Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychologen und Psychologinnen – sinnvoll oder verzichtbar?

„Ich arbeite doch hauptsächlich am Schreibtisch, das kann ich doch auch noch machen, wenn ich im Rollstuhl sitze.“ – Maria, 25, angestellte Psychologin

Marias Aussage ist wahrscheinlich einer der häufigsten Einwände von jungen Menschen, die sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen. Warum das aber ein Mythos ist und warum mit geringem Anteil körperlicher Tätigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Psychologen sinnvoll ist, erkläre ich dir im nachfolgenden Artikel.

Was ist überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die wichtigste Form der Arbeitskraftabsicherung. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kannst, erhältst du eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit physischer oder psychischer Natur ist. Sobald du nur noch weniger als 50% deiner vorherigen Tätigkeit erbringen kannst, bist du berufsunfähig und hast Anspruch auf die Zahlung deiner BU-Rente. Die Zahlung endet, wenn du in Altersrente übergehst oder wenn du wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehst, die in Einkommen und Ansehen deiner vorherigen Tätigkeit entspricht.

Warum werden Menschen berufsunfähig?

Wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht, denken viele als erstes daran, dass man aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht mehr arbeiten kann. Schaut man sich die aktuellsten Statistiken jedoch an, ist der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit die Psyche (Depressionen, Angststörungen, Burnout. Rund ein Drittel aller BU-Fälle sind darauf zurückzuführen. Die Plätze zwei und drei werden von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen belegt.

Hier liegt nun also auch der Grund, warum du auch in einem vermeintlich sicheren Bürojob auf keinen Fall auf eine Berufsunfähigskeitsversicherung verzichten solltest.

Gründe Berufsunfähigkeit 2022

Erwerbsminderungsrente – was sie leistet (und was nicht)

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) ist eine staatliche Leistung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Viele verlassen sich auf sie, ohne zu wissen, wie begrenzt ihre Leistung wirklich ist.

Du bekommst eine Erwerbsminderungsrente nur, wenn:

  • du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu arbeiten,
  • du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erkrankung mindestens 3 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast,
  • und du nicht (mehr) in der Lage bist, täglich mindestens 3 oder 6 Stunden zu arbeiten – egal in welchem Beruf.

Teilweise vs. volle Erwerbsminderung:

  • Volle EMR: wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst
  • Teilweise EMR: bei 3–6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit → ca. die Hälfte der vollen EMR.

Und: Es zählt nicht dein zuletzt ausgeübter Beruf, sondern jeder denkbare Beruf. Auch ein promovierter Psychologe könnte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Pförtner oder Kassierer zumutbar eingesetzt werden. Solange dies theoretisch möglich wäre, gibt es keine Erwerbsminderungsrente.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt im übrigen davon ab, wie viele Jahre und in welcher Höhe du bisher Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Wenn du es genau wissen willst, findest du die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente auf deiner jährlichen Renteninformation. Diese bekommst du spätestens ab dem 27. Lebensjahr zugeschickt.

Besonders wichtig:

Du bist in der Regel nur Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung,
solange du angestellt tätig bist. Sobald du selbstständig (freiberuflich) arbeitest, kannst du zwar freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das wird aber in den meisten Fällen nicht gemacht. Heißt im Umkehrschluss auch:
Kein GRV-Mitglied = kein Anspruch auf EMR
Umso wichtiger ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung.


Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt die gefährliche Versorgungslücke, die durch die Erwerbsminderungsrente oder auch als selbstständige:r Psychologe:in entsteht. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst – unabhängig davon, ob du noch in einem anderen Job arbeiten könntest.

Vorteile der BU im Vergleich zur EMR:

  • Früherer Leistungsbeginn – schon bei teilweiser Berufsunfähigkeit
  • Absicherung des konkreten Berufsbilds, nicht nur der generellen Arbeitsfähigkeit
  • Freie Wahl der Rentenhöhe – so lässt sich dein Einkommen wirklich absichern
  • Auch für junge Menschen, Studierende und Berufsanfänger wichtig – gerade wenn noch keine Rentenansprüche bestehen

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht im Ernstfall nicht aus, um deinen Lebensstandard halten zu können. Die BU-Rente hingegen kannst du in ausreichender Höhe abschließen, sodass du auch bei dauerhafter Berufsunfähigkeit keine finanziellen Sorgen haben musst.

Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?

Die grundsätzliche Empfehlung lautet: sichere dein Nettoeinkommen ab. Viele meiner Kund:innen sagen dann: „Aber so viel brauche ich doch gar nicht, das ist doch viel zu hoch. Die Absicherung soll ja nur für den Notfall reichen.“

Grundsätzlich ist die Annahme richtig. Die BU-Rente schließt du für den Notfall ab. Im besten Fall wirst du sie nie in Anspruch nehmen müssen. Falls doch (jeder 4. wird im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig), solltest du bedenken, dass die BU-Rente zwar in der Regel steuerfrei ist, du aber im Leistungsfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen musst.

Ca. 20% der vereinbarten BU-Rente gehen also direkt an deine Krankenversicherung.

Die meisten monatlichen Fixkosten bleiben auch während der Berufsunfähigkeit bestehen:

  • Miete / Rate für Immobilienfinanzierung + Nebenkosten
  • Versicherungen (Auto, Haftpflicht, Rechtsschutz, …)
  • Altersvorsorge
  • Telekommunikation, Abos, Streaming
  • Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerie, …)
  • Kinderbetreuung (falls vorhanden)

Der letzte Punkt kann gleich doppelt ins Gewicht fallen. Wenn du Kinder hast, sind diese in der Regel nicht 12 Stunden am Tag fremdbetreut. Gegebenenfalls muss also dein:e Partner:in seine eigenen Arbeitsumfänge reduzieren, um einen Teil der Kinderbetreuung abzufangen, die du eigentlich getragen hast.

Du siehst also, dass die Absicherung des Nettoeinkommens doch gar nicht so hoch ist, wie anfangs gedacht.

Du kannst natürlich auch den umgekehrten Weg gehen und all deine monatlichen Fixkosten aufsummieren. Dann bekommst du recht schnell ein Gefühl dafür, wie hoch deine Absicherung mindestens sein sollte.

Bedenke bitte auch, dass du im Falle einer Berufsunfähigkeit auch keine Beiträge mehr in deine gesetzliche Altersvorsorge einzahlst. Insbesondere bei längerer Berufsunfähigkeit ist es daher elementar wichtig, weiterhin für die Altersrente vorzusorgen. Daher solltest du bei der Wahl der BU-Rentenhöhe auch beachten, dass dein Sparanteil für später angepasst werden muss.

Gesundheitsprüfung – die Hürde zur BU

Beim Abschluss einer BU für Psychologen geht es um viel Geld. Nicht nur für dich, sondern auch für die Versicherung.

Angenommen, du möchtest 3.000 € monatliche BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr versichern und bist aktuell 27 Jahre alt.

Versicherungswert = 40 Jahre x 12 Monate x 3.000 € = 1.440.000 €

Im schlimmsten Fall (wenn du kurz nach Vertragsabschluss dauerhaft berufsunfähig wirst) müsste die Gesellschaft rund 1,44 Mio € zahlen. Ein ziemlich hohes Risiko also.

Die Versicherungsgesellschaften prüfen daher vor Vertragsabschluss ganz genau, welchen Kunden sie sich da gerade an Land zieht. Mit einer umfangreiche Gesundheitsprüfung schätzt der Versicherer das Risiko ab, dass du im Laufe der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. Und zwar anhand deiner bisherigen Erkrankungen. Du musst also offenlegen, welche Erkrankungen du in den letzten 5 (manchmal auch nur 3 oder aber auch 10 Jahren) gehabt hast. Natürlich geht es hier nicht um den saisonal bedingten Schnupfen im Winter. Es geht um die sogenannten risikorelevanten oder risikoerheblichen Vorerkrankungen. Das können Erkrankungen des Bewegungsapparats (Knochenbrüche, Bänderverletzungen, usw.) sein, aber auch chronische Krankheiten oder akute Erkrankungen der Organe (Herz, Lunge, Niere, Leber, Augen, Ohren, usw.). Und natürlich psychische Erkrankungen, denn wie ich eingangs erklärt habe, sind psychische Beschwerden der häufigste BU-Grund.

