können, aber manchmal auch psychische Krisen oder Belastungen auslösen, die mit einer entsprechenden Diagnose einhergehen und über die Selbsterfahrung hinaus therapiert werden (sollten).

Für die BU spielt das eine doppelte Rolle:

  1. Vor Vertragsabschluss:
    • Angaben zu bisherigen psychischen Beschwerden (z. B. depressive Episoden, Angstzustände, Therapieerfahrungen) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
    • Schon kurze Therapieerfahrungen können die Risikoprüfung beeinflussen.
    • Wichtig: Eine Selbsterfahrung im Rahmen des Studiums gilt in der Regel nicht als Therapie, sofern keine behandlungsbedürftige Diagnose gestellt wurde.
  2. Nach Vertragsabschluss:
    • Wenn später eine psychische Erkrankung auftritt (z. B. Burnout, Depression, Anpassungsstörung), ist sie voll mitversichert – sofern der Vertrag bereits bestand, bevor erste Symptome oder Behandlungen begannen.

Da die psychischen Erkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist, sollte bei dem Thema nicht gemogelt werden. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz über viele Jahre.

💡 Praxis-Tipp:
Bei Unklarheiten (z. B. ob eine Selbsterfahrung dokumentiert oder als Therapie gewertet werden könnte) kann eine anonyme Risikovoranfrage über eine unabhängige Maklerin erfolgen. So lässt sich prüfen, wie verschiedene Versicherer auf deine Situation reagieren – ohne dass Einträge in einer zentralen Datenbank (HIS) entstehen.


Die Risikoprüfung – worauf Versicherer bei Psychologiestudent:innen achten

Die Gesundheitsprüfung ist der kritischste Teil beim BU-Abschluss.
Psychologiestudent:innen sollten hier besonders sorgfältig vorgehen, da bereits kleine Angaben entscheidend sein können.

Typische Prüfpunkte:

  • Psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen in der Vergangenheit
  • Psychosomatische Beschwerden (z. B. Schlafstörungen, Erschöpfung, Panikattacken)
  • Medikamenteneinnahme
  • Chronische oder akute Erkrankungen
  • Körpergröße, Gewicht, Freizeitrisiken

Strategische Tipps:

  • Dokumente prüfen: Fordere bei Ärzt:innen oder Krankenkassen (oder der kassenärztlichen Vereinigung) vor Antragstellung deine Patientenakte an, um korrekte Angaben zu machen.
  • Anonyme Voranfragen nutzen: So kannst du sehen, welche Gesellschaften dich unter welchen Bedingungen versichern würden.
  • Keine „Bagatellisierungen“: Versicherer können bei falschen Angaben später die Leistung verweigern. Ehrlichkeit schützt langfristig.

Du bis gesetzlich dazu verpflichtet, beim Abschluss eines BU-Vertrages deine bisherigen Erkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Machst du das nicht, kann der Versicherer bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss die Leistung verweigern (z. B. vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen). Mehr dazu kannst du in §19 Versicherungsvertragsgesetz zum Thema Anzeigepflicht nachlesen.

Nutze unbedingt die Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage. Damit können wir prüfen, welcher Versicherer dich zu welchen Konditionen versichern würde. Und zwar ganz ohne Risiko für dich.

Reichst du gleich einen Antrag ein, kann es sein, dass du einen Ausschluss bekommst (also dass gewisse Erkrankungen nicht mitversichert sind) oder sogar eine Ablehnung. Dann hast du einen lückenhaften Vertrag.

Kosten BU für Psychologiestudenten

Für Studierende ohne festes Einkommen ist die Frage nach den Kosten einer BU natürlich sehr präsent. Und obwohl die Höhe der Kosten stark variieren kann (je nach BU-Rentenhöhe, Zusatzbausteinen, Gesellschaft, Eintrittsalter und Gesundheitszustand) möchte ich dir einen kleinen Einblick geben, mit welchen Kosten du ungefähr rechnen kannst.

Die genannten Konditionen beziehen sich auf folgende Parameter zum Stand 10/2025:

25-jährige Studentin der Psychologie, keine Vorerkrankungen, 1000 € monatliche BU-Rente bis zum Endalter 67, 5% Beitragsdynamik, keine Leistungsdynamik, keine AU-Klausel

GesellschaftTarifZahlbeitragBruttobeitrag
die BayerischeBU Protect27,17 €42,78 €
Barmenia GothaerPremium30,30 €40,90 €
BaloiseBU30,64 €40,85 €
AllianzSBU Komfort33,26 €43,19 €
Alte LeipzigerSecurAL34,85 €44,34 €
HDIEgo TOP39,11 €52,15 €
NürnbergerBU4Future Komfort52,32 €78,00 €

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychologiestudent:innen – ein Fundament für deine berufliche Zukunft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Psychologiestudent:innen weit mehr als eine finanzielle Absicherung.
Sie ist eine Investition in die eigene berufliche Freiheit – und schützt den langen Weg durch Studium, Ausbildung und Praxisgründung.

Ein sinnvoller Vertrag sollte:

  • Früh abgeschlossen werden (möglichst vor Selbsterfahrung oder Therapieerfahrung)
  • Eine gute Teilzeitklausel enthalten
  • Faire Umorganisationsregelungen bei Selbstständigkeit bieten
  • Weltweiten Schutz ermöglichen
  • Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung bieten

Damit bleibt deine berufliche Zukunft sicher – auch, wenn das Leben anders verläuft, als geplant.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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