Wie sieht die Gesundheitsprüfung aus?

Jede Versicherung hat einen eigenen Fragenkatalog, der bei Antragstellung ausgefüllt werden muss. Das Grundgerüst ähnelt sich jedoch in vielen Teilen. In der Regel musst du sämtliche risikorelevanten Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre angeben. Manche Versicherer haben einen verkürzten Abfragezeitraum von 3 Jahren. Bei einigen besonders schwerwiegenden Erkrankungen wird aber auch gerne bis zu 10 Jahre rückwirkend nachgehakt.

„Ich weiß ja gar nicht mehr, was ich in den letzten 5 Jahren alles hatte“. Das denken wohl die meisten jetzt. Und das ist auch gar nicht unbedingt nötig. Zum einen geht der Versicherer davon aus, dass man sich an risikoerhebliche Erkrankungen durchaus erinnern wird. Und zum anderen gibt es die Möglichkeit, bei der kassenärztlichen Vereinigung eine Übersicht mit den bisher abgerechneten Diagnosen anzufordern. Anhand dieser Unterlagen lässt sich dann die Gesundheitshistorie erarbeiten.

Keine Sorge – das Thema musst du nicht alleine angehen. Buche dir ein kostenfreies Kennenlerngespräch und wir schauen uns deine Historie gemeinsam an.

Falschangaben in der Gesundheitsprüfung

Immer wieder hören wir von Kund:innen, dass der letzte Berater empfohlen hat, einfach überall „nein“ anzukreuzen, auch wenn es relevante Vorerkrankungen gegeben hat. Dabei kann das weitreichende Konsequenzen für deinen Versicherungsschutz haben.

Warum Berater dennoch diesen Tipp geben? Es spart Zeit, denn die Gesundheitsprüfung kann durchaus zeitaufwändig sein und wird seitens Versicherungsgesellschaft nicht extra bezahlt. Zudem besteht das Risiko, dass du gar nicht versicherbar bist und der Berater am Ende leer ausgeht. Und zu guter letzt interessieren sich die meisten Berater nicht dafür, was im Leistungsfall passiert. Der schnelle Abschluss und damit das schnelle Geld stehen im Vordergrund.

Für mich ist das jedoch der falsche Ansatz. Ich möchte, dass du langfristig gut versichert bist und im Leistungsfall auch wirklich die vereinbarte Rente ausgezahlt bekommst.

Was passiert, wenn du in der Gesundheitsprüfung falsche Angaben machst: Der Versicherer kann die Leistung verweigern, den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten. Und das im schlimmsten Fall bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Die Dauer hängt davon ab, ob es einen Kausalzusammenhang zwischen der verschwiegenen (oder falsch angegebenen) Erkrankung und der Ursache der Berufsunfähigkeit gibt. Falls ja, gelten 10 Jahre. Falls nein, kann der Versicherer innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre leistungsfrei bleiben.

Für mich ist das ein untragbares Risiko. Ich möchte mit gutem Gewissen beraten und langfristig zufriedene Kunden. Deshalb ist die Aufbereitung der Gesundheitshistorie für mich von höchster Wichtigkeit.

Welche BU-Klauseln sind sinnvoll?

Am Markt gibt es eine Vielzahl von BU-Tarifen. Manche sind besonders günstig, manche besonders leistungsstark und wieder andere werden mit anderen Versicherungsprodukten gekoppelt (z. B. mit einer Basisrente). Aber nicht alles, was es am Markt gibt, ist auch vorteilhaft. Deshalb erkläre ich dir hier kurz und knapp, worauf es ankommt. Zu jedem Unterpunkt gibt es auch noch einen tiefergehenden Artikel.

Dynamiken in der BU

Worauf du auf keinen Fall verzichten solltest, ist die sogenannte Beitragsdynamik. Diese sorgt dafür, dass deine vereinbarte BU-Rente jedes Jahr um einen festen Prozentsatz (mindestens 3%, besser aber 5%) steigt. Damit wirkst du der Inflation entgegen, sodass du auch in vielen Jahren noch ausreichend hoch versichert bist. Die Beitragsdynamik greift jedes Jahr, solange du nicht berufsunfähig bist (= Beiträge zahlst).

Die Leistungsdynamik ist ein weiteres Mittel, mit dem du der Inflation entgegenwirken kannst. Auch hier vereinbarst du einen festen Prozentsatz, um den sich deine BU-Rente erhöht. Bei der Leistungsdynamik findet die Erhöhung statt, wenn du berufsunfähig geworden bist (= im Leistungsbezug).

Während sich die Beitragsdynamik über die jährliche Erhöhung des Beitrags finanziert, kannst du die Leistungsdynamik gegen Mehrbeitrag mitversichern.

AU-Klausel – Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Die AU-Klausel ist ein optionaler Baustein, der inzwischen bei den meisten Versicherungsgesellschaften ergänzend abgeschlossen werden kann.

Sie sorgt dafür, dass du auch dann eine BU-Rente bekommst, wenn du mindestens 6 Monate am Stück krankgeschrieben bist – ohne, dass ein langwieriges BU-Gutachten nötig ist.

Das heißt: Statt erst auf eine offizielle Berufsunfähigkeitsfeststellung zu warten, reicht dein ärztlicher Nachweis über die durchgehende Arbeitsunfähigkeit (z. B. mit AU-Bescheinigungen). Das beschleunigt die Leistung und gibt dir früher finanzielle Sicherheit.

Umorganisationsklausel für Selbstständige

Die Umorganisationsklausel betrifft vor allem selbstständige und freiberufliche Psycholog:innen und Therapeut:innen. Sie regelt, ob und in welchem Umfang der Versicherer prüfen darf, ob du deine berufliche Tätigkeit durch eine Umstrukturierung deines Betriebs weiter ausüben könntest – zum Beispiel durch Delegation von Aufgaben oder Umverteilung im Team.

Der Haken: Wenn der Versicherer eine Umorganisation für zumutbar und wirtschaftlich vertretbar hält, kann die BU-Leistung abgelehnt werden – auch wenn du selbst faktisch nicht mehr arbeitsfähig bist.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Umorganisationsklausel kundenfreundlich formuliert ist – idealerweise mit klaren Grenzen, wann und in welchem Umfang eine Umorganisation überhaupt verlangt werden darf. Gerade für kleine Praxen oder Einzelkämpfer:innen kann das entscheidend sein.

Achtung: Auch wenn du derzeit angestellt tätig bist, solltest du auf eine gute Umorganisationsklausel achten. Wenn du dich im Verlaufe deiner Karriere selbstständig machen willst, lässt sich der Vertrag nicht mehr anpassen und ein Wechsel/Neuabschluss ist nur selten sinnvoll, manchmal sogar unmöglich.

Nachversicherungsgarantien – die Rente im Nachgang erhöhen

Wenn du die BU-Rente in jungen Jahren abgeschlossen hast, kannst du davon ausgehen, dass sich dein Gehalt im Laufe der Jahre steil nach oben entwickeln wird. Damit steigt auch dein Absicherungsbedarf für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Bei guten Versicherern kannst du die BU-Rente während der Vertragslaufzeit anpassen. Entweder zu bestimmten Ereignissen (Hochzeit, Geburt, Selbstständigkeit, …) oder in der Regel mindestens einmalig auch ohne einen bestimmten Anlass.

Je mehr Anlässe du für die Erhöhung heranziehen kannst, umso flexibler bist du mit deinem Vertrag. Achte also auf ausreichende Nachversicherungsgarantien, damit deine BU auch in 20 Jahren noch zu dir passt.

die Versicherungspsychologin

Sandra Möbius

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